← Vorlagen

231492 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen

Nummer
231492
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
14.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231492-01 ST Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen
  2. 231492-03 Bürgerantrag: Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.926 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231492
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.08.2023
Bürgerantrag: Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet
Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide
Fahrtrichtungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen)
über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen gerichtet.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus
dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen
Ihr Antrag
Bitte den Zugang über den Kurfürstenplatz bidirektional für den Verkehr öffnen, wie es im geltenden
Bebauungsplan auch abgefasst ist. Der neue Ortsteil soll keine Insel werden.
Das "Ausprobieren" der Einbahnstraßenregelung bitte stoppen und wie im Bebauungsplan niedergeschrieben in
größeren zeitlichen Abständen durch mögliche Verkehrszählungen ausschließen, dass es wesentliche
Schleichverkehre gibt (Die Fertigstellung der nutzbaren Erschließungsanlagen am Kurfürstenplatz ist jetzt vor
kurzem abgeschlossen worden - somit kann wie im Bebauungsplan niedergeschrieben dieses gelegentliche
Verkehrsmonitoring ab jetzt erfolgen).
Der bis ins Detail von der Politik und der Verwaltung ausgearbeitete intelligente Bebauungsplan sollte nicht
ausgehebelt werden.
Begründung des Antrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit ca. 4 Jahren nun wohne ich mit meiner Familie im (Neu)baugebiet Hölder. Damals, in 2015, war für uns u. a.
auch kaufentscheidend, als wir das Grundstück von der Stadt erworben haben, dass das Gebiet sowohl über den
neu geschaffenen Kreisverkehr als auch über den Kurfürstenplatz angefahren werden könne. In dem
Bebauungsplan 7517-12 heißt es: "Die Anbindung des Neubaugebietes an das äußere Verkehrsnetz, vorrangig
über einen neu zu bauenden, leistungsfähigen Kreisverkehr im Bereich der Reichsstraße sowie über eine
untergeordnete Verbindung zum Kurfürstenplatz, wurde bereits eingehend begründet. Aufgrund des
untergeordneten Charakters der verkehrsberuhigt auszubauenden Anbindung zum Kurfürstenplatz sind
erhebliche Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung derzeit nicht zu erwarten, da die vorgesehene
Verbindung so indirekt geführt wird, dass Schleichverkehre aufgrund der längeren Fahrzeit kaum zu erwarten
sind." Um Schleichverkehre auszuschließen, ist auch ein gelegentliches Monitoring des Verkehrs in größeren
zeitlichen Abständen lt. Bebauungsplan geplant; im Bebauungsplan heißt es: „Es (gemeint ist das Monitoring)
beginnt mit Fertigstellung der nutzbaren Erschließungsanlagen.“ Die Arbeiten am Kurfürstenplatz sind vor
einigen Wochen im Sommer 2023 abgeschlossen worden.
An anderer Stelle heißt es, dass nur durch die doppelte Kfz Anbindung eine "Insellösung" des Neubaugebietes
verhindert werden könne - eine Exklusion des neuen Wohngebiets galt städtebautechnisch als absolut nicht
gewünscht. Leider kam es anders. Ein Bürgerantrag aus 2016, 20.01., (Drucksachen-Nrn. 1610145 und
1610145ED2 (1)), der zum Ziele hatte, sogar sämtliche (!) mögliche Verbindungen zum Gebiet Hölder zu öffnen,
führte mittelbar zu einer Entscheidung der Bezirksvertretung, im Bereich der Zufahrt über den Kurfürstenplatz
eine Einbahnstraßenregelung auszuprobieren (DS-Nr. 1610145EB4). Dieses "Ausprobieren" ist so wörtlich auch
zitiert in einem GA Artikel vom 27.01.2016. Aus diesem Probieren ist scheinbar eine Dauerlösung geworden. Alt-
Röttgen und das familienreiche Neubaugebiet Hölder sind voneinander getrennt. Die inselartige Exklave, die
verhindert werden sollte, ist eingetreten. Vom Ortskern Röttgen kommend muss man nun immer einen großen
Umweg von ca. 1 km zurücklegen, da man umständlich erst zum neuen Kreisverkehr vorfahren muss, um von
dort in das Wohngebiet zu gelangen. Auch sind sämtliche Wege aus Fahrtrichtung Rheinbach / Meckenheim /
A61 kommend stets mit diesem Umweg verbunden. Ökologisch ist das nicht zu begrüßen. Dass diese Strecke als
Schleichweg im morgendlichen Verkehr Richtung Venusberg / Uniklinik genutzt werden könnte, ist
auszuschließen. Die Strecke von der Reichsstraße Höhe Kurfürstenplatz bis zum neuen Kreisverkehr lässt sich
auch im starken morgendlichen Berufsverkehr flott zurücklegen, ein Umweg über verschachtelte enge
Spielstraßen - das würde keinen Sinn ergeben.
Schließlich ist auch ein Sicherheitsargument zu erwähnen. Die bessere Erreichbarkeit auch für Krankenwagen
und Feuerwehr wäre ebenfalls von Vorteil.
Freundliche Grüße und vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de