231563 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Erhöhung des Honorarmitteletats zur Verbesserung des Honorarsatzes an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231563
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.388 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 231563 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Umsetzung der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Erhöhung des Honorarmitteletats zur Verbesserung des Honorarsatzes an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Stadt Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 24.10.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dem Änderungsantrag 221697-27 AA hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 28.02.2023 einer Erhöhung des Honorarmitteletats um 75.000 EUR im Jahr 2023 und um 125.000 EUR im Jahr 2024 zugestimmt. Damit sollen die Stundensätze der Honorarkräfte der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule-Bonn (LvBM) angehoben werden, um die Situation der freiberuflich Beschäftigten weiter zu verbessern und gerechter zu gestalten. Mit der Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 hat der Rat der Stadt Bonn der Erhöhung des Honorarmitteletats für die LvBM zu- gestimmt. Der Honorarsatz wird nun zum 1.8.2023 wie folgt erhöht: Der Honorarsatz für die gegebene Unterrichtseinheit (45 Min.) für den Instru- mental-, Vokal- und Ensembleunterricht im Kernbereich sowie die Übernahme von Klavierbegleitung wird um 8 EUR auf 33 EUR erhöht. Der Honorarsatz für die gegebene Unterrichtseinheit (45 Min.) in den Großgruppen der Elementa- ren Musikerziehung und im Instrumental- und Ensembleunterricht in den OGS- Kooperationen wird um 9 EUR auf 39 EUR erhöht. Der Unterricht in den JeKits- Klassen wird weiterhin nach dem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR je Schulstunde honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtsein- heiten passt sich das Honorar entsprechend an. Die Pauschale für die Teil- nahme an Konzerten und Konferenzen wird um 11 EUR auf 44 EUR erhöht.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.4.05 Produktgruppenbezeichnung Kultur und Wissenschaft Produkt Produktbezeichnung Musikschule Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 75.000 (2023) 125.000 (2024) 141700405 70.1900 75.000 (2023) 125.000 (2024) Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 75.000 (2023) 125.000 (2024) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de