231530 · Beschlussvorlage
Einrichtung von drei Stellen im Tiefbauamt, Stadtentwässerung, zur Umsetzung der Maßnahmen zur künftigen Klärschlammverwertung
Kerndaten
- Nummer
- 231530
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231530 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einrichtung von drei Stellen im Tiefbauamt, Stadtentwässerung, zur Umsetzung der Maßnahmen zur künftigen Klärschlammverwertung Beratungsfolge Hauptausschuss 23.01.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Empfehlung Rat 01.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorgehen und den weiteren Planungsschritten für die Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage wird zugestimmt. 2. Im Tiefbauamt wird im Jahr 2023 im Sachgebiet 66-1 „Kläranlagenplanung/Betriebsabrechnung/Labor“ eine Stelle „Ingenieur Planung KVA“ mit einem Stellenwert E 12 TVöD eingerichtet. Im Tiefbauamt werden im Jahr 2023 im Sachgebiet 66-3 „Abwasserbehandlung, Technische Leistung“ eine Stelle „Betriebsingenieur KVA“ mit einem Stellenwert E 12 und eine Stelle als „Techniker / Meister“ mit dem Stellenwert E 9b eingerichtet. 3. Die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten werden zuordnungsgerecht aus Abwassergebühren refinanziert. Begründung Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 die Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen. Gemäß dem Ratsbeschluss soll der Klärschlammtransport von der Kläranlage Bonn Salierweg zur neuen Klärschlammverwertungsanlage in Köln Merkenich per Schiff erfolgen. Durch den Beitritt ergibt sich unmittelbar ein weiterer Handlungsbedarf auf der Kläranlage Salierweg, der mit langfristigen zusätzlichen Aufgaben sowohl im Bereich der Planung als auch im Betrieb der Kläranlage Salierweg verbundenSeite 1 von 5 Seite 2 ist. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage 2029 muss eine neue Klärschlammverladestation für den Schiffstransport geplant, gebaut und die sichere Betriebsbereitschaft hergestellt werden. Bestehende Anlagenteile müssen umgebaut werden. Für die Errichtung der Klärschlammverladestation der Kläranlage Salierweg sind umfangreiche Planungen mit Genehmigungsverfahren für den Bau und anschließenden Betrieb auf der Kläranlage Salierweg erforderlich. Diese Planungen müssen kurzfristig begonnen und durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem die Logistik des Klärschlammtransportes und die Schnittstellen zur Planung der Klärschlammverwertungsanlage in Köln Merkenich durch die KLAR GmbH. Die betrieblichen Belange müssen darüber hinaus intensiv und umfassend mit dem betriebsverantwortlichen Personal der Kläranlage Salierweg im Rahmen der Planung, während der Bauausführung und der Inbetriebnahme abgestimmt werden. Weitere Planungsleistungen sind für die Umsetzung des Schiffstransportes und die damit verbundenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Randbedingungen erforderlich. Weitere Planungsleistungen werden zur Abstimmung der Klärschlammentladung und Weitertransport zur Klärschlammannahme bzw. Übergabe der neuen Klärschlammverwertung erforderlich. Diese Planungsleistungen müssen intensiv und umfassend zwischen den beteiligten Planern abgestimmt werden. Die Anlagen für die Klärschlammbeladung in Bonn und die Entladung im Hafen Köln Merkenich sowie der Klärschlammtransport müssen bis 2029 zur Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage fertiggestellt sein. Nach Inbetriebnahme der neuen Klärschlammverwertungsanlage 2029 in Köln wird die bestehende Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) der Kläranlage Salierweg nicht weiter genutzt, so dass unmittelbar anschließend deren Außerbetriebnahme und der Rückbau erfolgen muss. Die erforderlichen Planungsleistungen zur Erlangung der notwendigen Genehmigungen und die Planung der Rückbaumaßnahmen sind jedoch schon vorlaufend bis 2029 erforderlich. Ein großer Teil des entstehenden Klärgases aus der Faulung der Kläranlage Salierweg wird derzeit als Brennstoff in der KVA genutzt. Die bei der Klärschlammverbrennung entstehende Abwärme wird in die zentrale Heizungsanlage eingespeist und zur Gebäudeheizung der Betriebsgebäude der Kläranlage Salierweg, zur Aufheizung der Faulbehälter und zur Heizung der Gebäude der Anlagentechnik der überbauten mechanischen Abwasserreinigungsanlagen genutzt. Die darüber hinaus anfallende Klärgasmenge wird in einem BlockheizkraftwerkSeite 2 von 5 Seite 3 (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Um nach Außerbetriebnahme der KVA das anfallende Klärgas weiter energetisch sinnvoll auch unter ökologischen Gesichtspunkten optimal nutzen zu können und zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Kläranlage müssen hier entsprechend neue technische Anlagen, z.B. weitere BHKW etc. und Räumlichkeiten zu deren Unterbringung geplant, genehmigt und nach erfolgtem Rückbau der KVA auf der dann freiwerdenden Fläche gebaut werden. Da diese Anlagen unmittelbar mit Abschaltung der KVA im Jahr 2029 zur Verfügung stehen müssen, sind hier zwei Ausführungsstufen erforderlich. In der ersten Stufe ist eine provisorische Aufstellung und Unterbringung