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231561-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Schallschutzmauer bzw. Schallschutzfenster für alle Gebäude an der Gerhardstraße

Nummer
231561-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231561 Bürgerantrag: Schallschutzmauer bzw. Schallschutzfenster für alle Gebäude an der Gerhardstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231561-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Schallschutzmauer bzw.
Schallschutzfenster für alle Gebäude an der
Gerhardstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Gerhardstraße hat zwischen Gartenstraße und Maria-Montessori-Allee ein
Verkehrsaufkommen von 2.700 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von etwa 13 %
am Tag und etwa 10 % in der Nacht. Die aktuelle Umgebungslärmkartierung
zeigt, dass hier keine hohen Lärmpegel zu erwarten sind (vgl.
https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&set=4_5_2_0&act=0).
Die 24h- Pegel bleiben deutlich unterhalb von 55 dB(A) und der Nacht-Pegel
unter 45 dB(A). Durch die Stadt finanzierte Schallschutzmaßnahmen sind daher
nicht angebracht und nicht darstellbar.
Rechtsgrundlage für kommunale Geschwindigkeitskontrollen sind im § 48 Abs.
2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) und den
dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften geregelt. Demnach darf die Stadt
Bonn nur an sogenannten Gefahrenstellen die Geschwindigkeitsbegrenzung
überwachen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach
bestehen solche Gefahrenstellen unter anderem dann, wenn:
- Unfallhäufungsstellen bestehen,
- die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes
angeordnet wurde,
- sich in unmittelbarer Nähe eine schutzwürdige Einrichtung (z.B. Schule,
Kindergarten, Seniorenheim, ausgewiesener Schulweg mittels
Verkehrszeichen) befindet oder
- sich überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen
feststellen lassen, aufgrund derer eine erhöhte Unfallgefahr anzunehmen ist.
Die o.g. Voraussetzungen für Geschwindigkeitskontrollen liegen in der
Gerhardstraße nicht vor. Die Verwaltung wird daher in den kommenden
Wochen eine Verkehrsanalyse durchführen und prüfen, ob an der genannten
Örtlichkeit überdurchschnittlich häufig gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung
verstoßen wird. Hierbei wird mit einem Seitenradarmessgerät die Anzahl der
vorbeifahrenden Fahrzeuge sowie deren gefahrene Geschwindigkeiten erfasst.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
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Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende
Entscheidung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de