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231530 · Beschlussvorlage

Einrichtung von drei Stellen im Tiefbauamt, Stadtentwässerung, zur Umsetzung der Maßnahmen zur künftigen Klärschlammverwertung

Nummer
231530
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Hauptausschusses 23.01.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231530-01 AA BBB-Änderungsantrag: Einrichtung von drei Stellen im Tiefbauamt, Stadtentwässerung, zur Umsetzung der Maßnahmen zur künftigen Klärschlammverwertung

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Beschlussvorlage
öffentlich
231530
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung von drei Stellen im Tiefbauamt,
Stadtentwässerung, zur Umsetzung der
Maßnahmen zur künftigen Klärschlammverwertung
Beratungsfolge
Hauptausschuss 23.01.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Empfehlung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorgehen und den weiteren Planungsschritten für die
Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage wird
zugestimmt.
2. Im Tiefbauamt wird im Jahr 2023 im Sachgebiet 66-1
„Kläranlagenplanung/Betriebsabrechnung/Labor“ eine Stelle „Ingenieur
Planung KVA“ mit einem Stellenwert E 12 TVöD eingerichtet.
Im Tiefbauamt werden im Jahr 2023 im Sachgebiet 66-3
„Abwasserbehandlung, Technische Leistung“ eine Stelle
„Betriebsingenieur KVA“ mit einem Stellenwert E 12 und eine Stelle als
„Techniker / Meister“ mit dem Stellenwert E 9b eingerichtet.
3. Die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten werden
zuordnungsgerecht aus Abwassergebühren refinanziert.
Begründung
Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der
Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer
Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 die
Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen.
Gemäß dem Ratsbeschluss soll der Klärschlammtransport von der Kläranlage
Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage in Köln Merkenich
per Schiff erfolgen.
Durch den Beitritt ergibt sich unmittelbar ein weiterer Handlungsbedarf auf der
Kläranlage Salierweg, der mit langfristigen zusätzlichen Aufgaben sowohl im
Bereich der Planung als auch im Betrieb der Kläranlage Salierweg verbundenSeite 1 von 5
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ist.
Bis zur Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage 2029 muss
eine neue Klärschlammverladestation für den Schiffstransport geplant, gebaut
und die sichere Betriebsbereitschaft hergestellt werden. Bestehende
Anlagenteile müssen umgebaut werden.
Für die Errichtung der Klärschlammverladestation der Kläranlage Salierweg
sind umfangreiche Planungen mit Genehmigungsverfahren für den Bau und
anschließenden Betrieb auf der Kläranlage Salierweg erforderlich.
Diese Planungen müssen kurzfristig begonnen und durchgeführt werden.
Dies betrifft vor allem die Logistik des Klärschlammtransportes und die
Schnittstellen zur Planung der Klärschlammverwertungsanlage in Köln
Merkenich durch die KLAR GmbH.
Die betrieblichen Belange müssen darüber hinaus intensiv und umfassend mit
dem betriebsverantwortlichen Personal der Kläranlage Salierweg im Rahmen
der Planung, während der Bauausführung und der Inbetriebnahme abgestimmt
werden.
Weitere Planungsleistungen sind für die Umsetzung des Schiffstransportes und
die damit verbundenen technischen, organisatorischen und rechtlichen
Randbedingungen erforderlich. Weitere Planungsleistungen werden zur
Abstimmung der Klärschlammentladung und Weitertransport zur
Klärschlammannahme bzw. Übergabe der neuen Klärschlammverwertung
erforderlich. Diese Planungsleistungen müssen intensiv und umfassend
zwischen den beteiligten Planern abgestimmt werden.
Die Anlagen für die Klärschlammbeladung in Bonn und die Entladung im Hafen
Köln Merkenich sowie der Klärschlammtransport müssen bis 2029 zur
Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage fertiggestellt sein.
Nach Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage 2029 in Köln
wird die bestehende Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) der Kläranlage
Salierweg nicht weiter genutzt, so dass unmittelbar anschließend deren
Außerbetriebnahme und der Rückbau erfolgen muss. Die erforderlichen
Planungsleistungen zur Erlangung der notwendigen Genehmigungen und die
Planung der Rückbaumaßnahmen sind jedoch schon vorlaufend bis 2029
erforderlich.
Ein großer Teil des entstehenden Klärgases aus der Faulung der Kläranlage
Salierweg wird derzeit als Brennstoff in der KVA genutzt. Die bei der
Klärschlammverbrennung entstehende Abwärme wird in die zentrale
Heizungsanlage eingespeist und zur Gebäudeheizung der Betriebsgebäude der
Kläranlage Salierweg, zur Aufheizung der Faulbehälter und zur Heizung der
Gebäude der Anlagentechnik der überbauten mechanischen
Abwasserreinigungsanlagen genutzt.
Die darüber hinaus anfallende Klärgasmenge wird in einem BlockheizkraftwerkSeite 2 von 5
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(BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
Um nach Außerbetriebnahme der KVA das anfallende Klärgas weiter
energetisch sinnvoll auch unter ökologischen Gesichtspunkten optimal nutzen
zu können und zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Kläranlage
müssen hier entsprechend neue technische Anlagen, z.B. weitere BHKW etc.
und Räumlichkeiten zu deren Unterbringung geplant, genehmigt und nach
erfolgtem Rückbau der KVA auf der dann freiwerdenden Fläche gebaut
werden.
Da diese Anlagen unmittelbar mit Abschaltung der KVA im Jahr 2029 zur
