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231496 · Beschlussvorlage

Entsperrung von Haushaltsmitteln gem. Bewirtschaftungsverfügung vom 09.08.2023

Nummer
231496
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231496
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Entsperrung von Haushaltsmitteln gem.
Bewirtschaftungsverfügung vom 09.08.2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Ansatz auf der Finanzstelle 5680013011600 (Stadtbaumkonzept) / Finanz-
position 785200 (Auszahlung Tiefbaumaßnahmen) wird zur Durchführung von
Baumpflanzungen in Neu-Duisdorf zu 100 % freigegeben.
Begründung
Die geplante Baumpflanzungsmaßnahme in Neu-Duisdorf soll im Zuge des
schon beschlossenen Stadtbaumkonzeptes (DS: 230524) ausgeführt werden.
Durch die Eröffnung neuer Baumstandorte in bisher baumleeren Straßen soll
den Auswirkungen des Klimawandels entgegengewirkt werden. Die
Verdichtung der Wohnbebauung, zunehmende Bodenversiegelung und der
Rückgang von Grünflächen stellen in Kombination mit anhaltenden
Hitzeperioden eine zunehmend gesundheitliche Belastung für die Bürger*innen
dar. Im Hinblick auf die Zukunft bedarf es einer zeitnahen Pflanzung, damit in
wenigen Jahren das Kronenvolumen mit großer Blattfläche für die
ausreichende CO² Bindung erreicht werden kann. Somit werden die neuen
Stadtbäume eine wichtige Funktion für das Stadtklima und die Lufthygiene in
der Stadt bzw., wie in diesem Fall in Neu-Duisdorf, übernehmen.
Darüber hinaus werden die Beete nach dem Schwammstadtprinzip gestaltet
werden, um die Kanalisation zu entlasten und Möglichkeiten zur Regulierung
des Grundwassers zu schaffen. Hierdurch können extra Wassergaben für den
Jungbaum eingespart werden.
Um den Jungbäumen zudem die bestmögliche Anwuchsgarantie zu
ermöglichen, muss die Pflanzung in den Monaten mit den günstigsten
Witterungsverhältnissen, zwischen November und März durchgeführt werden.
Dieses kurze Zeitfenster zwingt uns frühzeitig mit den umfangreichen
vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Daher ist es erforderlich die Maßnahme
noch im Herbst zu beauftragen und mit den Arbeiten zu beginnen.Seite 1 von 2
Seite 2
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung (Nr. 2.1) vom 26.07.2023 gilt für
investive Finanzmittel: „Freigaben für den investiven Haushalt werden durch die
Stadtkämmerei bewilligt. Die Freigabe ist über Amt 20-1 zu beantragen.
Alleneuen Maßnahmen, deren Gesamtkosten über 250.000 EUR betragen,
sind zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
gesperrt. Die Entsperrung der Mittel ist durch das zuständige Fachamt zu
beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13 Natur- und Landschaftspflege 1.13.01 Öffentliches Grün
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 300.000,00 € 5680013011600 /
785200
2023
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de