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231531 · Beschlussvorlage

ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag

Nummer
231531
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231531
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag für das
Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste
samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den
Förderantrag
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan
sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung,
diese Projekte fristgerecht zum 31.10.2023 als Förderantrag für das
Städtebauförderprogramm - als Erstantrag für eine Laufzeit von drei
Jahren (2024 bis 2026) - anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden
im Haushalt bereitgestellt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der Förderanträge für
die Innenstadt und Bad Godesberg aufgrund der neuen Förderrichtlinien
und des sich daraus ergebenden erhöhten Bearbeitungsaufwands
gegenüber der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu
Anfragen und Anträgen aus den Gremien Priorität hat.
Begründung
Das ISEK Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS 190431) und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für
mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hatte die Stadt Bonn bereits einen
Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS 211222), der keinen Erfolg hatte.
Für Bad Godesberg soll nun erneut ein qualifizierter Gesamtantrag (nun
„Erstantrag“ genannt für die Jahre 2024 bis 2026) bei der Städtebauförderung
NRW gestellt werden (siehe Anlage Projektliste 2024 - 2026).
In der Zwischenzeit wurden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bereits
Teilmaßnahmen des ISEKs über das Förderprogramm „Zukunftsfähige
Innenstädte und Zentren“ angemeldet und Ende 2022 für einen FörderzeitraumSeite 1 von 11
Seite 2
bis Ende August 2025 bewilligt (siehe Anlage Projektliste). Weitere Förderung
wurde 2022 über den Projektaufruf „Anpassung urbaner Räume an den
Klimawandel“ des BMWSB beantragt – hier sind nach einer Zusage des
Haushaltsausschusses des Bundestags über ca. 7.4 Mio. € für die Stadt Bonn
im März 2023 im Rahmen der Qualifizierungsphase noch Unterlagen
nachzureichen. Ein finaler Zuwendungsbescheid seitens des Bundes liegt
derzeit noch nicht vor. Daher ist beabsichtigt, den 1. BA “Am Fronhof” und 2.
BA “Theaterplatz” ebenfalls in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit
aufzunehmen, so dass eine Förderung von einem der beiden Fördertöpfe
gewährleistet werden kann.
Hinweis: Der Förderantrag wurde fristgerecht zum 31.10.2023 bei der
zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Der Ratsbeschluss kann bis zum
31.12.2023 nachgereicht werden.
Zu 1.:
Die Projektliste umfasst sowohl Maßnahmen, die in den nächsten Jahren
angestoßen werden, als auch vorbereitende Maßnahmen, die gestartet oder
fertig gestellt sind. Diese Maßnahme bereiten Investitionen vor und können
rückwirkend für die Städtebauförderung angemeldet werden.
Insgesamt sollen folgende Einzelprojekte zur Förderung über das
Städtebauförderprogramm angemeldet werden (siehe Anlage Projektliste 2024
– 2026):
3 vorbereitende
2 baulich/investive
4 begleitende
Für die Förderjahre 2024 und folgende wird ein Fördersatz von 80%
zugrundegelegt.
Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Begründung zu entnehmen.
Zu 2.:
Die Besonderheit für das Antragsjahr 2024 liegt darin, dass die
Städtebauförderrichtlinien NRW geändert wurden. Die Antragstellung erfolgt
nach den neuen Förderrichtlinien, die zum 01.01.2024 in Kraft treten. Es ist
dabei zu beachten, dass es grundsätzliche Veränderungen in der
Fördersystematik gibt, die z.B. das Mittelabrufverfahren oder das
Berichtswesen betreffen.
Zusammen mit der Tatsache, dass auch für die Bonner Innenstadt gleichzeitig
ein Förderantrag gestellt wird, werden in der Verwaltung umfangreich
Personalressourcen gebunden und die Erarbeitung erfolgt prioritär. Dies kann
dazu führen, dass Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen
verzögert beantwortet werden.Seite 2 von 11
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen d. bes.
