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231527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auflagen Kirmes Lannesdorf

Nummer
231527-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231527 CDU-Große Anfrage: Auflagen Kirmes Lannesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231527-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Auflagen Kirmes Lannesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Großen Anfrage wie folgt Stellung:
1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der
Junggesellenverein Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes
die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der
Bäume zu fahren?
Es trifft zu, dass, wie bereits in den Vorjahren, die Einhaltung der
Baumschutzsatzung, insbes. §2, sicherzustellen ist. Grundsätzlich
bedarf es keiner gesonderten Erwähnung zur Notwendigkeit der
Einhaltung geltenden (Orts-)Rechts, doch wird bei allen
Veranstaltungen auf das besonders sensible Thema Baumschutz -
gerade in Bezug auf die aktuelle Klimakrise - hingewiesen. Leider muss
festgestellt werden, dass gegen dieses Ortsrecht immer häufiger teils
massiv verstoßen wird. Die Schäden sind in der Regel irreparabel. Aus
diesem Grund ist die Verwaltung dazu übergegangen, den Hinweis nicht
nur mündlich, sondern auch schriftlich in die Verträge aufzunehmen.
Dies erfolgte bei der hier angesprochenen Veranstaltung 2021 und
wurde in 2022 weiter konkretisiert, da ein allgemeiner Hinweis nicht
ausreichend war.
2. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder
womöglich auch weiteren Auflagen rechnen?
Für Vereine sowie sämtliche andere Veranstalter*innen hat sich in
Bezug auf den Baumschutz nichts geändert. Weitere Auflagen in Bezug
auf den Baumschutz sind aktuell nicht vorgesehen. Sollte sich die
Rechtsgrundlage ändern, werden die Vorgaben entsprechend
angepasst.
3. Werden diese oder auch weitere Auflagen künftig bei allen
Veranstaltungen in Bad Godesberg angewendet?Seite 1 von 2
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Wie bereits beschrieben, galt das Ortsrecht bereits bei vergangenen
Veranstaltungen und wird auch zukünftig Bestand haben.
4. Inwieweit unterstützt die Stadt Bonn die Brauchtumspflege, wenn das
Durchführen des Brauchtums auf einmal mit einer solchen Auflage
erschwert wird?
Wie bereits dargelegt, gibt es keine plötzliche Verschärfung der
notwendigen und sinnvollen Auflagen. Diese haben sich seit Bestehen
der Baumschutzsatzung im Jahr 1994 nicht geändert. Allerdings werden
bereits seit einigen Jahren bei den Auflagen technische Möglichkeiten
zum Baumschutz wie das Auslegen von Druckverteilungsplatten
benannt. Weiterhin bittet die Verwaltung die Veranstalter*innen,
möglichst frühzeitig Aufbaupläne einzureichen, sodass Empfehlungen
zur Aufstellung und Schutzmaßnahmen ausgesprochen werden können.
Die Verwaltung ist darauf angewiesen, dass von den Veranstalter*innen
aktuelle und vollständige Pläne eingereicht werden und ausreichend
Zeit für die Prüfung und Beratung zur Verfügung steht. Dies war in der
Vergangenheit nicht immer der Fall.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de