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231521 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das Städtebauförderprogramm 2024 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Masterplan 2.0

Nummer
231521
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Anhörung
  5. Sitzung des Kulturausschusses 24.10.2023 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Anhörung
  8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Anhörung
  9. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 15.11.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231521
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Antrag für das
Städtebauförderprogramm 2024
hier: Projektliste samt Zeitplan und
Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Masterplan 2.0
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Anhörung
Kulturausschuss 24.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Sportausschuss 26.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Anhörung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
15.11.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie
der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte
fristgerecht zum 31.10.2023 als Förderantrag für das
Städtebauförderprogramm 2024 anzumelden. Die erforderlichen Mittel
werden im Haushalt bereitgestellt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung der Förderanträge für
die Innenstadt und Bad Godesberg aufgrund der neuen Förderrichtlinien
und des sich daraus ergebenden erhöhten Bearbeitungsaufwands
gegenüber der Erarbeitung von Verwaltungsstellungnahmen zu
Anfragen und Anträgen aus den Gremien für den Bereich der
Ortsteilplanung Priorität hat.
BegründungSeite 1 von 12
Seite 2
Der Masterplan Innere Stadt Bonn wurde Mitte 2013 beschlossen und stellt im
Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15
Jahre dar. Aufbauend auf einen intensiven Erarbeitungsprozess hat die Stadt
Bonn den ersten Förderantrag zur Aufnahme der Städtebaufördermittel
(Masterplan 1.0) für die Jahre 2014 bis 2019, sowie den zweiten
Förderantrag (Masterplan 2.0) für die Jahre 2021 bis 2025 beantragt und
bewilligt bekommen. Zwei der angemeldeten Projekte konnten bereits zum
erfolgreich zum Abschluss gebracht werden: Die Grünfläche an der Budapester
Straße wurde im Frühjahr als "Budafok-Park" eingeweiht und erfreut sich
seitdem großer Beliebtheit. Auch das Projekt "Kunst am HBF" ist mit der
Umgestaltung der Abgänge an der Thomas-Mann-Straße weitgehend
abgeschlossen. Andere Projekte wiederum sind bereits gestartet: das
Innenstadt-Management wurde erfolgreich eingeweiht und die Bauarbeiten an
der Bornheimer Straße wurden aufgenommen. Bei weiteren Maßnahmen, wie
dem Umbau der Rheinpromenade, laufen die Planungen.
Zu 1.:
Die Verwaltung wurde am 01.09.2020 vom Rat beauftragt, für die vorgelegte
Projektliste Städtebaufördermittel für die Jahre 2021-2025 zu beantragen (siehe
DS 201200). Die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil wurden im Haushalt
bereitgestellt. Für den Gesamtförderzeitraum wurde eine Zuwendung in Höhe
von 23.843.104,60 Euro mit einem Fördersatz von 70% bei zuwendungsfähigen
Kosten in Höhe von 34.061.578,00 Euro bewilligt (Programmjahr 2021:
3.052.861,00 Euro, Programmjahr 2022: 4.127.580,00 Euro,
Bewilligungsbescheid 2023 steht noch aus). Für die Förderjahre 2023 und
folgende wurde/wird ein Fördersatz von 80% angesetzt. Die Antragsfrist für das
Förderjahr 2024 ist der 31.10.2023. Der Ratsbeschluss kann in Abstimmung mit
dem Fördergeber nachgereicht werden.
