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231548-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zum Bürgerantrag "Gestaltung der Peterstraße und der Paulstraße" aus 2017

Nummer
231548-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231548 Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zum Bürgerantrag "Gestaltung der Peterstraße und der Paulstraße" aus 2017

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231548-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
17.08.2023
Bürgerantrag: Umsetzung des Beschlusses zum
Bürgerantrag "Gestaltung der Peterstraße und der
Paulstraße" aus 2017
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag thematisiert die Umsetzung des Beschlusses 1710148EB5 im
Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt und dem damit
verknüpften Projekt Bönnsches Viertel Innere Nordstadt.
Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt ist für den Anfang des
Jahres 2024 geplant. Für das Modellquartier Innere Nordstadt ist eine
Mitteilungsvorlage zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen noch für dieses
Jahr geplant.
Zu den einzelnen Punkten des damaligen Beschlusses nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Gestaltung der Peterstraße und
Paulstraße mit den Antragstellern ins Gespräch zu kommen.
Bereits nach der Beschlussfassung fanden erste Gespräche mit der damaligen
Bezirksbürgermeisterin, den Fachämtern und den Antragstellern statt. Die
Verwaltung hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt in den Gesprächen darauf
hingewiesen, dass keine Umbaumaßnahmen in den beiden Straßen Peter- und
Paulstraße geplant sind. Lediglich eine Tiefbaumaßnahme war damals geplant
und wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Verkehrsflächen wurden sach-
und fachgerecht wiederhergestellt. Eine Veränderung des Straßenquerschnitts
oder der Oberflächengestaltung war nicht vorgesehen und ist nicht erfolgt. Das
Gestaltungskonzept ist dementsprechend nicht verändert worden. Nach der
Einführung des Parkraumkonzeptes und den sich daraus ergebenden
Möglichkeiten zur Nutzung der freiwerdenden Parkstandsflächen, können
weitere Gespräche mit den Anwohnenden und der Verwaltung erfolgen. Die
Parkstände stehen alternativen Nutzungen (Fahrradparken, Rollerabstellplätze,
Bänken etc.) zur Verfügung.Seite 1 von 3
Seite 2
2. Im Rahmen der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“ soll illegales
Parken u. a. mit geeigneten (Spiel-)Elementen verhindert werden.
Das Projekt "Mehr Freiraum für Kinder" war auf ein Jahr angelegt und wird nicht
weitergeführt. Verweis auf Punkt 1. Im aktuell laufenden Projekt Bönnsche
Viertel wurde ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt, dessen Ergebnisse
derzeit aufbereitet und in die Politik eingebracht werden. In diesem Kontext sind
auch eine Reihe von Vorschlägen zu (Schul-) Wegesicherheit, angemessenen
Gehwegbreiten und Spielmöglichkeiten eingegangen, die im weiteren Prozess
geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
3. Parkflächen für Motorroller und Fahrräder sind im Zuge des zu erstellenden
Mobilitätskonzeptes zu prüfen.
Das Parkraumkonzept, welches voraussichtlich im 1. Quartal 2024 umgesetzt
wird, berücksichtigt Stellplätze für Zweiräder. Diese werden in ausreichender
Anzahl zur Verfügung stehen. Sollte eine Evaluation nach angemessener Zeit
weiteren Bedarf ergeben, ist eine Nachsteuerung möglich.
4. Die Baumstandorte werden gemäß der Gestaltungsplanung mit jeweils
4 Pollern begrenzt.
Das Parkraumkonzept sieht den Entfall des Parkens in der Peterstraße
aufgrund der nicht ausreichend breiten Gehwege vor. Wegen des Entfalls der
Parkvorgänge findet eine Befahrung der Baumscheiben oder ein Anfahren der
Bäume durch Pkw grundsätzlich nicht mehr statt. Die Parkstände stehen, wie
unter 1. beschrieben, alternativen Nutzungen (Fahrradparken,
Rollerabstellplätze, Bänken etc.) zur Verfügung. Die meisten der vorhandenen
Baumbeete sind bereits durch (vier) Poller begrenzt.
5. Die Bestands-Behälter für Abfälle werden nach Abschluss der
Baumaßnahme gegen neue getauscht, die dem Modell in der
Fußgängerzone entsprechen. Ob die Anzahl der Behälter erhöht werden
kann, ist zu prüfen.
Im Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzeptes ist ein Austausch der
Müllbehälter nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird prüfen, ob neue und/oder
weitere Müllbehälter im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des
Bönnschen Viertels Innere Nordstadt angebracht werden können.
6. Die Straßenoberfläche wird entsprechend dem für die Altstadt gültigen
Gestaltungskonzept mit Schlacke-Pflaster gestaltet. Die fachgerechte
Verlegung ist von der Verwaltung durch ausreichende Kontrollen
sicherzustellen.
Siehe Punkt 1.Seite 2 von 3
Seite 3
Auch ist eine Umgestaltung durch eine Baumaßnahme der Peterstraße und
Paulstraße im Rahmen des Parkraumkonzeptes bzw. des Projektes Bönnsches
Viertel Innere Nordstadt - zumindest kurz- oder mittelfristig - nicht vorgesehen.
Es ist nicht vorgesehen, die Pflasterung zu verändern. Haushaltsmittel stehen
hierfür derzeit nicht zur Verfügung.
Die Verwaltung gibt darüber hinaus zu bedenken, dass das Pflaster von
Anwohner*innen durchaus ambivalent gesehen wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de