231549 · Beschlussvorlage
Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße 94
Kerndaten
- Nummer
- 231549
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231549 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße 94 Beratungsfolge Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit gem. GO NRW ist dadurch gegeben, dass die Fällung des Baumes vor dem 1. März erfolgen soll. Eine Entscheidung Ende Februar käme für eine ordnungsgemäße Beauftragung und Ausführung durch den privaten Investor zu spät, sodass die Klage des Bauherrn einschließlich finanziellen Folgen gegenüber der Verwaltung aufgrund der erheblichen Verzögerungen bei der Fällgenehmigung zu befürchten wäre. Die verwaltungsinterne ämterübergreifende Bewertung des Baumes konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der Fällung von einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstr. in 53225 Bonn-Beuel wird zugestimmt. Begründung Die Hermannstr. ist durchgehend mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus x carnea) bepflanzt. Im Bereich des geplanten Gebäudes steht, auf dem Bürgersteig und sehr nah an dem dahinterliegenden Grundstück, eine Kastanie mit einem Abstand von unter 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Eine Straßenrandbebauung ist gem. § 34 BauGB zulässig und für das Grundstück auch erforderlich, da ansonsten eine Unterbringung der Stellplätze in einer TG und ein Gebäude in vertretbarer Größenordnung nicht unterzubringen wären. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass es sich bei dem Baum um einen Alleebaum gem. § 41 Landesnaturschutzgesetz handelt, ergab die Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde und das Rechtsamt, dass dies nicht der Fall ist. Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Rotblühende Kastanie 279 125 7 befriedigendSeite 1 von 5 Seite 2 Nicht nur die Arbeiten für den geplanten Keller unterschreiten die Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar, auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Aufgrund dieses massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich kann der Baum nicht erhalten werden. Gem. § 15 BNatschG wurde die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen. Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, wird für diesen Baum die Erteilung einer Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b) der Satzung zum Schutz des Baumbestands – BSchS beantragt. Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe mit einer dafür geeigneten Baumart durchgeführt werden. Die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Die anstehende Nachpflanzung der Baumscheibe ID 280 erfolgt unabhängig von dem Bauvorhaben. Es ist geplant, diese zur gleichen Zeit wie die Ersatzpflanzung durchzuführen. Anlage/n 1 Bild (öffentlich) 2 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 — — Anlage/nSeite 3 von 5 Seite 4 — —Seite 4 von 5 Seite 4 — —Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de