231561-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Schallschutzmauer bzw. Schallschutzfenster für alle Gebäude an der Gerhardstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231561-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231561-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Schallschutzmauer bzw. Schallschutzfenster für alle Gebäude an der Gerhardstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Gerhardstraße hat zwischen Gartenstraße und Maria-Montessori-Allee ein Verkehrsaufkommen von 2.700 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von etwa 13 % am Tag und etwa 10 % in der Nacht. Die aktuelle Umgebungslärmkartierung zeigt, dass hier keine hohen Lärmpegel zu erwarten sind (vgl. https://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&set=4_5_2_0&act=0). Die 24h- Pegel bleiben deutlich unterhalb von 55 dB(A) und der Nacht-Pegel unter 45 dB(A). Durch die Stadt finanzierte Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht angebracht und nicht darstellbar. Rechtsgrundlage für kommunale Geschwindigkeitskontrollen sind im § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften geregelt. Demnach darf die Stadt Bonn nur an sogenannten Gefahrenstellen die Geschwindigkeitsbegrenzung überwachen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach bestehen solche Gefahrenstellen unter anderem dann, wenn: - Unfallhäufungsstellen bestehen, - die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde, - sich in unmittelbarer Nähe eine schutzwürdige Einrichtung (z.B. Schule, Kindergarten, Seniorenheim, ausgewiesener Schulweg mittels Verkehrszeichen) befindet oder - sich überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen lassen, aufgrund derer eine erhöhte Unfallgefahr anzunehmen ist. Die o.g. Voraussetzungen für Geschwindigkeitskontrollen liegen in der Gerhardstraße nicht vor. Die Verwaltung wird daher in den kommenden Wochen eine Verkehrsanalyse durchführen und prüfen, ob an der genannten Örtlichkeit überdurchschnittlich häufig gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen wird. Hierbei wird mit einem Seitenradarmessgerät die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge sowie deren gefahrene Geschwindigkeiten erfasst. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de