231584 · Mitteilungsvorlage
Neues Verfahren der Stellenplanfortschreibung
Kerndaten
- Nummer
- 231584
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231584 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Neues Verfahren der Stellenplanfortschreibung Beratungsfolge Hauptausschuss 14.09.2023 Kenntnisnahme Rat 19.09.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Fortschreibung des Stellenplanes erfolgt bei der Stadt Bonn im Rahmen der Einbringung und Beschlussfassung des Haushaltes, da der Stellenplan eine Pflichtanlage zum Haushalt bildet. In der Stellenplanfortschreibung, die als eigene Beschlussvorlage in der politischen Beratung läuft, münden sowohl die Anhebung und Senkung von Stellenwerten, die in Folge von Aufgabenveränderungen bzw. Stellenbewertungen angepasst werden müssen, sowie der Beschluss über neue Stellen, die in den Fachämtern zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Während in früheren Jahren der Schwerpunkt der Fortschreibung bei Anpassungen von Stellenwerten lag, waren die letzten Fortschreibungen (seit 2017) überwiegend geprägt von einer sehr hohen Anzahl an neu einzurichtenden Stellen. Diese folgten teilweise vorausgegangenen politischen Beschlüssen (z.B. Stellenmehrungen im Kontext des Zuzugs von Geflüchteten) oder wurden von der Verwaltung oder Politik neu in die Beratungen eingebracht. Die Vielzahl an neuen Stellen ist u.a. Ausfluss des Einwohnerwachstums der Stadt Bonn, der Aufgaben-übertragung durch Gesetzgebung (z.B. Wohngeldreform), politischer Beschlussfassungen (z.B. Parkraumkonzepte, Neuschaffung von OGS etc.) und in Teilen der komplexer werden-den Strukturen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Überlastungsanzeigen in verschiedenen Arbeitsbereichen etc.). Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kommunalverwaltungen im Mittelpunkt der Krisenbewältigung gefragt sind und hierfür sehr viele Ressourcen eingebracht werden müssen, u.a. im Rahmen der Flüchtlingskrisen, der Corona-Pandemie, der Flutkatastrophe, der Klimakrise etc. Nicht zuletzt die Corona Pandemie hat gezeigt, dass während in den meisten Wirtschaftszweigen Kurzarbeit angeordnet worden ist, die Kommunalverwaltung einen immensen Personalbedarf entfaltet und unzählige Überstunden erarbeitet hat. Dies zeigt beispielhaft, dass ein verantwortungsvolles Personalmanagement zeitnah auf sich verändernde Bedingungen reagieren muss, um belastete Arbeitsbereiche zu unterstützen und Überlastungen vorzubeugen.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Demografie-Krise, durch die rund ein Drittel der Mitarbeitenden innerhalb der kommen-den 9 Jahre planmäßig in den Ruhestand treten, aber nicht in gleicher Quantität und erst recht nicht in gleicher Qualität nachbesetzt werden können und die gestiegene Volatilität und Wechselwilligkeit am Arbeitsmarkt verschärfen die vorstehend skizzierte Herausforderung zusätzlich. Zukünftige Vorgehensweise Da aufgrund der vorstehenden Ausgangslage eine Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Stellen erforderlich ist und gleichzeitig zeitnahe Beschlüsse erwirkt werden müssen, soll künftig folgendes Vorgehen gewählt werden: Zukünftig werden Stellenbeschlüsse bereits bei konkretem Anlass im Rahmen von dezidierten politischen Vorlagen durch den bedarfsauslösenden Fachbereich eingebracht. Der Haupt-ausschuss ist zu beteiligen. Die bisherigen Mitzeichnungsregeln bleiben insoweit unverändert, als dass bei der Einrichtung neuer Stellen neben den Ämtern 10 und 20 immer auch Dez. I und II zu beteiligen sind. Dem Amt 10 obliegt hierbei insbesondere die Aufgabe, die Bedarfs-anmeldungen gesamtstädtisch zu bewerten und es kann insofern ein Veto-Recht ausüben, welches lediglich vom Verwaltungsvorstand aufgelöst werden kann. Eine gesamtstädtisch übergreifende Stellenplanfortschreibung wird künftig, beginnend mit dem Haushalt 25/26, nicht mehr erstellt. Bei der Einrichtung von Stellen handelt es sich um einen einfachen Ratsbeschluss, der jeder-zeit getroffen werden kann. Die Gemeindeordnung und die Kommunalhaushaltsverordnung sehen für die Beschlussfassung keine besonderen Regularien vor. Relevant sind jedoch die Personalkosten, die mit dem Stellenbeschluss einher gehen. Für diese muss, wenn Stellenbeschlüsse unabhängig von der Beratung des Haushaltes erfolgen, eine haushaltsmäßige Deckung vorliegen (genau wie bei anderen Beschlüssen, die Mehrausgaben zum Inhalt haben). Das bedeutet, dass ein Beschluss über neue Stellen grdsl. jederzeit möglich ist, wenn die dar-aus resultierenden Mehrkosten im Personaletat kompensiert werden können oder es andere nachhaltige Deckungsvorschläge durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen gibt. Der Personalkostenetat ist in den vergangenen Jahresabschlüssen stets als nahezu „Punktlandung“ zwischen Plan und Ist zu bezeichnen. Da im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/24 beim Personalkostenetat zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes bereits deutliche Annahmen (Vakanzquoten) eingerechnet werden mussten, ist in den kommenden Jahren vorerst nicht zu erwarten, dass ungeplante neue Stellen aus dem Haushaltsansatz gedeckt werden können. Es bedarf also zunehmend nachhaltigen, d.h. nicht nur kurz - sondern auch mittelfristig wirksam Deckungsvorschlägen aus den jeweiligen Fachämtern. Beabsichtigt ist, dass künftig jeder sachliche Beschluss (z.B. Beschluss über ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept, Beschluss über die Neueinrichtung einer OGS, Beschluss über Bau und Betrieb einer neuen Kita etc.) immer neben den inhaltlichen Beschlusspunkten auch einen Beschluss über notwendige Stellen enthält, wenn die Maßnahme nicht durch bestehende Stellen wahrgenommen werden kann. Die Politik wird dadurch transparent in die Lage versetzt, die Gesamtkosten einer Maßnahme zu kennen, ehe sie über die konkrete Maßnahme beschließt, gleichzeitig erhält die Verwaltung aber auch schon mit dem Beschluss über die Maßnahme die Ermächtigung, dieSeite 2 von 4 Seite 3 notwendigen Stellen einzurichten und die Personalakquise zu beginnen. Im Vorfeld der Einbringung einer solchen Vorlage, werden mögliche Alternativen zur Personalisierung bzw. Finanzierung frühzeitig mit den Ämtern 10 und 20 geprüft/erarbeitet. Neue Stellen sollen nur als „ultima ratio“ eingerichtet werden. Durch die Fachbereiche sind entsprechende, nachhaltige Deckungsvorschläge zu machen. Die Stellenbewertungen für neue Stellen werden im Rahmen der Möglichkeiten vor einer Beschlussfassung geprüft. Sollte dies im Einzelfall nicht zeitnah möglich sein, werden die Stellen mit vor-läufigen Bewertungen unter Vorbehalt der späteren Überprüfung und finalen Festlegung des Stellenwertes in die politische Beratung eingebracht. Vor der Einbringung entsprechender Vorlagen in die politische Beratung erfolgt eine Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, um über die Einbringung zu beschließen. Durch dieses Verfahren wird die dezidierte Beschlussvorlage „Stellenplanfortschreibung“ entfallen und der Stellenplan wird auf den Kerngehalt (insbesondere Ausweisung der voraus-sichtlich erforderlichen Stellen sowie der zum 30.6. des Vorjahres besetzten Stellen) reduziert und als Anlage zum Haushaltsplan mit der Beschlussvorlage zum Haushalt eingebracht. Um der Politik einen Überblick über die Maßnahmen zu geben, soll halbjährlich dem Haupt-ausschuss durch Amt 10 ein Monitoringbericht vorgelegt werden, in dem über die zurückliegenden Maßnahmen und deren Umsetzungsstand (insbesondere Besetzung der neuen Stellen) berichtet wird. Da die Fortschreibung neben den Beschlüssen über neue Stellen auch Veränderungen von Stellenwerten zum Inhalt hatte, sollen diese künftig in den Monitoringberichten als Beschluss-punkte aufgenommen werden (sofern ein Beschluss durch die Tarifautomatik nicht entbehrlich ist). Wenn beispielsweise eine Arbeitsplatzüberprüfung oder Aufgabenveränderung zu einer Veränderung des Stellenwertes nach oben geführt hat, kann diese Wertveränderung im nächsten Monitoring-Bericht politisch ratifiziert und der Beamte oder die Beamtin zeitnah in den neuen Stellenwert hinein befördert werden, solange nicht Restriktionen des Haushalts-rechts greifen. Damit trägt das neue Verfahren auch dazu bei, die Übernahme höherwertiger Aufgaben künftig attraktiver zu gestalten. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit werden dem Personalrat und der Gleich-stellungsstelle jährliche Planungsgespräche angeboten, um künftige Entwicklungen frühzeitig erörtern zu können. Darüber hinaus erfolgt eine formale Beteiligung gemäß § 75 LPVG NRW jeweils vor Einbringung der halbjährlichen Monitoringberichte in die Politik. Die bisher durchgeführten Stellenplanfortschreibungsgespräche mit den Ämtern weichen im neuen Verfahren einem stetigen Austausch nach Bedarf. Die Beteiligung des Personalrates zur neuen Form der Stellenbewirtschaftung wird parallel eingeleitet. Über die Ergebnisse der Beratungen kann in der Sitzung berichtet werden. Vor der Einbringung entsprechender Vorlagen in die politische Beratung erfolgt eine Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, um über die Einbringung zu beschließen. Die Entscheidung ist mit Verweis auf das Sitzungsdatum des VV in die Vorlagen aufzunehmen.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de