Verfügung stehen müssen, sind hier zwei Ausführungsstufen erforderlich.
In der ersten Stufe ist eine provisorische Aufstellung und Unterbringung auf nur
in geringem Maße vorhandenen Freiflächen und die Anbindung an das
bestehende Klärgas- und Heizungssystem mit Inbetriebnahme bis Ende 2028
notwendig.
Die Planung, der Bau und der Betrieb einer solchen provisorischen Anlage ist
nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand aller Beteiligten möglich. Bau
einschließlich Anbindung an die bestehenden Systeme erfolgt im laufenden
Betrieb der KVA. Der störungsfreie Betrieb der KVA und die Einhaltung der
gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Gasbereich, sind hier
zwingend sicherzustellen. Hierfür ist eine zeitaufwändige, intensive und enge
Abstimmung zwischen den Planern und dem Betriebspersonal notwendig. Der
nachfolgende laufende Betrieb der provisorischen Anlage ist zudem mit einem
überdurchschnittlich hohen und anspruchsvollen, zusätzlichen Aufwand für das
Betriebspersonal verbunden.
Der Betrieb der provisorischen Anlage erfolgt bis zur Fertigstellung der zweiten
Ausführungsstufe.
In der zweiten Ausführungsstufe erfolgt der Rückbau der KVA und
anschließend der Neubau bzw. Umbau der vorhandenen Gebäude zur
Unterbringung der endgültigen Anlagentechnik für die Klärgasnutzung und
Heizungstechnik.
Hierzu ist ein umfassendes Nutzungs- und Betriebskonzept erforderlich, das
auch die übrigen Betriebsbelange der Kläranlage berücksichtigen muss.
Der Beginn dieser Planungen ist ebenfalls weit vor Außerbetriebnahme der
KVA erforderlich, damit zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme der KVA im Jahr
2029 die Abrissgenehmigung für die KVA und die Genehmigung für den
Neubau und Betrieb der endgültigen Anlagen vorliegt und mit der Umsetzung
der Baumaßnahmen unmittelbar begonnen werden kann. Rückbau und Neubau
müssen ebenfalls im laufenden Betrieb erfolgen.
Diese Planungen können ebenfalls nur in entsprechend enger Abstimmung und
Zusammenarbeit zwischen den Planern und dem Betriebspersonal erfolgen.
Zusätzlich müssen bei den beschriebenen Planungen und Baumaßnahmen im
gesamten Zeitraum die gleichzeitig laufenden normalen
Unterhaltungsmaßnahmen im örtlichen Bereich der KVA bzw. die MaßnahmenSeite 3 von 5
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mit verfahrenstechnischen Berührungspunkten mitberücksichtigt und
eingebunden werden.
Die zur Umsetzung der hier anstehenden Maßnahmen erforderlichen
umfangreichen Leistungen sind weder durch die vorhandenen
Planungsingenieure im Team 66-11 noch durch den Betriebsingenieur 66-3 der
Kläranlage Salierweg und den zuständigen Meister der
Klärschlammverbrennung/Schlammbehandlung zusätzlich zu bewältigen.
Darüber hinaus ist hier eine durchgehende und kontinuierliche Bearbeitung
dieser komplexen und umfangreichen Maßnahme durch das eingesetzte
Personal erforderlich.
Die Einrichtung der drei zusätzlichen Stellen im Jahr 2023 in der Abteilung
Stadtentwässerung des Tiefbauamtes ist Voraussetzung für die Umsetzung der
Maßnahme und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Bonn
gegenüber der KLAR GmbH.
Ohne dieses zusätzliche Personal können die vertraglichen Verpflichtungen
nicht eingehalten werden.
Die Ingenieurleistungen für das Gesamtprojekt werden so weit wie möglich
extern vergeben. Es verbleiben aber neben der erforderlichen, intensiven
Betreuung der externen Büros, die nur durch städtisches Personal erbringbar
ist, zahlreiche Aufgaben bei der Stadtentwässerung, die nur durch zusätzliches
Personal aufgefangen werden können und dies auch weit über den Zeitpunkt
der Außerbetriebnahme der bestehenden Anlage hinaus. Eine Ausweitung der
Beteiligung Externer ist wegen der engen Verzahnung mit bestehenden
betrieblichen Prozessen ausgeschlossen.
Die hier erforderlichen Leistungen gehören zu den Pflichtaufgaben der
Abwasserbeseitigung.
Im Hinblick auf die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bonn erscheint die
Einbeziehung der Kläranlage in die durchzuführenden Untersuchungen als
sinnvoll.
In den Wintermonaten ist nach aktuellem Kenntnisstand die Wärmeerzeugung
durch die angedachten BHKWs zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der
Kläranlage erforderlich.
In den Sommermonaten wird demgegenüber ein Wärmeüberschuss verfügbar
sein.
Die mögliche weitergehende energetische Nutzung der Überschusswärme,
sowohl innerhalb aber auch möglicherweise außerhalb der Kläranlage, bedarf
jedoch weiterer Untersuchungen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Die Personalkosten werden über die Abwassergebühren refinanziert.
Die zusätzlichen Personalkosten bewirken Abwassergebühren für
Schmutzwasser in Höhe von 0,8 Cent je m³, für Niederschlagswasser in Höhe
von 0,4 Cent je m².
Die Abwassergebühr für den Bonner Musterhaushalt (150 m³ Frischwasser,
120 m² bebaute und befestigte Fläche) erhöht sich damit um 1,70 Euro pro
Jahr. Nach dem Berechnungsmodell des Bundes der Steuerzahler (200 m³Seite 4 von 5
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Frischwasser, 130 m² bebaute und befestigte Fläche) steigt die
Abwassergebühr um 2,15 Euro pro Jahr.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
1.11.03.01 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung (KRE)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
261.500 € 166001103/ 70.1000 2023 Abwassergebühren
Einzahlungen /
Erträge
261.500 €
Haushaltsbelastung
jährlich
0 €
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de