231582-12 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) hier: Stellungnahme zur DS 231582-09 AA
Kerndaten
- Nummer
- 231582-12 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231582-12 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) hier: Stellungnahme zur DS 231582-09 AA Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Den Faktor „Volumen und Beschaffenheit des künftigen Wurzelraums“ (vgl. DS-Nr. 230524, „Zwischenbericht Straßenbäume“, S. 44 ff.) im Hinblick auf die Bedeutung der Schutzerfordernisse für bodengebundene Leitungsinfrastruktur (Leitungen oder Rohre für Strom, Gas, Fernwärme, Daten bzw. Telekommunikation, Trinkwasser, Abwasser, etc.) näher betrachten und untersuchen; Hierzu liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, welche bei der Planung und Durchführung von Baumpflanzungen bereits von der Verwaltung seit Jahren berücksichtigt werden. So werden unter der Berücksichtigung des DWA-Merkblattes 162 (Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle) für jeden potentiellen Baumstandort die Belange der Leitungsinfrastruktur betrachtet und je nach Baumart, Standort und Bodenverhältnissen individuell geprüft, in welchem Umfang eine Standortverbesserung in Bezug auf den Wurzelbereich erforderlich ist, sodass stets die größtmögliche Baumanzahl gepflanzt werden kann. 2. Mit den Betreibern bodengebundener Leitungsinfrastruktur (Versorgungsunternehmen; Stadtwerke; Telekom, etc.) ein Konsultationsverfahren durchführen. In dem Konsultationsverfahren sind über eine Sammlung und Bewertung bisheriger Schadensfälle im Stadtgebiet von Bonn aufgrund von Wurzelwachstum (getrennt nach Leitungsarten der bodengebunden Infrastruktur) folgende Punkte zu erörtern: a. die rechtlichen Erfordernisse für Abstände von Baumstandorten zu bodengebundener Leitungsinfrastruktur und die rechtliche Bindungswirkung entsprechender technischer Baunormen und Empfehlungen (vgl. DS-Nr. 230524,„Zwischenbericht Straßenbäume“, S. 55); b. die Frage der Haftung im Fall von Schadensfällen an bodengebundener Leitungsinfrastruktur aufgrund von Baum- bzw. Wurzelwachstum unter Berücksichtigung desSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Versorgungsauftrags; c. desgleichen die Frage einer möglichen Befreiung von Ersatzpflanzungspflichten (i.S.d. § 6 Entwurf Neufassung BSchS Bonn nach DS-Nr. 231582) bei notwendigen Bau-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen und damit eines möglicherweise notwendigen Übergangs der Ersatzpflanzungspflicht auf die Stadt; In diesem Frühjahr wurden bereits Gespräche mit dem Betreiber des Ferngasnetzes Open Grid Europe (OGE) und dem Wahnbachtalsperrenverband (WTV) hierzu geführt und eine Vorgehensweise festgelegt, wie in bestimmten Einzelfällen auch innerhalb des Schutzstreifens der Leitung Bäume gepflanzt werden können. Aufgrund des hohen Risikos bei diesen besonderen Versorgungsleitungen im Schadensfall wird hier jede einzelne Pflanzung geprüft und eine Einzelfallentscheidung getroffen. Gespräche mit weiteren Versorgern sind bereits in Vorbereitung. Die Verwaltung wird über die Gesprächsergebnisse in einer Mitteilungsvorlage berichten. Bereits heute übernimmt die Stadt Bonn die Ersatzpflanzung bei Reparaturmaßnahmen von Leitungen. Bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht nur die Träger der Versorgungsleitungen, sondern auch alle Privatleute, Firmen sowie sämtliche städtische Einrichtungen daran gehalten, den Baumbestand zu erhalten und sämtliche möglichen Schutzmaßnahmen hierzu zu ergreifen. Eine Befreiung hiervon steht dem Baumschutzgedanken entgegen und wird daher von Seiten der Verwaltung als nicht zielführend gesehen. Die Stadtentwässerung des Tiefbauamtes ist in Gesprächen mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün, um Konflikte zwischen Stadtbäumen und Entwässerungsanlagen zu erörtern und diese perspektivisch minimieren zu können. 3. Der Frage nachgehen, ob aus dem Versorgungsauftrag der Betreiber bodengebundener Infrastruktur auch deren Anspruch und Recht folgert, die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raumes im obertägigen Bereich einzuschränken, insbesondere für Baumpflanzungen? Hierzu existieren Konzessionsverträge, nach denen grundsätzlich Leitungen auf Kosten der Betreibenden umzulegen sind, wenn Umgestaltungen der Straßen stattfinden. Die Verwaltung wird prüfen, ab welcher Größenordnung ein Verlegen von Leitungen rechtlich zumutbar ist und über das Ergebnis berichten. 4. Zu prüfen, inwieweit auch Standorte unmittelbar neben dem Straßenraum (städtische oder private Flächen) in Betracht gezogen werden können, wenn der Baum seine Funktion als Straßenbaum an diesem Pflanz-Standort erfüllen kann, und zu prüfen, wie bei privaten Flächen ein solcher Standort dauerhaft rechtlich gesichert werden kann. Baumpflanzungen im Straßenraum sind nachweislich wirksame Elemente der Hitzeprävention im Siedlungsbereich. Diese Hitzeprävention ist Teil der Daseinsvorsorge der Kommunen. Diese sollte nicht auf private Eigentümer übertragen werden. Weiterhin ist der Effekt der Beschattungsleistung und damit der Klimavorsorge umsoSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) größer, je mehr Straßenraum beschattet wird. Dieser ist auf privaten Grundstücken naturgemäß geringer. Jedoch ist eine freiwillige Baumpflanzung auf Privatgrundstücken möglich und sinnvoll. Bereits heute wirbt die Bundesstadt Bonn für die Pflanzung von Bäumen auf privatem Grund und berät die Bürgerinnen und Bürger hierzu. Eine dauerhafte rechtliche Sicherung von Baumstandorten auf privaten Grundstücken ist nur möglich, wenn eine fachgerechte Kontrolle und Pflege gewährleistet ist. Dies kann und darf die Stadt Bonn auf privaten Grundstücken nicht leisten. Die Baumschutzsatzung ist ein geeignetes Mittel, um Bäume auf privaten Grundstücken möglichst lange zu erhalten. Pflanzungen in städtischen Grünanlagen, welche auch Auswirkungen auf angrenzende versiegelte Flächen von Straßen und Plätzen haben, werden im Einzelfall auch überprüft. Ein vollständiger Ersatz für einen Straßenbaum kann eine solche Pflanzung aus o. g. Gründen selten sein. In jedem Fall wird bei der Planung von Baumstandorten im Straßenraum geprüft, ob neben der Verkehrsfläche Baumbestand vorhanden ist, dessen Krone über die Verkehrsfläche ragt, auch um eine gegenseitige Konkurrenz um das Kronenvolumen zu vermeiden. 5. Dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda bis zu einer Sitzung im viertel Quartal 2024 über den Verlauf und die Ergebnisse des Konsultationsprozesses nach den Nummern 2. und 3. sowie über die Ergebnisse der Untersuchungen nach der Nummer 1. berichten. s.o. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de