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231504 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Markierung einer Sichtlinie im Bereich Geißlerstraße/Einmündung Luisenstraße

Nummer
231504
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231504-01 ST Bürgerantrag: Markierung einer Sichtlinie im Bereich Geißlerstraße/Einmündung Luisenstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
15.08.2023
Bürgerantrag: Markierung einer Sichtlinie im
Bereich Geißlerstraße/Einmündung Luisenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Bitte markieren Sie auf der Geißlerstraße an der Einmündung zur Luisenstraße
die Fahrbahn mit einer Sichtlinie/Wartelinie oder sogenannten Haifischzähnen,
so dass Fahrradfahrende, die aus der Geißlerstraße kommen und auf die Lui-
senstraße abbiegen wollen, klar erkennen können, wo die Geißlerstraße auf-
hört. Eine Markierung in Radwegbreite würde genügen.
Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob hier das Parken an der Ecke Geißler-
straße/Luisenstraße eingeschränkt werden kann, um zum einen von der Geiß-
lerstraße besser in die Luisenstraße einsehen zu können und zum anderen
besser gesehen werden zu können und setzen es nach erfolter Prüfung ent-
sprechend um.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Sichtlinie Geißlerstraße Einmündung Luisenstraße
Ihr Antrag
Bitte markieren Sie auf der Geißlerstraße an der Einmündung zur Luisenstraße die Fahrbahn mit einer
Sichtlinie/Wartelinie oder sogenannten Haifischzähnen, so dass Fahrradfahrende, die aus der Geißlerstraße
kommen und auf die Luisenstraße abbiegen wollen, klar erkennen können, wo die Geißlerstraße aufhört. Eine
Markierung in Radwegbreite würde genügen.
Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob hier das Parken an der Ecke Geißlerstraße/Luisenstraße eingeschränkt werden
kann, um zum einen von der Geißlerstraße besser in die Luisenstraße einsehen zu können und zum anderen
besser gesehen werden zu können und setzen es nach erfolter Prüfung entsprechend um.
Begründung des Antrags
Gerade für Kinder ist es hier schwierig, die Luisenstraße einzusehen und unklar wo sie halten sollten, um zum
einen gut sehen zu können und zum anderen aber noch nicht auf der Fahrbahn der Luisenstraße zu stehen. Eine
solche Fahrbahnmarkierung würde hier die Sicherheit erhöhen. Da die Sicht durch parkende Autos behindert
wird und dies ein weites Rausfahren aus der Geißlerstraße fast unumgänglich macht, ließe sich durch ein
Parkverbot an der nördlichen Ecke Luisenstraße/Geißlerstraße die Sicherheit gerade für Radfahrende erhöhen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de