Städtebaurechts
1.09.02.06 Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 15.753.300,00
EUR
5610709023000/
78.5200
2025 - 2026
4.466.667,00
EUR
11.286.633,00
EUR
Anpassung des
HHP 2025/2026
Einzahlungen
(80%)
12.602.640,00
EUR
5610709023000/
68.1100
2025 - 2026
3.126.667,00
EUR
9.475.973,00
EUR
Anpassung des
HHP
2025/2026,
Erhöhung
des Fördersatze
s um 10%
Investiver
Finanzsaldo
3.150.660,00
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.249.000,00 EUR
(Städtebauförderung)
1.258.630,00 EUR
(Zukunftsfähige
Innenstädte und
Zentren (BMI))
161000902/
72.1000
2024 - 2026
709.834,00
EUR
2024 - 2025
421.000,00
EUR
539.166,00
EUR
837.630,00
EUR
Anpassung des
HHP 2025/2026
Einzahlungen /
Erträge
999.200,00 EUR
(Städtebauförderung
Förderquote 80%)
943.973,00 EUR
(Zukunftsfähige
Innenstädte und
Zentren (BMI),
Förderquote 75%)
161000902/
61.1000
2024 - 2026
496.884,00
EUR
2024 - 2025
315.750,00
EUR
502.316,00
EUR
628.223,00
EUR
Anpassung des
HHP 2025/2026,
Erhöhung
des Fördersatzes
um 10% bei der
Städtebauförderung
Haushaltsbelastung 249.800,00 EUR
(Städtebauförderung)Seite 3 von 11
Seite 4
314.657,00 EUR
(BMI)
Anlage/n
1 Projektliste 2024-2026 (öffentlich)
2 Anlage 0-Begründung (öffentlich)Seite 4 von 11
BUNDESSTADT.BONN
Stadtplanungsamt – Stand 09/23
ISEK Bad Godesberg –
Kurzüberblick
2022 2023 2024 2025 2026
(B) Zentrenmanagement / Labor für Transformation
1. BA „Am Fronhof“
(F) Nachhaltiges Tourismus-/
Freizeit-/ Kultur- und Sportkonzept
(G) Image- und
Marketingkonzept
Stadtteilarchitekt*in mit Schwerpunkt klimagerechter Architektur im Bestand
Klimagerechtes Hof- und Fassadenprogramm
(A) Ort der Begegnung
(E) Städtebauliches Nutzungskonzept
zur Transformation der Bad
Godesberger Innenstadt
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (2022-2023)
Masterplan Öffentlicher Raum inkl. Wettbewerb (2021-2024)
Leitbild- und ISEK-Erstellung (2018/19)
Bereits gestartete Maßnahmen:
Prozesssteuerung
(Objektplanung)
Städtebauförderung
BMI (C) Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
(D) Verfügungsfonds
BMWSB
Zukunftsfähige Innenstädte
und Zentren (ZIZ)
Anpassung urbaner Räume
an den Klimawandel
Lebendige Zentren
Prozesssteuerung (Technische Projektsteuerung)
2. BA „Theaterplatz“
Dachbegrünung
Stadtbahnabgänge
Fortführung Zentrenmanagement / Labor
für Transformation / Ort der BegegnungSeite 5 von 11
Anlage 0 – Begründung
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität
(vorbereitende Untersuchung)
Das Mobilitätskonzept soll allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete
Maßnahmenvorschläge liefern, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt –
insbesondere durch den Umweltverbund - verbessert und die Zuwegungen attraktiver
gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation sollen
u.a. Skizzen/Entwürfe erarbeitet werden, diese verkehrsplanerischen Ziele mit den
Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zu kombinieren.
Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der
Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie
eine Mobilstation am Bad Godesberger Bahnhof. Untersucht werden sollen auch
abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der
Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr.
Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen
Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots.
Ladestationen und Infrastruktur für E-Autos sowie Carsharing-Angebote sind daher an der
Mobilstation anzusiedeln.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2022-2023 150.000 € - 120.000 € 30.000 €
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende
Maßnahme)
Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die
Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und
funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende
übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet.
Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte
Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplanes war bereits Grundlage für
die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte, wie Klimaanpassung,Seite 6 von 11
veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten, wird der fertiggestellte
Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis
zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen
Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt
auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf.
Zentrale Themen des Masterplans sind:
Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur
Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen
Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe
Grünflächen und Wasserinfrastruktur
Mobilität und Verkehr
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2021-2022 546.000 € - 437.000€ 109.000€
Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme)
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den
Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein sogenanntes Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept
(ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431).
Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten
Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im
Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den
teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für
den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die
Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt
werden sollen.Seite 7 von 11
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2018-2019 86.487 € - 69.190 € 17.298 €
Objektplanung “Am Fronhof” (1. BA)/ und ”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive
Maßnahmen)
Die Umgestaltung der Innenstadt von Bad Godesberg soll in zwei Bauabschnitten erfolgen;
das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz Am Fronhof bis zum
Theaterplatz (siehe DS 231249).
Am Fronhof (2025/26):
Es wird im Zuge der Planung eine „Gartenpasssage“ geplant, worin Aufenthalt,
Spielelemente und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Auch hier verstehen die sich
wiederholenden Elemente als Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof. Im
Bereich der Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad-
Abstellanlagen und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen.
Umsetzung Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025/26 7.475.000 - 5.980.000 1.495.000€
Theaterplatz (2025/26):
Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative
Nutzungscharakteristik zugesprochen mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend
Verweil- und Aufenthaltsangeboten. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als
grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt.
Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2-
Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt
und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.)
sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte hochgeastete
Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor.
Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten als auch die Baunebenkosten.Seite 8 von 11
Investive
Umsetzung
Kosten gesamt Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025/26 7.963.000 - 6.370.400 1.592.600 €
Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme)
Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber,
in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit
erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden.
Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen
Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die
Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung,
die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu
kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen
oder private Energieberatungs-Unternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine
aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung.
Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen
Nutzungskonzept beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung für die einzelnen
Teilbereiche der Innenstadt definiert.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2024-2026 282.000 € - 225.600 € 56.400 €
Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme)
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und
Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft
gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowieSeite 9 von 11
Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds
mit der Verbesserung des Mikroklimas.
Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wird die Verwaltung eine kommunale Richtlinie
erstellen, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche
vom Rat zu beschließen ist. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die
Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert.
Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und
Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen
Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die
Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die
Betreuung des Programms übernimmt das Projekt E 2 der Stadtteilarchitekt/die
Stadtteilarchitektin.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2024-2026 346.000 € Private Mittel
(50%)
173.000 €
138.400 € 34.600 €
Prozesssteuerung (begleitende Maßnahme)
Zur Umsetzungsunterstützung der Umgestaltung der Fußgängerzone (Objektplanung “Am
Fronhof”/”Theaterplatz”) wurde eine Projektsteuerung beauftragt, die das Projekt während
der Planungsphase begleitet(Projektsteuerung Objektplanung). Es ist geplant, die
Projektsteuerung auch während der Bauphase fortzuführen (Technische Projektsteuerung).
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2023
2024-2026
Teil 1:
94.300 €
Teil 2:
221.000€
-
75.500€
176.800 €
18.800 €
44.200 €Seite 10 von 11
Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung)
(begleitende Maßnahme)
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startet ab
09/2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der Begegnung in
der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum erstreckt sich bis Ende
August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung der Aufgaben des
Zentrenmanagements bis 2027 ist zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Projekte sinnvoll
und soll bei der Städtebauförderung beantragt werden.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(80 %)
Eigenanteil
(20 %)
2025-2026 794.000 € - 635.200 € 158.800 €
Gesamtvolumen 2024-2026 17.784.787,00 €
davon nicht förderfähige Kosten 173.000,00 €
davon förderfähig Städtebauförderung 17.611.787,00 €
davon Städtebauförderung (80%) 14.089.429,00 €
davon Eigenanteil Stadt Bonn
(20%)
3.522.357,00 €
Anliegerbeiträge (KAG):
Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet,
Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen
umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht
abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.Seite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de