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231582-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) Antrag zur Vorlage 231582-04 AA

Nummer
231582-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 19.02.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231582 Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231582-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung (BSchS)
Antrag zur Vorlage 231582-04 AA
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Kenntnisnahme
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Baumkommission 19.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Erarbeitung eines Baumschutzkonzeptes
Aus Sicht der Verwaltung sollte und kann der Einfluss auf die private
Gartengestaltung lediglich in einem Beratungsangebot bestehen. Dazu werden
jetzt schon vielfältige Möglichkeiten von der Verwaltung aber auch von Privaten
angeboten.
https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-
natur/stadtbaeume/stadtbaeume.php
Bonner Obstbaum-Aktion
Die Stadt Bonn hat im Herbst 2023 1.000 Apfel- und Kirschbäume aus der
Region kostenlos an interessierte Gartenbesitzer*innen und
Gartenpächter*innen vergeben. Die Resonanz auf die Bonner Obstbaumaktion
übertraf die Erwartungen bei Weitem. Die glücklichen "Gewinner*innen"
konnten Ende November ihre neuen Bäume in der Rheinaue abholen.
Durch Spendenaktion für Privatleute wie diese, können Anreize zur Pflanzung
von Bäumen auf dem Privatgrund geschaffen werden. Diese oder ähnliche
Aktionen sollten aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren fortgesetzt
werden.
Hierfür sind Haushaltsmittel erforderlich.
https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/obstbaeume.php
Richtlinien zum BaumschutzSeite 1 von 3
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Zahlreiche fachlich breit anerkannte Richtlinien und Publikationen regeln die
Pflege von Bäumen zu deren Schutz und Erhalt. Dazu gehören:
• ZTV – Baumpflege – Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien zur Baumpflege (FLL 2017)
• DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (2014)
• RAS LP 4 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege,
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
Diese Standards werden bei der Pflege, Kontrolle und Entwicklung öffentlicher
Grün- und Freiflächen sowie des öffentlichen Baumbestandes sichergestellt.
Auf der Homepage der Stadt Bonn sind unter folgendem Link weitergehende
Informationen zum Baumerhalt eingestellt:
https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/baumschutzsatzung.php
Stadtbaumkonzept Bonn
Unter der DS 211239-01 ST hat die Verwaltung über die Beauftragung eines
Stadtbaumkonzeptes berichtet. Die Verwaltung hat die Bearbeitung gemeinsam
mit dem Fachbüro in der Zwischenzeit weitestgehend abgeschlossen und legte
mit der DS 230524 eine Zusammenfassung vor. Mit knapp 800
herausgearbeiteten potenziellen Baumstandorten in 11 (von insgesamt 65) der
eingehend untersuchten Bonner Stadtteile besteht ein enormes Potenzial an
zusätzlicher Straßenbegrünung für die Stadt Bonn. Auf Grundlage dieser
konzeptionellen Vorsondierung sollen die Straßenabschnitte im nächsten
Planungsschritt hinsichtlich der Realisierbarkeit der Baumpflanzungen
vertiefend untersucht werden.
Zu den konkreten Einzelprojekten werden separate Beschlussvorlagen auf
Grundlage des vorliegenden Baumkonzeptes von der Verwaltung erstellt. Dabei
werden im Vorfeld auch weitere Konzeptionen berücksichtigt, welche auf die
Baumpflanzungen oder deren zeitlichen Ablauf Einfluss haben könnten. In
diesen Vorlagen werden auch die diversen Möglichkeiten einer sinnvollen,
umsetzbaren und auch längerfristig zu unterhaltenden Bewässerungstechnik im
Sinne einer wassersensiblen Stadt für die Baumstandorte beschrieben.
➢ Die Erarbeitung eines umfassenden Baumschutzkonzeptes für die
Stadt Bonn, welches auch den privaten Baumbestand mit einbezieht,
ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht erforderlich.
➢ Eine Zurückstellung des Beschlusses über die Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung ist daher nicht sinnvoll.
➢ Die Verwaltung wird auch zukünftig zu dem Thema Bäume in der Stadt
regelmäßig in den Fachausschüssen berichten.
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Datenstand: 03.11.2026, 04:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de