Folgende Projekte sind Gegenstand des noch zu stellenden Förderantrags
2024:
(Siehe Anlage 0 - Begründung)
Zu 2.:
Die Besonderheit für das Antragsjahr 2024 liegt darin, dass die
Städtebauförderrichtlinien auf Landesebene geändert wurden. DieSeite 2 von 12
Seite 3
Antragstellung erfolgt nach den neuen Förderrichtlinien, die zum 01.01.2024 in
Kraft treten. Es ist dabei zu beachten, dass es grundsätzliche
Veränderungen in der Fördersystematik gibt, die z.B. das Mittelabrufverfahren
oder das Berichtswesen betreffen. Die wesentlichste Änderung betrifft die
erforderliche Planungstiefe bei der Beantragung von Bauprojekten - in Zukunft
ist für die Beantragung von investiven Maßnahmen im Bereich Tiefbau der
Nachweis über die Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe),
statt der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) nach den alten
Förderrichtlinien erforderlich. Diese Änderungen sollen zu einem schnelleren
Mittelabfluss der Städtebauförderung beitragen, da es bisher bundesweit
regelmäßig zu Ausgaberesten gekommen ist. Perspektivisch soll sich durch die
Fortschreibung der Richtlinien eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes
bei Fördergeber und Kommunen einstellen. In der Übergangsphase ist jedoch
mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand zu rechnen - insbesondere bei
bereits bewilligten Gesamtfördermaßnahmen, wie dem Masterplan 2.0, bei
denen es zu einer Umstellung der Systematik kommt. Zudem muss aufgrund
der geänderten Richtlinien erneut ein Gesamtantrag (nun „Erstantrag“ genannt)
für die verbleibenden Maßnahmen der Programmjahre 2024 und 2025 gestellt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt 2.0
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 19.380.928,00 5610009028000/ 78.5200 2024 - 2025
Einzahlungen 15.504.742,40
EUR
(Förderquote
80%)
5610009028000.005/68.1100 2024 - 2025
Investiver
Finanzsaldo 3.876.185,60
EURSeite 3 von 12
Seite 4
Anlage/n
1 Anlage 0 - Begründung (öffentlich)
2 Anlage_Projektübersicht (öffentlich)
3 Masterplan_Übersicht (öffentlich)Seite 4 von 12
Anlage 0 – Begründung
Nr. 1 Umbau Rheinpromenade (2. Bauabschnitt – Josefstraße bis Rosental)
Der Rhein und seine Ufer sind in Bonn prägende Element der Freiraum- und Siedlungsstruktur und
Anziehungspunkt für die Freizeit- und Erholungsnutzung für alle in Bonn lebenden und Bonn
besuchenden Menschen. Dabei nimmt das Rheinufer auch eine Schlüsselfunktion als Treff- und
Kontaktpunkt für Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie
unterschiedlichen Alters ein. Die Aufenthalts- und Nutzungsqualität soll unter Berücksichtigung von
Klimaanpassungen und der Biodiversität für vielfältige Nutzergruppen gesteigert werden. Das
Rheinufer soll zukünftig barrierefrei und orientierungssicher von Fußgängern und Radfahrern erreicht
und genutzt werden können.
Geplant ist der Umbau in drei einzelnen Bauabschnitten. Der 3. BA (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) soll
in einer anschließenden Förderphase 3.0 (Bau in 2027) Berücksichtigung finden. Aufgrund des hohen
öffentlichen Interesses werden in allen Leistungsphasen die interessierten Bürgerinnen und Bürger in
die Planung intensiv eingebunden (s. hierzu auch DS 201202).
