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231514-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Anfrage zur Godesburg

Nummer
231514-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231514 CDU-Anfrage zur Godesburg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231514-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
CDU-Anfrage zur Godesburg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
1. Wie ist der bauliche Zustand der einzelnen Gebäudeteile der
Godesburg zu beurteilen?
2. Ist aus Sicht der Verwaltung der Restaurantbetrieb der Godesburg
durch den baulichen Zustand aktuell oder in Zukunft gefährdet?
3. Wurde das von der Verwaltung 2020 angekündigte Nutzungs-
/Raumkonzept erstellt, welches den Beginn der
Generalsanierungsmaßnahmen an der Godesburg unmittelbar nach
Auslaufen des Pachtvertrages mit der Godesburg Event GmbH
(31.12.2023) zum Jahresanfang 2024 ermöglichen soll?
4. Sollte dies nicht der Fall sein: Wann mit der Vorlage des Nutzungs-
/Raumkonzepts zu rechnen ist und welcher Zeitplan für die
Generalsanierung sich daraus ergibt?
5 a. Welche Maßnahme hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkret
übernommen zur Erledigung der festgelegten Handlungsbedarfe im
Rahmen der Zustandserhebung von Burg und Burgberg Bad Godesberg
(vgl. DS-Nr.: 190588-3)?
5 b. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkret
unternommen zur Erstellung des Raum- und Nutzungskonzeptes?
5 c. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkretSeite 1 von 3
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unternommen zur Erstellung des Konzeptes zur Sanierung und zur
Verhinderung weiterer Substanzverluste der Godesburg?
6. Was hat die Verwaltung in der Zwischenzeit zur Vermeidung weiteren
„Steinschlags“ am Vierungsturm unternommen bzw. welche Maßnahmen
sind geplant?
Zu 1.
Derzeit wird ein Gutachten über den Zustand der Mauerwerksflächen erstellt.
Erst im Anschluss kann eine Beurteilung über den baulichen Zustand für das
Mauerwerk abgegeben werden.
Zu 2.
Da der bauliche Zustand der Mauerwerksflächen erst nach Fertigstellung des
Gutachtens beurteilt werden kann, ist derzeit noch keine konkrete Aussage
zum Restaurantbetrieb möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass es bei der
Ausführung von Restaurierungsarbeiten am Mauerwerk zu Behinderungen
kommen kann. Nach dem Gutachten wird das Sanierungskonzept erstellt. Erst
danach kann eine Aussage zu möglichen Einschränkungen für den
Gastronomiebetrieb getroffen werden.
Zu 3 und 4 und 5b und 5c.
Mit dem derzeitigen Pächter der Godesburg wurde der Pachtvertrag bis zum
31.12.2026 verlängert.
Die Sanierung der Godesburg wird geplant. Erste Grobkonzeptionen sind
erarbeitet und stadtintern besprochen worden. Die zukünftigen Konzeptinhalte
der Gastronomie der Godesburg sollen auf eine starke Abstrahlwirkung für die
Öffentlichkeit und Tourist*innen ausgerichtet sein. Das in diesem Jahr
erarbeitete touristische Leitbild der Bundesstadt Bonn findet ebenso
Berücksichtigung bei der Konzeptionierung. Im Rahmen einer umfänglichen
Bestandsaufnahme wird zurzeit ein 3D BIM Modell (Building Information
Modeling) erstellt.
Erst nach dem zu erstellenden Raumkonzept kann ein darauf aufbauendes
Sanierungskonzept erstellt werden. Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden
bisher verschiedene Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten im laufenden
Betrieb getätigt.
Zu 5 a.
Haushaltsmittel für die Erstellung eines geologischen Gutachtens für denSeite 2 von 3
Seite 3
Burgberg wurden für den laufenden Doppelhaushalt angemeldet. Sobald
personelle Kapazitäten es zulassen, wird das Gutachten beauftragt.
Zu 6.
Die Restaurierung des gefährdeten Vierungsturms oberhalb des Restaurants ist
bereits geplant, diese Arbeiten sollen noch im diesem Jahr ausgeführt werden.
In einem ersten Schritt wurden Schutz- und Stützgerüste errichtet, die den
Schadensbereich gesichert haben. Teile des losen Mauerwerks werden nach
Dokumentation durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgebaut
und gelagert. Das verbleibende Mauerwerk wird fachgerecht ergänzt.
Außerdem hat die Verwaltung einen Fachplaner für Natursteinrestaurierung mit
der Begutachtung des Mauerwerks der Burganlage und der Ermittlung des
Restaurierungsbedarfs beauftragt. Auf der Grundlage des Gutachtens werden
die weiteren Planungsschritte mit dem Büro abgestimmt, ein grober
Kostenrahmen für die Bestandsaufnahme des historischen Mauerwerks bis
Ende 2023 vorgelegt und dann das weitere Verfahren abgestimmt. Alle
Maßnahmen finden in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde
und dem LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland statt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de