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231537-02 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf

Nummer
231537-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231537 Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231537-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Maßnahmen gegen Vandalismus an der
Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark
Lengsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 06.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In ihrer Sitzung am 17.10.2023 hat die Bezirksvertretung Hardtberg folgendes
beschlossen:
Die Verwaltung ergreift folgende Maßnahmen gegen Vandalismus an der
Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf:
1. Das Gelände der Schule/Kita muss außerhalb der Öffnungszeiten gegen den
Zugang von Unbefugten gesichert werden.
2. Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten ist eine Videoüberwachung zu
prüfen und an geeigneter Stelle anzubringen.
3. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden müssen vermehrt Kontrollen
durchgeführt und ggf. Platzverweise ausgesprochen werden.
4. Die erforderlichen Maßnahmen betreffen nicht nur den Schutz der
Einrichtungen und der Anwohnerschaft. Die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen müssen eng begleitet und ihre Eltern aufgesucht werden, um
weiterem Fehlverhalten und der Begehung von Straftaten vorzubeugen.
5. Strafverfahren müssen eingeleitet und der Ersatz des Schadens gefordert
werden.
6. Die Verwaltung berichtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen einer
Mitteilungsvorlage über die vom Städtischen Gebäudemanagement, dem
Stadtordnungsdienst, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie der
Polizei durchgeführten Maßnahmen.
Die Verwaltung kommt dem Beschluss zu Punkt 6 mit dieser Vorlage nach.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 das „Konzept für Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit“ beschlossen. Dieses sieht sowohl Präsenzstreifen alsSeite 1 von 2
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auch andere Möglichkeiten, wie bspw. Radarüberwachung, vor. Die
Kreuzbergschule wurde im Hinblick auf die Möglichkeit der Radarüberwachung
begangen. Aktuell liegt ein Angebot für diesen (und einen weiteren
Pilotstandort) vor, welches derzeit auf Umsetzbarkeit geprüft wird.
In den nicht einsehbaren Bereichen zwischen Turnhalle und dem Schulgelände
sowie am OGS -Gebäude sind im Januar 2025 die angekündigten Tor- und
Zaunanlagen errichtet worden. Auf eine Kompletteinzäunung einschließlich der
Einrichtung eines Schließdienstes wurde aufgrund der geplanten
Radarüberwachung bisher verzichtet.
In Fällen von Sachbeschädigung an städtischem Eigentum werden regelmäßig
seitens der Verwaltung Strafanzeigen und Strafanträge gestellt. Für den Fall,
dass der/die Verantwortliche bekannt ist, werden Schadenersatzansprüche
verfolgt.
Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit können ergänzend zu
Maßnahmen der Ordnungsbehörden wirken. Hierbei ist jedoch darauf zu
achten, dass eine klare Trennung der Angebote der Jugend(sozial)arbeit von
den Maßnahmen der Ordnungsbehörden besteht. Da Streetwork immer
parteiisch für die Zielgruppe agiert (agieren muss), ist ein gemeinsames
Auftreten mit Polizei oder Stadtordnungsdienst ausgeschlossen. Andernfalls
droht der Kontakt- und Beziehungsabbruch durch die jungen Menschen
gegenüber den Fachkräften des Streetwork. Präventive Angebote der
Jugendarbeit erzielen eher mittel- bis langfristig positive Effekte. Sie erreichen
junge Menschen in verschiedenen Institutionen, wie z.B. Schule, Einrichtungen
der Offenen Jugendarbeit oder Sportvereinen. Sie sind mit
Interventionsmaßnahmen der Ordnungsbehörden vor Ort daher nicht
vergleichbar und können diese nicht ersetzen.
Insgesamt hat sich die Situation an der Kreuzbergschule gebessert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de