231521 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0
Kerndaten
- Nummer
- 231521
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung des Kulturausschusses Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 231521 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Anhörung Kulturausschuss 24.10.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Sportausschuss 26.10.2023 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Anhörung Rat 09.11.2023 Entscheidung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 15.11.2023 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 31.10.2023 als Förderantrag für das Städtebauförderprogramm 2024 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der Förderanträge für die Innenstadt und Bad Godesberg aufgrund der neuen Förderrichtlinien und des sich daraus ergebenden erhöhten Bearbeitungsaufwands gegenüber der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu Anfragen und Anträgen aus den Gremien für den Bereich der Ortsteilplanung Priorität hat. BegründungSeite 1 von 12 Seite 2 Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Aufbauend auf einen intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der Städtebaufördermittel (Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019, sowie den zweiten Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025 beantragt und bewilligt bekommen. Zwei der angemeldeten Projekte konnten bereits zum erfolgreich zum Abschluss gebracht werden: Die Grünfläche an der Budapester Straße wurde im Frühjahr als "Budafok-Park" eingeweiht und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Auch das Projekt "Kunst am HBF" ist mit der Umgestaltung der Abgänge an der Thomas-Mann-Straße weitgehend abgeschlossen. Andere Projekte wiederum sind bereits gestartet: das Innenstadt-Management wurde erfolgreich eingeweiht und die Bauarbeiten an der Bornheimer Straße wurden aufgenommen. Bei weiteren Maßnahmen, wie dem Umbau der Rheinpromenade, laufen die Planungen. Zu 1.: Die Verwaltung wurde am 01.09.2020 vom Rat beauftragt, für die vorgelegte Projektliste Städtebaufördermittel für die Jahre 2021-2025 zu beantragen (siehe DS 201200). Die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil wurden im Haushalt bereitgestellt. Für den Gesamtförderzeitraum wurde eine Zuwendung in Höhe von 23.843.104,60 Euro mit einem Fördersatz von 70% bei zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34.061.578,00 Euro bewilligt (Programmjahr 2021: 3.052.861,00 Euro, Programmjahr 2022: 4.127.580,00 Euro, Bewilligungsbescheid 2023 steht noch aus). Für die Förderjahre 2023 und folgende wurde/wird ein Fördersatz von 80% angesetzt. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 ist der 31.10.2023. Der Ratsbeschluss kann in Abstimmung mit dem Fördergeber nachgereicht werden. Folgende Projekte sind Gegenstand des noch zu stellenden Förderantrags 2024: (Siehe Anlage 0 - Begründung) Zu 2.: Die Besonderheit für das Antragsjahr 2024 liegt darin, dass die Städtebauförderrichtlinien auf Landesebene geändert wurden. DieSeite 2 von 12 Seite 3 Antragstellung erfolgt nach den neuen Förderrichtlinien, die zum 01.01.2024 in Kraft treten. Es ist dabei zu beachten, dass es grundsätzliche Veränderungen in der Fördersystematik gibt, die z.B. das Mittelabrufverfahren oder das Berichtswesen betreffen. Die wesentlichste Änderung betrifft die erforderliche Planungstiefe bei der Beantragung von Bauprojekten - in Zukunft ist für die Beantragung von investiven Maßnahmen im Bereich Tiefbau der Nachweis über die Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe), statt der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) nach den alten Förderrichtlinien erforderlich. Diese Änderungen sollen zu einem schnelleren Mittelabfluss der Städtebauförderung beitragen, da es bisher bundesweit regelmäßig zu Ausgaberesten gekommen ist. Perspektivisch soll sich durch die Fortschreibung der Richtlinien eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Fördergeber und Kommunen einstellen. In der Übergangsphase ist jedoch mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand zu rechnen - insbesondere bei bereits bewilligten Gesamtfördermaßnahmen, wie dem Masterplan 2.0, bei denen es zu einer Umstellung der Systematik kommt. Zudem muss aufgrund der geänderten Richtlinien erneut ein Gesamtantrag (nun „Erstantrag“ genannt) für die verbleibenden Maßnahmen der Programmjahre 2024 und 2025 gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt 2.0 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 19.380.928,00 5610009028000/ 78.5200 2024 - 2025 Einzahlungen 15.504.742,40 EUR (Förderquote 80%) 5610009028000.005/68.1100 2024 - 2025 Investiver Finanzsaldo 3.876.185,60 EURSeite 3 von 12 Seite 4 Anlage/n 1 Anlage 0 - Begründung (öffentlich) 2 Anlage_Projektübersicht (öffentlich) 3 Masterplan_Übersicht (öffentlich)Seite 4 von 12 Anlage 0 – Begründung Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (2. Bauabschnitt – Josefstraße bis Rosental) Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn besuchenden Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von Klimaanpassungen und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht und genutzt werden können. Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) soll in einer anschließenden Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung finden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Planung intensiv eingebunden (s. hierzu auch DS 201202). Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung 80 % Eigenanteil 20 % 2025 7.514.380,00 € - 6.011.504,00 € (Der Anteil aus der Verkehrsförderung für die Fahrradstraße kann im Nachhinein ab-gezogen werden) 1.502.876,00 € Nr. 4 Stiftsplatz Der Stiftsplatz soll im Zuge der Maßnahme (als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C) aufgewertet werden, um seiner Bedeutung für das Quartier gerecht zu werden und darüber hinaus die Verbindung zwischen Innenstadt, Beethovenhalle und Rhein zu stärken. Der Masterplan Innere Stadt weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Erste Überlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurden bereits vor Jahren skizziert. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (DS 211463) wurde im Sommer 2022 ein Werkstattverfahren durchgeführt, aus dem der Beitrag des Landschaftsarchitekturbüros Scape mit dem 1. Rang prämiert wurde. Der Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich durch zukunftsweisende Gestaltungselemente im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung aus und schafft mit verschiedenen Aufenthalts- und Begegnungsräumen neue Nutzungsqualitäten. Das Büro Scape ist mit der weiteren Planung zur Umsetzung beauftragt.Seite 5 von 12 Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung 80 % Eigenanteil 20 % 2024 1.980.548,00 € - 1.584.138,40 € 396.109,60 € Nr. 5 Kölnstraße (zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz) Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen Stadtentwicklung auch unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt, die Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur Beethovenhalle / Beethoven Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt. Abgerundet wird das Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches sich auch mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren soll. Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung 80% Eigenanteil 20 % 2024 3.300.000,00 € 467.400,00 € KAG 2.192.700,00 € Straßenförderun g Nahmobilität 32.474,00 € Sonstiges 486.027,20 € 121.485,20 € Nr. 7 Uni trifft City Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung, und um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit trennenderSeite 6 von 12 Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die Universität sowie der Hofgarten enger aneinander. Verfolgt werden die Ziele der Verbindung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, sowie der Verbesserung der öffentlichen Räume und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer Aufwertung der Klima- und Lagequalität. Angestrebt werden außerdem klimatechnische Anpassungen in Form von Entsiegelung, Straßenraumbegrünung und Verkehrsberuhigung. Einer an diesen Zielen ausgerichteten Grundkonzeption hat der Rat der Stadt Bonn im März 2023 zugestimmt, anschließend wurde eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Darauf aufbauend werden aktuell ein Gestaltungshandbuch und die weitergehende Planung entwickelt. Diese Planungen sollen noch in 2023 der Politik vorgelegt werden. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2024 starten. Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung 80 % Eigenanteil 20 % 2024 5.377.000,00 € 1.750.400,00 € KAG 2.901.280,00 € 725.320,00 € Nr. 9 Rheingasse Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an der Uferpromenade angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige Wegeverbindung von Touristen, sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein. Die Grundkonzeption und Gestaltungsansätze aus dem Projekt Nr. 7 Uni trifft City in der Rheingasse fortführend, erstellt die Verwaltung aktuell die Grundkonzeption für die Rheingasse; dadurch soll eine attraktive und zusammenhängende Gestaltung dieser wichtigen Achse zwischen ZOB / Innenstadt und Rhein erreicht werden. Die Beteiligung zentraler städtischer Akteure und der Politik sind noch für 2023 anvisiert, sodass anschließend die Öffentlichkeit beteiligt und weitergehende Planung vorgenommen werden kann. Investive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung 80 % Eigenanteil 20 %Seite 7 von 12 2025 1.209.000,00 € 309.900,00 € KAG 719.280,00 € 179.820,00 €Seite 8 von 12 Projektübersicht MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 2021 2022 2023 2024 2025 Nr. 1 Rheinufer- promenade (1.BA ) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Nr. 3.1 Stadteingang Windeck-Bunker / Entsiegelung Budapester Straße Nr. 11 Kunst HBF -Abgänge Thomas-Mann-Str. Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 8 Bornheimer Straße Nr. 10 Brüdergasse Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 5 Kölnstraße Nr. 6 Frankenbad Nr. 7 Uni trifft City Nr. 1 Rheinufer- promenade (2.BA) Nr. 9 RheingasseSeite 9 von 12 Projektübersicht MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN 2021 2022 2023 2024 2025 Nr. 1 Rheinufer- promenade (1.BA ) Nr. 2 Stockentor / Alter Zoll (BA 2) Nr. 4 Stiftsplatz Nr. 3 Grünfläche Budapester Straße Nr. 3.1 Stadteingang Windeck-Bunker / Entsiegelung Budapester Straße Nr. 11 Kunst HBF -Abgänge Thomas-Mann-Str. Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 8 Bornheimer Straße Nr. 10 Brüdergasse Nr. 12.1-3 Prozesssteuerung Zentren- und Fördermanagement Verfügungsfonds Nr. 5 Kölnstraße Nr. 6 Frankenbad Nr. 7 Uni trifft City Nr. 1 Rheinufer- promenade (2.BA) Nr. 9 RheingasseSeite 10 von 12 Sachstand Förderung / -antrag MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN Gesamtantrag 2021 – 2025 Eingereicht – Bewilligt (Aug 2023) STEP 2021 Eingereicht – Bewilligt STEP 2022 Eingereicht – Bewilligt STEP 2023 Eingereicht – Bewilligung zeitnah erwartet (3.Q) STEP 2024 Einreichung – bis zum 31.10.2023Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de