231496 · Beschlussvorlage
Entsperrung von Haushaltsmitteln gem. Bewirtschaftungsverfügung vom 09.08.2023
Kerndaten
- Nummer
- 231496
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231496 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Entsperrung von Haushaltsmitteln gem. Bewirtschaftungsverfügung vom 09.08.2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Ansatz auf der Finanzstelle 5680013011600 (Stadtbaumkonzept) / Finanz- position 785200 (Auszahlung Tiefbaumaßnahmen) wird zur Durchführung von Baumpflanzungen in Neu-Duisdorf zu 100 % freigegeben. Begründung Die geplante Baumpflanzungsmaßnahme in Neu-Duisdorf soll im Zuge des schon beschlossenen Stadtbaumkonzeptes (DS: 230524) ausgeführt werden. Durch die Eröffnung neuer Baumstandorte in bisher baumleeren Straßen soll den Auswirkungen des Klimawandels entgegengewirkt werden. Die Verdichtung der Wohnbebauung, zunehmende Bodenversiegelung und der Rückgang von Grünflächen stellen in Kombination mit anhaltenden Hitzeperioden eine zunehmend gesundheitliche Belastung für die Bürger*innen dar. Im Hinblick auf die Zukunft bedarf es einer zeitnahen Pflanzung, damit in wenigen Jahren das Kronenvolumen mit großer Blattfläche für die ausreichende CO² Bindung erreicht werden kann. Somit werden die neuen Stadtbäume eine wichtige Funktion für das Stadtklima und die Lufthygiene in der Stadt bzw., wie in diesem Fall in Neu-Duisdorf, übernehmen. Darüber hinaus werden die Beete nach dem Schwammstadtprinzip gestaltet werden, um die Kanalisation zu entlasten und Möglichkeiten zur Regulierung des Grundwassers zu schaffen. Hierdurch können extra Wassergaben für den Jungbaum eingespart werden. Um den Jungbäumen zudem die bestmögliche Anwuchsgarantie zu ermöglichen, muss die Pflanzung in den Monaten mit den günstigsten Witterungsverhältnissen, zwischen November und März durchgeführt werden. Dieses kurze Zeitfenster zwingt uns frühzeitig mit den umfangreichen vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Daher ist es erforderlich die Maßnahme noch im Herbst zu beauftragen und mit den Arbeiten zu beginnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung (Nr. 2.1) vom 26.07.2023 gilt für investive Finanzmittel: „Freigaben für den investiven Haushalt werden durch die Stadtkämmerei bewilligt. Die Freigabe ist über Amt 20-1 zu beantragen. Alleneuen Maßnahmen, deren Gesamtkosten über 250.000 EUR betragen, sind zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gesperrt. Die Entsperrung der Mittel ist durch das zuständige Fachamt zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13 Natur- und Landschaftspflege 1.13.01 Öffentliches Grün Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 300.000,00 € 5680013011600 / 785200 2023 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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