231504 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Markierung einer Sichtlinie im Bereich Geißlerstraße/Einmündung Luisenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231504
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 15.08.2023 Bürgerantrag: Markierung einer Sichtlinie im Bereich Geißlerstraße/Einmündung Luisenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Bitte markieren Sie auf der Geißlerstraße an der Einmündung zur Luisenstraße die Fahrbahn mit einer Sichtlinie/Wartelinie oder sogenannten Haifischzähnen, so dass Fahrradfahrende, die aus der Geißlerstraße kommen und auf die Lui- senstraße abbiegen wollen, klar erkennen können, wo die Geißlerstraße auf- hört. Eine Markierung in Radwegbreite würde genügen. Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob hier das Parken an der Ecke Geißler- straße/Luisenstraße eingeschränkt werden kann, um zum einen von der Geiß- lerstraße besser in die Luisenstraße einsehen zu können und zum anderen besser gesehen werden zu können und setzen es nach erfolter Prüfung ent- sprechend um. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Sichtlinie Geißlerstraße Einmündung Luisenstraße Ihr Antrag Bitte markieren Sie auf der Geißlerstraße an der Einmündung zur Luisenstraße die Fahrbahn mit einer Sichtlinie/Wartelinie oder sogenannten Haifischzähnen, so dass Fahrradfahrende, die aus der Geißlerstraße kommen und auf die Luisenstraße abbiegen wollen, klar erkennen können, wo die Geißlerstraße aufhört. Eine Markierung in Radwegbreite würde genügen. Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob hier das Parken an der Ecke Geißlerstraße/Luisenstraße eingeschränkt werden kann, um zum einen von der Geißlerstraße besser in die Luisenstraße einsehen zu können und zum anderen besser gesehen werden zu können und setzen es nach erfolter Prüfung entsprechend um. Begründung des Antrags Gerade für Kinder ist es hier schwierig, die Luisenstraße einzusehen und unklar wo sie halten sollten, um zum einen gut sehen zu können und zum anderen aber noch nicht auf der Fahrbahn der Luisenstraße zu stehen. Eine solche Fahrbahnmarkierung würde hier die Sicherheit erhöhen. Da die Sicht durch parkende Autos behindert wird und dies ein weites Rausfahren aus der Geißlerstraße fast unumgänglich macht, ließe sich durch ein Parkverbot an der nördlichen Ecke Luisenstraße/Geißlerstraße die Sicherheit gerade für Radfahrende erhöhen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de