231514-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage zur Godesburg
Kerndaten
- Nummer
- 231514-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231514-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB CDU-Anfrage zur Godesburg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme 1. Wie ist der bauliche Zustand der einzelnen Gebäudeteile der Godesburg zu beurteilen? 2. Ist aus Sicht der Verwaltung der Restaurantbetrieb der Godesburg durch den baulichen Zustand aktuell oder in Zukunft gefährdet? 3. Wurde das von der Verwaltung 2020 angekündigte Nutzungs- /Raumkonzept erstellt, welches den Beginn der Generalsanierungsmaßnahmen an der Godesburg unmittelbar nach Auslaufen des Pachtvertrages mit der Godesburg Event GmbH (31.12.2023) zum Jahresanfang 2024 ermöglichen soll? 4. Sollte dies nicht der Fall sein: Wann mit der Vorlage des Nutzungs- /Raumkonzepts zu rechnen ist und welcher Zeitplan für die Generalsanierung sich daraus ergibt? 5 a. Welche Maßnahme hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkret übernommen zur Erledigung der festgelegten Handlungsbedarfe im Rahmen der Zustandserhebung von Burg und Burgberg Bad Godesberg (vgl. DS-Nr.: 190588-3)? 5 b. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkret unternommen zur Erstellung des Raum- und Nutzungskonzeptes? 5 c. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Anfang 2021 konkretSeite 1 von 3 Seite 2 unternommen zur Erstellung des Konzeptes zur Sanierung und zur Verhinderung weiterer Substanzverluste der Godesburg? 6. Was hat die Verwaltung in der Zwischenzeit zur Vermeidung weiteren „Steinschlags“ am Vierungsturm unternommen bzw. welche Maßnahmen sind geplant? Zu 1. Derzeit wird ein Gutachten über den Zustand der Mauerwerksflächen erstellt. Erst im Anschluss kann eine Beurteilung über den baulichen Zustand für das Mauerwerk abgegeben werden. Zu 2. Da der bauliche Zustand der Mauerwerksflächen erst nach Fertigstellung des Gutachtens beurteilt werden kann, ist derzeit noch keine konkrete Aussage zum Restaurantbetrieb möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass es bei der Ausführung von Restaurierungsarbeiten am Mauerwerk zu Behinderungen kommen kann. Nach dem Gutachten wird das Sanierungskonzept erstellt. Erst danach kann eine Aussage zu möglichen Einschränkungen für den Gastronomiebetrieb getroffen werden. Zu 3 und 4 und 5b und 5c. Mit dem derzeitigen Pächter der Godesburg wurde der Pachtvertrag bis zum 31.12.2026 verlängert. Die Sanierung der Godesburg wird geplant. Erste Grobkonzeptionen sind erarbeitet und stadtintern besprochen worden. Die zukünftigen Konzeptinhalte der Gastronomie der Godesburg sollen auf eine starke Abstrahlwirkung für die Öffentlichkeit und Tourist*innen ausgerichtet sein. Das in diesem Jahr erarbeitete touristische Leitbild der Bundesstadt Bonn findet ebenso Berücksichtigung bei der Konzeptionierung. Im Rahmen einer umfänglichen Bestandsaufnahme wird zurzeit ein 3D BIM Modell (Building Information Modeling) erstellt. Erst nach dem zu erstellenden Raumkonzept kann ein darauf aufbauendes Sanierungskonzept erstellt werden. Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden bisher verschiedene Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten im laufenden Betrieb getätigt. Zu 5 a. Haushaltsmittel für die Erstellung eines geologischen Gutachtens für denSeite 2 von 3 Seite 3 Burgberg wurden für den laufenden Doppelhaushalt angemeldet. Sobald personelle Kapazitäten es zulassen, wird das Gutachten beauftragt. Zu 6. Die Restaurierung des gefährdeten Vierungsturms oberhalb des Restaurants ist bereits geplant, diese Arbeiten sollen noch im diesem Jahr ausgeführt werden. In einem ersten Schritt wurden Schutz- und Stützgerüste errichtet, die den Schadensbereich gesichert haben. Teile des losen Mauerwerks werden nach Dokumentation durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgebaut und gelagert. Das verbleibende Mauerwerk wird fachgerecht ergänzt. Außerdem hat die Verwaltung einen Fachplaner für Natursteinrestaurierung mit der Begutachtung des Mauerwerks der Burganlage und der Ermittlung des Restaurierungsbedarfs beauftragt. Auf der Grundlage des Gutachtens werden die weiteren Planungsschritte mit dem Büro abgestimmt, ein grober Kostenrahmen für die Bestandsaufnahme des historischen Mauerwerks bis Ende 2023 vorgelegt und dann das weitere Verfahren abgestimmt. Alle Maßnahmen finden in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland statt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de