231531 · Beschlussvorlage
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Kerndaten
- Nummer
- 231531
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 231531 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 31.10.2023 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm - als Erstantrag für eine Laufzeit von drei Jahren (2024 bis 2026) - anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der Förderanträge für die Innenstadt und Bad Godesberg aufgrund der neuen Förderrichtlinien und des sich daraus ergebenden erhöhten Bearbeitungsaufwands gegenüber der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien Priorität hat. Begründung Das ISEK Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS 190431) und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hatte die Stadt Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS 211222), der keinen Erfolg hatte. Für Bad Godesberg soll nun erneut ein qualifizierter Gesamtantrag (nun „Erstantrag“ genannt für die Jahre 2024 bis 2026) bei der Städtebauförderung NRW gestellt werden (siehe Anlage Projektliste 2024 - 2026). In der Zwischenzeit wurden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bereits Teilmaßnahmen des ISEKs über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ angemeldet und Ende 2022 für einen FörderzeitraumSeite 1 von 11 Seite 2 bis Ende August 2025 bewilligt (siehe Anlage Projektliste). Weitere Förderung wurde 2022 über den Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des BMWSB beantragt – hier sind nach einer Zusage des Haushaltsausschusses des Bundestags über ca. 7.4 Mio. € für die Stadt Bonn im März 2023 im Rahmen der Qualifizierungsphase noch Unterlagen nachzureichen. Ein finaler Zuwendungsbescheid seitens des Bundes liegt derzeit noch nicht vor. Daher ist beabsichtigt, den 1. BA “Am Fronhof” und 2. BA “Theaterplatz” ebenfalls in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufzunehmen, so dass eine Förderung von einem der beiden Fördertöpfe gewährleistet werden kann. Hinweis: Der Förderantrag wurde fristgerecht zum 31.10.2023 bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Der Ratsbeschluss kann bis zum 31.12.2023 nachgereicht werden. Zu 1.: Die Projektliste umfasst sowohl Maßnahmen, die in den nächsten Jahren angestoßen werden, als auch vorbereitende Maßnahmen, die gestartet oder fertig gestellt sind. Diese Maßnahme bereiten Investitionen vor und können rückwirkend für die Städtebauförderung angemeldet werden. Insgesamt sollen folgende Einzelprojekte zur Förderung über das Städtebauförderprogramm angemeldet werden (siehe Anlage Projektliste 2024 – 2026): 3 vorbereitende 2 baulich/investive 4 begleitende Für die Förderjahre 2024 und folgende wird ein Fördersatz von 80% zugrundegelegt. Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Begründung zu entnehmen. Zu 2.: Die Besonderheit für das Antragsjahr 2024 liegt darin, dass die Städtebauförderrichtlinien NRW geändert wurden. Die Antragstellung erfolgt nach den neuen Förderrichtlinien, die zum 01.01.2024 in Kraft treten. Es ist dabei zu beachten, dass es grundsätzliche Veränderungen in der Fördersystematik gibt, die z.B. das Mittelabrufverfahren oder das Berichtswesen betreffen. Zusammen mit der Tatsache, dass auch für die Bonner Innenstadt gleichzeitig ein Förderantrag gestellt wird, werden in der Verwaltung umfangreich Personalressourcen gebunden und die Erarbeitung erfolgt prioritär. Dies kann dazu führen, dass Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen verzögert beantwortet werden.Seite 2 von 11 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen d. bes. Städtebaurechts 1.09.02.06 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 15.753.300,00 EUR 5610709023000/ 78.5200 2025 - 2026 4.466.667,00 EUR 11.286.633,00 EUR Anpassung des HHP 2025/2026 Einzahlungen (80%) 12.602.640,00 EUR 5610709023000/ 68.1100 2025 - 2026 3.126.667,00 EUR 9.475.973,00 EUR Anpassung des HHP 2025/2026, Erhöhung des Fördersatze s um 10% Investiver Finanzsaldo 3.150.660,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.249.000,00 EUR (Städtebauförderung) 1.258.630,00 EUR (Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (BMI)) 161000902/ 72.1000 2024 - 2026 709.834,00 EUR 2024 - 2025 421.000,00 EUR 539.166,00 EUR 837.630,00 EUR Anpassung des HHP 2025/2026 Einzahlungen / Erträge 999.200,00 EUR (Städtebauförderung Förderquote 80%) 943.973,00 EUR (Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (BMI), Förderquote 75%) 161000902/ 61.1000 2024 - 2026 496.884,00 EUR 2024 - 2025 315.750,00 EUR 502.316,00 EUR 628.223,00 EUR Anpassung des HHP 2025/2026, Erhöhung des Fördersatzes um 10% bei der Städtebauförderung Haushaltsbelastung 249.800,00 EUR (Städtebauförderung)Seite 3 von 11 Seite 4 314.657,00 EUR (BMI) Anlage/n 1 Projektliste 2024-2026 (öffentlich) 2 Anlage 0-Begründung (öffentlich)Seite 4 von 11 BUNDESSTADT.BONN Stadtplanungsamt – Stand 09/23 ISEK Bad Godesberg – Kurzüberblick 2022 2023 2024 2025 2026 (B) Zentrenmanagement / Labor für Transformation 1. BA „Am Fronhof“ (F) Nachhaltiges Tourismus-/ Freizeit-/ Kultur- und Sportkonzept (G) Image- und Marketingkonzept Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm (A) Ort der Begegnung (E) Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (2022-2023) Masterplan Öffentlicher Raum inkl. Wettbewerb (2021-2024) Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19) Bereits gestartete Maßnahmen: Prozesssteuerung (Objektplanung) Städtebauförderung BMI (C) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung (D) Verfügungsfonds BMWSB Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Lebendige Zentren Prozesssteuerung (Technische Projektsteuerung) 2. BA „Theaterplatz“ Dachbegrünung Stadtbahnabgänge Fortführung Zentrenmanagement / Labor für Transformation / Ort der BegegnungSeite 5 von 11 Anlage 0 – Begründung Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (vorbereitende Untersuchung) Das Mobilitätskonzept soll allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge liefern, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt – insbesondere durch den Umweltverbund - verbessert und die Zuwegungen attraktiver gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation sollen u.a. Skizzen/Entwürfe erarbeitet werden, diese verkehrsplanerischen Ziele mit den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zu kombinieren. Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie eine Mobilstation am Bad Godesberger Bahnhof. Untersucht werden sollen auch abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr. Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots. Ladestationen und Infrastruktur für E-Autos sowie Carsharing-Angebote sind daher an der Mobilstation anzusiedeln. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2022-2023 150.000 € - 120.000 € 30.000 € Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende Maßnahme) Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet. Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplanes war bereits Grundlage für die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte, wie Klimaanpassung,Seite 6 von 11 veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten, wird der fertiggestellte Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf. Zentrale Themen des Masterplans sind: Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe Grünflächen und Wasserinfrastruktur Mobilität und Verkehr Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2021-2022 546.000 € - 437.000€ 109.000€ Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme) Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein sogenanntes Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431). Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen.Seite 7 von 11 Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2018-2019 86.487 € - 69.190 € 17.298 € Objektplanung “Am Fronhof” (1. BA)/ und ”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive Maßnahmen) Die Umgestaltung der Innenstadt von Bad Godesberg soll in zwei Bauabschnitten erfolgen; das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz Am Fronhof bis zum Theaterplatz (siehe DS 231249). Am Fronhof (2025/26): Es wird im Zuge der Planung eine „Gartenpasssage“ geplant, worin Aufenthalt, Spielelemente und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Auch hier verstehen die sich wiederholenden Elemente als Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof. Im Bereich der Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad- Abstellanlagen und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen. Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025/26 7.475.000 - 5.980.000 1.495.000€ Theaterplatz (2025/26): Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative Nutzungscharakteristik zugesprochen mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend Verweil- und Aufenthaltsangeboten. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt. Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2- Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.) sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte hochgeastete Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor. Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten als auch die Baunebenkosten.Seite 8 von 11 Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025/26 7.963.000 - 6.370.400 1.592.600 € Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme) Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber, in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung, die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen oder private Energieberatungs-Unternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen Nutzungskonzept beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2024-2026 282.000 € - 225.600 € 56.400 € Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme) Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowieSeite 9 von 11 Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds mit der Verbesserung des Mikroklimas. Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wird die Verwaltung eine kommunale Richtlinie erstellen, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche vom Rat zu beschließen ist. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert. Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die Betreuung des Programms übernimmt das Projekt E 2 der Stadtteilarchitekt/die Stadtteilarchitektin. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2024-2026 346.000 € Private Mittel (50%) 173.000 € 138.400 € 34.600 € Prozesssteuerung (begleitende Maßnahme) Zur Umsetzungsunterstützung der Umgestaltung der Fußgängerzone (Objektplanung “Am Fronhof”/”Theaterplatz”) wurde eine Projektsteuerung beauftragt, die das Projekt während der Planungsphase begleitet(Projektsteuerung Objektplanung). Es ist geplant, die Projektsteuerung auch während der Bauphase fortzuführen (Technische Projektsteuerung). Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2023 2024-2026 Teil 1: 94.300 € Teil 2: 221.000€ - 75.500€ 176.800 € 18.800 € 44.200 €Seite 10 von 11 Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung) (begleitende Maßnahme) Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startet ab 09/2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der Begegnung in der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum erstreckt sich bis Ende August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung der Aufgaben des Zentrenmanagements bis 2027 ist zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Projekte sinnvoll und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (80 %) Eigenanteil (20 %) 2025-2026 794.000 € - 635.200 € 158.800 € Gesamtvolumen 2024-2026 17.784.787,00 € davon nicht förderfähige Kosten 173.000,00 € davon förderfähig Städtebauförderung 17.611.787,00 € davon Städtebauförderung (80%) 14.089.429,00 € davon Eigenanteil Stadt Bonn (20%) 3.522.357,00 € Anliegerbeiträge (KAG): Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet, Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de