auf nur in geringem Maße vorhandenen Freiflächen und die Anbindung an das bestehende Klärgas- und Heizungssystem mit Inbetriebnahme bis Ende 2028 notwendig. Die Planung, der Bau und der Betrieb einer solchen provisorischen Anlage ist nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand aller Beteiligten möglich. Bau einschließlich Anbindung an die bestehenden Systeme erfolgt im laufenden Betrieb der KVA. Der störungsfreie Betrieb der KVA und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Gasbereich, sind hier zwingend sicherzustellen. Hierfür ist eine zeitaufwändige, intensive und enge Abstimmung zwischen den Planern und dem Betriebspersonal notwendig. Der nachfolgende laufende Betrieb der provisorischen Anlage ist zudem mit einem überdurchschnittlich hohen und anspruchsvollen, zusätzlichen Aufwand für das Betriebspersonal verbunden. Der Betrieb der provisorischen Anlage erfolgt bis zur Fertigstellung der zweiten Ausführungsstufe. In der zweiten Ausführungsstufe erfolgt der Rückbau der KVA und anschließend der Neubau bzw. Umbau der vorhandenen Gebäude zur Unterbringung der endgültigen Anlagentechnik für die Klärgasnutzung und Heizungstechnik. Hierzu ist ein umfassendes Nutzungs- und Betriebskonzept erforderlich, das auch die übrigen Betriebsbelange der Kläranlage berücksichtigen muss. Der Beginn dieser Planungen ist ebenfalls weit vor Außerbetriebnahme der KVA erforderlich, damit zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme der KVA im Jahr 2029 die Abrissgenehmigung für die KVA und die Genehmigung für den Neubau und Betrieb der endgültigen Anlagen vorliegt und mit der Umsetzung der Baumaßnahmen unmittelbar begonnen werden kann. Rückbau und Neubau müssen ebenfalls im laufenden Betrieb erfolgen. Diese Planungen können ebenfalls nur in entsprechend enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Planern und dem Betriebspersonal erfolgen. Zusätzlich müssen bei den beschriebenen Planungen und Baumaßnahmen im gesamten Zeitraum die gleichzeitig laufenden normalen Unterhaltungsmaßnahmen im örtlichen Bereich der KVA bzw. die MaßnahmenSeite 3 von 5 Seite 4 mit verfahrenstechnischen Berührungspunkten mitberücksichtigt und eingebunden werden. Die zur Umsetzung der hier anstehenden Maßnahmen erforderlichen umfangreichen Leistungen sind weder durch die vorhandenen Planungsingenieure im Team 66-11 noch durch den Betriebsingenieur 66-3 der Kläranlage Salierweg und den zuständigen Meister der Klärschlammverbrennung/Schlammbehandlung zusätzlich zu bewältigen. Darüber hinaus ist hier eine durchgehende und kontinuierliche Bearbeitung dieser komplexen und umfangreichen Maßnahme durch das eingesetzte Personal erforderlich. Die Einrichtung der drei zusätzlichen Stellen im Jahr 2023 in der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes ist Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Bonn gegenüber der KLAR GmbH. Ohne dieses zusätzliche Personal können die vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Die Ingenieurleistungen für das Gesamtprojekt werden so weit wie möglich extern vergeben. Es verbleiben aber neben der erforderlichen, intensiven Betreuung der externen Büros, die nur durch städtisches Personal erbringbar ist, zahlreiche Aufgaben bei der Stadtentwässerung, die nur durch zusätzliches Personal aufgefangen werden können und dies auch weit über den Zeitpunkt der Außerbetriebnahme der bestehenden Anlage hinaus. Eine Ausweitung der Beteiligung Externer ist wegen der engen Verzahnung mit bestehenden betrieblichen Prozessen ausgeschlossen. Die hier erforderlichen Leistungen gehören zu den Pflichtaufgaben der Abwasserbeseitigung. Im Hinblick auf die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bonn erscheint die Einbeziehung der Kläranlage in die durchzuführenden Untersuchungen als sinnvoll. In den Wintermonaten ist nach aktuellem Kenntnisstand die Wärmeerzeugung durch die angedachten BHKWs zur Sicherstellung der Wärmeversorgung der Kläranlage erforderlich. In den Sommermonaten wird demgegenüber ein Wärmeüberschuss verfügbar sein. Die mögliche weitergehende energetische Nutzung der Überschusswärme, sowohl innerhalb aber auch möglicherweise außerhalb der Kläranlage, bedarf jedoch weiterer Untersuchungen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Die Personalkosten werden über die Abwassergebühren refinanziert. Die zusätzlichen Personalkosten bewirken Abwassergebühren für Schmutzwasser in Höhe von 0,8 Cent je m³, für Niederschlagswasser in Höhe von 0,4 Cent je m². Die Abwassergebühr für den Bonner Musterhaushalt (150 m³ Frischwasser, 120 m² bebaute und befestigte Fläche) erhöht sich damit um 1,70 Euro pro Jahr. Nach dem Berechnungsmodell des Bundes der Steuerzahler (200 m³Seite 4 von 5 Seite 5 Frischwasser, 130 m² bebaute und befestigte Fläche) steigt die Abwassergebühr um 2,15 Euro pro Jahr. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 1.11.03.01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 261.500 € 166001103/ 70.1000 2023 Abwassergebühren Einzahlungen / Erträge 261.500 € Haushaltsbelastung jährlich 0 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de