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231549 · Beschlussvorlage

Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße 94

Nummer
231549
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231549
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der
Hermannstraße 94
Beratungsfolge
Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit gem. GO NRW ist dadurch gegeben, dass die Fällung des
Baumes vor dem 1. März erfolgen soll. Eine Entscheidung Ende Februar käme
für eine ordnungsgemäße Beauftragung und Ausführung durch den privaten
Investor zu spät, sodass die Klage des Bauherrn einschließlich finanziellen
Folgen gegenüber der Verwaltung aufgrund der erheblichen Verzögerungen bei
der Fällgenehmigung zu befürchten wäre.
Die verwaltungsinterne ämterübergreifende Bewertung des Baumes konnte erst
jetzt abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstr. in 53225
Bonn-Beuel wird zugestimmt.
Begründung
Die Hermannstr. ist durchgehend mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus x
carnea) bepflanzt.
Im Bereich des geplanten Gebäudes steht, auf dem Bürgersteig und sehr nah
an dem dahinterliegenden Grundstück, eine Kastanie mit einem Abstand von
unter 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine Straßenrandbebauung
ist gem. § 34 BauGB zulässig und für das Grundstück auch erforderlich, da
ansonsten eine Unterbringung der Stellplätze in einer TG und ein Gebäude in
vertretbarer Größenordnung nicht unterzubringen wären.
Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass es sich bei dem Baum um einen
Alleebaum gem. § 41 Landesnaturschutzgesetz handelt, ergab die Prüfung
durch die Untere Naturschutzbehörde und das Rechtsamt, dass dies nicht der
Fall ist.
Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung
Rotblühende Kastanie 279 125 7 befriedigendSeite 1 von 5
Seite 2
Nicht nur die Arbeiten für den geplanten Keller unterschreiten die
Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven
Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar,
auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone
bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Aufgrund dieses
massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich kann der Baum
nicht erhalten werden. Gem. § 15 BNatschG wurde die Vermeidbarkeit sowie
die Minderung des Eingriffes geprüft. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse
stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung, welche die Nutzung
nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen.
Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, wird für
diesen Baum die Erteilung einer Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b)
der Satzung zum Schutz des Baumbestands – BSchS beantragt.
Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe mit einer
dafür geeigneten Baumart durchgeführt werden. Die schriftliche Zusage zur
Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor.
Die anstehende Nachpflanzung der Baumscheibe ID 280 erfolgt unabhängig
von dem Bauvorhaben. Es ist geplant, diese zur gleichen Zeit wie die
Ersatzpflanzung durchzuführen.
Anlage/n
1 Bild (öffentlich)
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de