231583 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag
Kerndaten
- Nummer
- 231583
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 30.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 231583 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird zugestimmt: • Ausführung von Erdbauarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 1) • Entleerung von Sandfängen (Los 2) • Ausführung von Gehölzpflege- und Fällungsarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 3) als 3- Jahresvertrag (2024-2026). Begründung Los 1: Im Zuge der Gewässerunterhaltung sind Erdarbeiten zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sowie zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer erforderlich. Weiterhin können durch Starkregenereignisse entstandene Schäden am Gewässer im Rahmen des Jahresvertrages schnell beseitigt werden. Los 2: In den Sandfängen werden im Gewässer mitgeführte Sedimente abgelagert, um die Funktionsfähigkeit des Gewässers einschließlich der Verrohrungen zu erhalten und die Vorflut zu sichern. Eine Entleerung der Sandfänge wird insbesondere nach Starkregenereignissen erforderlich. Los 3: Zur Erfüllung der städtischen Verkehrssicherungspflicht ist eine kontinuierliche Pflege und gegebenenfalls Fällung von Bäumen am Gewässer erforderlich. Das Tiefbauamt der Stadt unterhält die Bonner Bäche auf ca. 130 km Länge. Hinzu kommen ca. 28 km Rheinufer (inkl. Hochwasserschutzdeiche) und der Siegdeich auf Bonner Stadtgebiet. Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung dieser Arbeiten ergeben sich aus dem § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 91 desSeite 1 von 2 Seite 2 Landeswassergesetzes. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Umsetzungsfahrplan der Wasserrahmenrichtlinie. Die Schätzkosten teilen sich wie folgt auf: Los 1, Erdarbeiten, 235.000 Euro. Los 2, Entleerung von Sandfängen, 145.000 Euro. Los 3, Pflege und Fällung von Bäumen am Gewässer, 35.000 Euro Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-5415 x VOB UVgO VgV 2024-2026 415.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.08. Hochwasserschutz und Gewässer 521110 6613081 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de