231507-02 · Mitteilungsvorlage
Anbringung eines Grünpfeils in der August-Bier Straße und Hervorhebung des Radweges auf der Hausdorffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231507-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- August-Bier-Straße Hauptort
- Hausdorffstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231507-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Anbringung eines Grünpfeils in der August-Bier Straße und Hervorhebung des Radweges auf der Hausdorffstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat die Möglichkeit der Anordnung eines Grünpfeils bzw. eines Grünpfeils für den Radverkehr an der August-Bier-Straße (nördlicher Abschnitt) zur Ecke Hausdorffstraße geprüft. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 37 darf ein Grünpfeil u. a. dann nicht verwendet werden, wenn die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. Da das Schulgebäude der städtischen Gesamtschule „Bonns Fünfte“ unmittelbar an die in Rede stehende Kreuzung angrenzt, ist die Anordnung eines Grünpfeils, auch für den Radverkehr, an dieser Stelle nicht möglich. Die Polizei teilte auf Anfrage ebenfalls mit, dass ein Grünpfeil aus den vorstehend geschilderten Gründen nicht in Betracht kommt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de