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231582-04 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS) Antrag zur Vorlage 231582

Nummer
231582-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 19.02.2024 Anregung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anregung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Anregung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anregung
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Übergeordnet

  1. 231582 Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung (BSchS)

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Änderungsantrag
öffentlich
231582-04 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Polley
Franz August Emde
Christian Gold
14.11.2023
CDU-Änderungsantrag: Neufassung der Bonner
Baumschutzsatzung (BSchS)
Antrag zur Vorlage 231582
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Anregung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Anregung
Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Anregung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
Baumkommission 04.12.2023 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Anregung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt ein umfassendes Baumschutzkonzept für die
Stadt Bonn zu erarbeiten, das auch Anreizsysteme zum Inhalt haben soll.
Der Beschluss über die Neufassung der Bonner Baumschutzsatzung wird bis
zur Vorlage des Baumschutzkonzeptes zurückgestellt.
Begründung
Die Antragsteller gehen davon aus, dass Privatleute nicht leichtfertig Bäume
fällen, gegenteilig ihre Bäume pflegen. Die vorgelegte Neufassung der
Baumschutzsatzung kann sich schnell zu einer personalintensiven,
bürokratischen Maßnahme entwickeln. Eine Baumschutzsatzung stellt ein
reines Verbotsinstrument dar, ohne Anreize zu schaffen. Mit
dem Baumschutzkonzept soll die Bevölkerung in Sachen Baumschutz
sensibilisiert werden und Anreize geschaffen werden, sich mit dem Thema
Bäume, Garten- und Freiflächengestaltung, Klimaschutz, Artenschutz etc.
eingehender auseinanderzusetzen. Hierbei ist auch auf Interessenkonflikte
(z.B. Solarausbau / Verschattung) und Lösungen einzugehen.
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Datenstand: 03.11.2026, 01:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de