← Vorlagen

231510-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Fortführung B-Plan Verfahren 7923-12 Grundstück Ecke Maarstraße / Königswinterer Straße, Gemarkung Beuel, Flur 60, Flurstück 312

Nummer
231510-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231510 CDU-Antrag: Fortführung B-Plan Verfahren 7923-12 Grundstück Ecke Maarstraße / Königswinterer Straße, Gemarkung Beuel, Flur 60, Flurstück 312

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.288 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231510-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Fortführung B-Plan Verfahren 7923-
12 Grundstück Ecke Maarstraße / Königswinterer
Straße, Gemarkung Beuel, Flur 60, Flurstück 312
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zum Antrag der Politik zur Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 7923-12 wie folgt Stellung:
Für eine wohnbauliche Nutzung des Flurstücks sind aus immissionsrechtlichen
Gesichtspunkten weitreichende Änderungen des vorhandenen Planungsrechts
notwendig. Nicht nur der o.g. Bebauungsplan müsste geändert werden,
sondern auch umliegende Bebauungspläne, um eine weitreichende
immissionsrechtliche Gliederung des Beueler Gewerbegebietes zu erreichen.
Dies ist zu hinterfragen, da es sich bei dem Beueler Gewerbegebiet um ein
historisch gewachsenes Gewerbegebiet handelt, in dem nicht nur gewerbliche
Nutzungen (GE), sondern auch industrielle Nutzungen (GI) zulässig sind, die es
auch für die Zukunft zu erhalten gilt.
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine industrielle und gewerbliche
Nutzung geprägt, insbesondere im östlich angrenzenden Teil. Die dort
ansässigen Unternehmen sind teilweise stark emittierende Betriebe (Lärm,
Geruch, Erschütterungen) und müssen daher bestimmte Abstände zu
schutzwürdigen Nutzungen, teilweise gemäß dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wahren; auf den
Trennungsgrundsatz gemäß § 50 BImSchG wird hingewiesen (vgl. DS-Nr.
221299-01 ST).
Durch Heranrücken einer Wohnbebauung werden ausgewiesene
Gewerbegebiete und vorhandene Betriebe in Gewerbe- und Industriegebieten
insofern eingeschränkt, als dass zukünftige Erweiterungen nur möglich sind,
wenn die Immissionsverhältnisse sich hierdurch nicht verschlechtern.
Einschränkungen für die zukünftige Entwicklung des Gewerbe- und
Industriegebietes durch heranrückende Bebauung gefährden somit das
gesamte Gewerbegebiet. Die heranrückende Wohnbebauung hätte zudem
einen entsprechenden Schutzanspruch gegenüber dem bestehenden Gewerbe.Seite 1 von 2
Seite 2
Dies kann ggf. zu Nutzungseinschränkungen bis hin zur Kappung der
Entwicklungsmöglichkeiten oder gar zu Betriebsschließungen führen.
Im Hinblick auf das Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den
Wirtschaftsstandort Bonn ist darüber hinaus zu beachten, dass auf Grundlage
der nur begrenzt nutzbaren bzw. begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen
für Gewerbebetriebe die Sicherung gewerblicher Bauflächen vorrangiges Ziel
ist. Dies wurde auch immer wieder z. B. durch die Beschlussvorlage DS-Nr.
0911394 im Jahr 2009 und die Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1711882 im Jahr
2017 ausdrücklich bestätigt.
Das für die Wohnbebauung angefragte Grundstück liegt zudem im
Kreuzungsbereich der Königswinterer Straße und Maarstraße. Hier muss
langfristig mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet werden -
insbesondere dann, wenn sowohl der Anschluss der Maarstraße an die
Autobahn sowie die Aufwertung des Güterbahnhofs Beuel erfolgt sind - und es
wird dementsprechend schwierig mit den damit einhergehenden höheren
Lärmbelastungen gesunde Wohnverhältnisse vor Ort herzustellen.
Zusätzlich befindet sich in der direkten Nachbarschaft des im Antrag
angesprochenen Flurstücks die Feuerwache 2 mit dem Ausbildungszentrum
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn. Hier ist täglich mit einer Vielzahl von
Einsatzfahren, Übungen und anderweitigen Geräuschentwicklungen zu
rechnen, die für eine direkte Wohnbebauung in der Nachbarschaft unter dem
Aspekt der Lärmbeeinträchtigung (Einsatzfahren zu allen Tageszeiten mit
Martinshörnern; Lärm durch Einsatzübungen) als eher unverträglich
einzustufen ist.
Eine wohnbauliche Nutzung des Grundstückes Gemarkung Beuel, Flur 60,
Flurstück 312 und eine dafür notwendige Änderung des Planungsrechts des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7923-12 zugunsten einer Wohnbebauung
kann daher aufgrund der zuvor genannten Gesichtspunkte verwaltungsseitig
ausdrücklich nicht befürwortet werden.
Dies gilt auch für weitere Überlegungen hinsichtlich eines Heranrückens von
Wohnbebauung an das Beueler Gewerbegebiet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de