Investive
Umsetzung Kosten gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
80 %
Eigenanteil
20 %
2025 7.514.380,00 € - 6.011.504,00 €
(Der Anteil aus der
Verkehrsförderung für die
Fahrradstraße kann im
Nachhinein ab-gezogen
werden)
1.502.876,00 €
Nr. 4 Stiftsplatz
Der Stiftsplatz soll im Zuge der Maßnahme (als wichtiger Bestandteil des Leitmotivs Urbanes C)
aufgewertet werden, um seiner Bedeutung für das Quartier gerecht zu werden und darüber hinaus die
Verbindung zwischen Innenstadt, Beethovenhalle und Rhein zu stärken. Der Masterplan Innere Stadt
weist nach, dass die Aufwertung des Stiftsplatzes deutliches Potential zur Verbesserung des
Wohnumfeldes in der Nordstadt hat. Erste Überlegungen zur Umgestaltung des Platzes wurden bereits
vor Jahren skizziert. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (DS 211463) wurde im Sommer 2022 ein
Werkstattverfahren durchgeführt, aus dem der Beitrag des Landschaftsarchitekturbüros Scape mit
dem 1. Rang prämiert wurde. Der Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich durch zukunftsweisende
Gestaltungselemente im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung aus und schafft mit
verschiedenen Aufenthalts- und Begegnungsräumen neue Nutzungsqualitäten. Das Büro Scape ist mit
der weiteren Planung zur Umsetzung beauftragt.Seite 5 von 12
Investive
Umsetzung Kosten gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
80 %
Eigenanteil
20 %
2024 1.980.548,00 € - 1.584.138,40 € 396.109,60 €
Nr. 5 Kölnstraße
(zwischen Wilhelmsplatz und Bertha- v.-Suttner Platz)
Die Kölnstraße weist zwischen dem Bertha-v.-Suttner Platz, dem Stiftsplatz und dem Wilhelmplatz
gestalterische und funktionale Defizite auf. Zusammen mit dem Umbau des Stiftsplatzes kann eine
deutliche Verbesserung der Wohnqualität sowie Anreize für private Investitionen in die
Modernisierung der Wohnbestände geschaffen werden. Die Neustrukturierung des Verkehrs und die
Aufwertung des Straßenraumes bieten eine Chance, vielen Aspekten der zukünftigen
Stadtentwicklung auch unter Klimaaspekten Rechnung zu tragen. Durch eine Aufwertung wird die
Innenstadt über den Bertha-von-Suttner-Platz hinaus gestalterisch in die Kölnstraße geführt, die
Wegeverbindung zwischen dem Beethovenhaus über die Kölnstraße, den Stiftsplatz bis hin zur
Beethovenhalle / Beethoven Campus attraktiviert. Mit der Einbeziehung des Wilhelmplatzes wird eine
räumliche Verbindung zur Poliklinik und zur Unterstützung der dort geplanten Umnutzung hergestellt.
Abgerundet wird das Projekt mit der Stärkung des kleinteiligen Einzelhandels und Gewerbes, welches
sich auch mit dem umgestalteten Stiftsplatz in das Platzgefüge der Innenstadt funktional integrieren
soll.
Investive
Umsetzung Kosten gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
80%
Eigenanteil
20 %
2024 3.300.000,00 €
467.400,00 €
KAG
2.192.700,00 €
Straßenförderun
g Nahmobilität
32.474,00 €
Sonstiges
486.027,20 € 121.485,20 €
Nr. 7 Uni trifft City
Die Räume um das Bonner Münster mit dem Martinsplatz, Keimzelle der historischen Entwicklung, und
um die Universität stellen ein wichtiges Potential der künftigen Innenstadtentwicklung dar. Aktuell
stellt der Bereich jedoch einen wenig qualitätsvollen Teilabschnitt in der City eher mit trennenderSeite 6 von 12
Wirkung dar. Durch die zukünftige Aufwertung dieser Achse zwischen Belderberg und ZOB zugunsten
höherer gestalterischer Qualitäten und Aufenthaltsqualität rücken auch die Innenstadt (City) und die
Universität sowie der Hofgarten enger aneinander.
Verfolgt werden die Ziele der Verbindung öffentlicher, sozialer und kultureller Einrichtungen, sowie
der Verbesserung der öffentlichen Räume und innerstädtischen Verbindungen, verbunden mit einer
Aufwertung der Klima- und Lagequalität. Angestrebt werden außerdem klimatechnische Anpassungen
in Form von Entsiegelung, Straßenraumbegrünung und Verkehrsberuhigung. Einer an diesen Zielen
ausgerichteten Grundkonzeption hat der Rat der Stadt Bonn im März 2023 zugestimmt, anschließend
wurde eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Darauf aufbauend werden aktuell ein
Gestaltungshandbuch und die weitergehende Planung entwickelt. Diese Planungen sollen noch in 2023
der Politik vorgelegt werden. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll im Jahr 2024 starten.
