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231583 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag

Nummer
231583
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
30.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
231583
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für die
Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den
Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird
zugestimmt:
• Ausführung von Erdbauarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 1)
• Entleerung von Sandfängen (Los 2)
• Ausführung von Gehölzpflege- und Fällungsarbeiten an den Bonner
Gewässern (Los 3)
als 3- Jahresvertrag (2024-2026).
Begründung
Los 1: Im Zuge der Gewässerunterhaltung sind Erdarbeiten zur Erhaltung des
Gewässerbettes und der Ufer sowie zur Erhaltung und Förderung der
ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer erforderlich.
Weiterhin können durch Starkregenereignisse entstandene Schäden am
Gewässer im Rahmen des Jahresvertrages schnell beseitigt werden.
Los 2: In den Sandfängen werden im Gewässer mitgeführte Sedimente
abgelagert, um die Funktionsfähigkeit des Gewässers einschließlich der
Verrohrungen zu erhalten und die Vorflut zu sichern. Eine Entleerung der
Sandfänge wird insbesondere nach Starkregenereignissen erforderlich.
Los 3: Zur Erfüllung der städtischen Verkehrssicherungspflicht ist eine
kontinuierliche Pflege und gegebenenfalls Fällung von Bäumen am Gewässer
erforderlich.
Das Tiefbauamt der Stadt unterhält die Bonner Bäche auf ca. 130 km Länge.
Hinzu kommen ca. 28 km Rheinufer (inkl. Hochwasserschutzdeiche) und der
Siegdeich auf Bonner Stadtgebiet.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung dieser Arbeiten ergeben sich
aus dem § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 91 desSeite 1 von 2
Seite 2
Landeswassergesetzes. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem
Umsetzungsfahrplan der Wasserrahmenrichtlinie.
Die Schätzkosten teilen sich wie folgt auf:
Los 1, Erdarbeiten, 235.000 Euro.
Los 2, Entleerung von Sandfängen, 145.000 Euro.
Los 3, Pflege und Fällung von Bäumen am Gewässer, 35.000 Euro
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-5415 x VOB UVgO VgV 2024-2026 415.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.08. Hochwasserschutz und
Gewässer
521110 6613081
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de