231505-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Halteverbotes im Eingangsbereich der Schule Bonns Fünfte an der Hausdorffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231505-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Hausdorffstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231505-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Halteverbotes im Eingangsbereich der Schule Bonns Fünfte an der Hausdorffstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird verwiesen auf Drucksachen-Nummer 231462. Bei den Flächen, auf denen heute Pkw entlang der Hausdorffstraße vor der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ parken, handelt es sich nicht um ausgewiesene Kfz-Parkstände. Der komplette Seitenbereich soll hier mit Blick auf die Fußverkehrssicherheit sowie die Straßenbäume verbessert werden. Dafür sollen regelkonforme Gehwegbreiten hergestellt werden und die Baumbeete in ausreichender Größe hergestellt werden, um den Bäumen bessere Wachstumsbedingungen zu ermöglichen. Hierbei wird auch das Falschparken durch Autos unterbunden werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de