Investive
Umsetzung Kosten gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
80 %
Eigenanteil
20 %
2024 5.377.000,00 €
1.750.400,00 €
KAG
2.901.280,00 € 725.320,00 €
Nr. 9 Rheingasse
Im Zusammenhang mit einer Aufwertung von Straßenräumen zur stärkeren Anbindung an den Rhein
sind im Verlauf des Belderbergs attraktive Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr zu
entwickeln. Dabei stellt die Verknüpfung zwischen Rheingasse und Rathausgasse den direkten Bezug
von der Fußgängerzone mit dem historischen Rathaus zum Rhein her. Diese Verbindung ist
stadträumlich und gestalterisch aufzuwerten, um deutlich zu machen, dass hier ein zentraler
Eingangsbereich in die City liegt. Die Rheingasse ist zudem wegen der an der Uferpromenade
angeordneten Schiffsanleger (Köln-Düsseldorfer und Bonner Personenschifffahrt) eine wichtige
Wegeverbindung von Touristen, sowohl vom Rhein kommend als auch von der City in Richtung Rhein.
Die Grundkonzeption und Gestaltungsansätze aus dem Projekt Nr. 7 Uni trifft City in der Rheingasse
fortführend, erstellt die Verwaltung aktuell die Grundkonzeption für die Rheingasse; dadurch soll eine
attraktive und zusammenhängende Gestaltung dieser wichtigen Achse zwischen ZOB / Innenstadt und
Rhein erreicht werden. Die Beteiligung zentraler städtischer Akteure und der Politik sind noch für 2023
anvisiert, sodass anschließend die Öffentlichkeit beteiligt und weitergehende Planung vorgenommen
werden kann.
Investive
Umsetzung Kosten gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
80 %
Eigenanteil
20 %Seite 7 von 12
2025 1.209.000,00 €
309.900,00 €
KAG
719.280,00 € 179.820,00 €Seite 8 von 12
Projektübersicht
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
2021 2022 2023 2024 2025
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(1.BA )
Nr. 2
Stockentor / Alter
Zoll (BA 2)
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 3
Grünfläche
Budapester Straße
Nr. 3.1
Stadteingang
Windeck-Bunker /
Entsiegelung
Budapester Straße
Nr. 11
Kunst HBF -Abgänge
Thomas-Mann-Str.
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 8
Bornheimer Straße
Nr. 10
Brüdergasse
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 6
Frankenbad
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(2.BA)
Nr. 9
RheingasseSeite 9 von 12
Projektübersicht
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
2021 2022 2023 2024 2025
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(1.BA )
Nr. 2
Stockentor / Alter
Zoll (BA 2)
Nr. 4
Stiftsplatz
Nr. 3
Grünfläche
Budapester Straße
Nr. 3.1
Stadteingang
Windeck-Bunker /
Entsiegelung
Budapester Straße
Nr. 11
Kunst HBF -Abgänge
Thomas-Mann-Str.
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 8
Bornheimer Straße
Nr. 10
Brüdergasse
Nr. 12.1-3
Prozesssteuerung
Zentren- und
Fördermanagement
Verfügungsfonds
Nr. 5
Kölnstraße
Nr. 6
Frankenbad
Nr. 7
Uni trifft City
Nr. 1
Rheinufer-
promenade
(2.BA)
Nr. 9
RheingasseSeite 10 von 12
Sachstand Förderung / -antrag
MASTERPLAN.INNERE STADT.BONN
Gesamtantrag 2021 – 2025 Eingereicht – Bewilligt (Aug 2023)
STEP 2021 Eingereicht – Bewilligt
STEP 2022 Eingereicht – Bewilligt
STEP 2023 Eingereicht – Bewilligung zeitnah erwartet (3.Q)
STEP 2024 Einreichung – bis zum 31.10.2023Seite 11 von 12
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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de