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231525-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

Nummer
231525-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231525 CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231525-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Auswirkung der Verschärfung der
Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsver-
fügung für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
Wie in der überarbeiteten Bewirtschaftungsverfügung dargestellt, bedürfen
neue konsumtive Verpflichtungen bis zum 30.09.2023 der Einzelfallent-
scheidung durch OB und Stadtkämmerin. Dies gilt verwaltungsweit und
umfasst insoweit auch die Stadtbezirke. Ausgenommen hiervon sind ge-
setzlich vorgeschriebene Verpflichtungen.
2. Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadt-
halle, der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der
Innenstadt betroffen?
• Da die Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg bereits durch lange
zurückliegende Beschlüsse geregelt ist und Vorplanungen stattfinden,
wird diese Maßnahme als Fortsetzungsmaßnahme im Sinne der Ziffer
2.5. eigestuft. Danach gilt für investive Fortsetzungsmaßnahmen eine
uneingeschränkte Bewirtschaftung.
• Ebenso verhält sich der Fall des Neubaus des Kurfürstenbades Bad
Godesberg. Auch hier wurden bereits bauliche Vorarbeiten geleistet, die
für die Einstufung einer Fortsetzungsmaßnahme sprechen. Zudem ist
die Vorlage 231408 in den Sitzungen des Sportausschusses am
31.08.2023 und der BV Bad Godesberg am 06.09.2023 vorgesehen. Die
sich aus der zu erwartenden Beschlusslage ergebenden rechtlichen
Verpflichtungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Zudem unterstützt auch die Verwaltungsspitze die Umsetzung dieser
Maßnahme.
3. Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln
an Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?
Für 2023 entfaltet die neue Bewirtschaftungsverfügung für bestehende Zu-
schussgewährungen und der Umsetzung von Veranstaltungen keine Aus-Seite 1 von 2
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wirkungen. Dagegen unterliegen neue Verpflichtungen der Einzelfallent-
scheidung der Stadtkämmerin bzw. Oberbürgermeisterin. Die pauschale
Freigabe von 80 % der konsumtiven Mittel stellt keine Verschärfung dar.
Hier handelt es sich vielmehr um eine bereits bekannte, langjährige Praxis.
Höhere Freigaben sind laut Bewirtschaftungsverfügung möglich und wer-
den bei entsprechender Begründung gewährt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de