231527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Auflagen Kirmes Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 231527-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231527-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Auflagen Kirmes Lannesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Großen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der Junggesellenverein Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der Bäume zu fahren? Es trifft zu, dass, wie bereits in den Vorjahren, die Einhaltung der Baumschutzsatzung, insbes. §2, sicherzustellen ist. Grundsätzlich bedarf es keiner gesonderten Erwähnung zur Notwendigkeit der Einhaltung geltenden (Orts-)Rechts, doch wird bei allen Veranstaltungen auf das besonders sensible Thema Baumschutz - gerade in Bezug auf die aktuelle Klimakrise - hingewiesen. Leider muss festgestellt werden, dass gegen dieses Ortsrecht immer häufiger teils massiv verstoßen wird. Die Schäden sind in der Regel irreparabel. Aus diesem Grund ist die Verwaltung dazu übergegangen, den Hinweis nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich in die Verträge aufzunehmen. Dies erfolgte bei der hier angesprochenen Veranstaltung 2021 und wurde in 2022 weiter konkretisiert, da ein allgemeiner Hinweis nicht ausreichend war. 2. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder womöglich auch weiteren Auflagen rechnen? Für Vereine sowie sämtliche andere Veranstalter*innen hat sich in Bezug auf den Baumschutz nichts geändert. Weitere Auflagen in Bezug auf den Baumschutz sind aktuell nicht vorgesehen. Sollte sich die Rechtsgrundlage ändern, werden die Vorgaben entsprechend angepasst. 3. Werden diese oder auch weitere Auflagen künftig bei allen Veranstaltungen in Bad Godesberg angewendet?Seite 1 von 2 Seite 2 Wie bereits beschrieben, galt das Ortsrecht bereits bei vergangenen Veranstaltungen und wird auch zukünftig Bestand haben. 4. Inwieweit unterstützt die Stadt Bonn die Brauchtumspflege, wenn das Durchführen des Brauchtums auf einmal mit einer solchen Auflage erschwert wird? Wie bereits dargelegt, gibt es keine plötzliche Verschärfung der notwendigen und sinnvollen Auflagen. Diese haben sich seit Bestehen der Baumschutzsatzung im Jahr 1994 nicht geändert. Allerdings werden bereits seit einigen Jahren bei den Auflagen technische Möglichkeiten zum Baumschutz wie das Auslegen von Druckverteilungsplatten benannt. Weiterhin bittet die Verwaltung die Veranstalter*innen, möglichst frühzeitig Aufbaupläne einzureichen, sodass Empfehlungen zur Aufstellung und Schutzmaßnahmen ausgesprochen werden können. Die Verwaltung ist darauf angewiesen, dass von den Veranstalter*innen aktuelle und vollständige Pläne eingereicht werden und ausreichend Zeit für die Prüfung und Beratung zur Verfügung steht. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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