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231501 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Städtepartnerschaftliche Beziehungen Bonn - Budafok; Delegationsbesuch auf Einladung des Bürgermeisters

Nummer
231501
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
23.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
231501
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Städtepartnerschaftliche Beziehungen Bonn -
Budafok; Delegationsbesuch auf Einladung des
Bürgermeisters
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Delegationsreise findet unmittelbar vor der Sitzung der Bezirksvertretung
am 5.9.2023 statt. Zum Einladungszeitpunkt für die Sitzung am 8.8.2023
standen die Teilnehmenden noch nicht fest. Eine Zustimmung der
Bezirksvertretung zu der Reise ist gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.1998
erforderlich. Sollte die Delegation nicht reisen, würde dies einen erheblichen
Imageschaden für den Stadtbezirk Bonn als Partner des ungarischen Bezirks
bedeuten.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
Der Dienstreise des Bezirksbürgermeisters Jochen Reeh-Schall sowie der Be-
zirksverordneten Eva Kuzu (GRÜNE) und des Stadtverordneten Thomas Fah-
renholtz (CDU) wird zugestimmt.
Begründung
Im Mai dieses Jahres wurde im Herzen der Stadt Bonn die Grünfläche an der
Budapester Straße in „Budafok-Park“ benannt. Zu diesem Ereignis war eigens
der Bürgermeister des Partnerbezirkes Budafok-Tétény mit einer Delegation
angereist.
Im Gegenzug hat nun der ungarische Bürgermeister eine kleine Delegation aus
Bonn zum Besuch in den ungarischen Partnerbezirk Budafok-Tétény im
Rahmen der städtepartnerschaftlichen Beziehungen eingeladen.
Das Besuchsprogramm umfasst üblicherweise den Besuch verschiedener
kultureller Veranstaltungen und die Präsentation besonderer Projekte im
Partnerbezirk. Das Zusammentreffen, das regelmäßig auf diese Weise
durchgeführt wird, dient darüber hinaus dem gegenseitigenSeite 1 von 2
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Gedankenaustausch und der Erörterung der künftigen Arbeitsschwerpunkte.
Gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.1998 werden inländische und ausländische
Dienstreisen einzelner Mitglieder der Bezirksvertretung im Rahmen von
Städtepartnerschaften der jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung
vorgelegt.
Die Reisekosten werden aus dem Stadtbezirksbudget gezahlt, die Kosten für
Unterbringung und Programm trägt der gastgebende Bezirk. Die Anreise wird
per Flugzeug erfolgen. Für die Flugreise wird im Anschluss ein entsprechender
Kompensationsbeitrag an „atmosfaire“ geleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.000,00 € 110660130/
74.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
2.000,00 €
22.08.2023 gez. Bonnie gez. Beu
Datum Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksverordneter
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de