231492 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 231492
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 14.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231492 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 14.08.2023 Bürgerantrag: Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen gerichtet. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Öffnung der Zufahrt zum Baugebiet Hölder (Röttgen) über den Kurfürstenplatz für beide Fahrtrichtungen Ihr Antrag Bitte den Zugang über den Kurfürstenplatz bidirektional für den Verkehr öffnen, wie es im geltenden Bebauungsplan auch abgefasst ist. Der neue Ortsteil soll keine Insel werden. Das "Ausprobieren" der Einbahnstraßenregelung bitte stoppen und wie im Bebauungsplan niedergeschrieben in größeren zeitlichen Abständen durch mögliche Verkehrszählungen ausschließen, dass es wesentliche Schleichverkehre gibt (Die Fertigstellung der nutzbaren Erschließungsanlagen am Kurfürstenplatz ist jetzt vor kurzem abgeschlossen worden - somit kann wie im Bebauungsplan niedergeschrieben dieses gelegentliche Verkehrsmonitoring ab jetzt erfolgen). Der bis ins Detail von der Politik und der Verwaltung ausgearbeitete intelligente Bebauungsplan sollte nicht ausgehebelt werden. Begründung des Antrags Sehr geehrte Damen und Herren, seit ca. 4 Jahren nun wohne ich mit meiner Familie im (Neu)baugebiet Hölder. Damals, in 2015, war für uns u. a. auch kaufentscheidend, als wir das Grundstück von der Stadt erworben haben, dass das Gebiet sowohl über den neu geschaffenen Kreisverkehr als auch über den Kurfürstenplatz angefahren werden könne. In dem Bebauungsplan 7517-12 heißt es: "Die Anbindung des Neubaugebietes an das äußere Verkehrsnetz, vorrangig über einen neu zu bauenden, leistungsfähigen Kreisverkehr im Bereich der Reichsstraße sowie über eine untergeordnete Verbindung zum Kurfürstenplatz, wurde bereits eingehend begründet. Aufgrund des untergeordneten Charakters der verkehrsberuhigt auszubauenden Anbindung zum Kurfürstenplatz sind erhebliche Auswirkungen auf die vorhandene Wohnbebauung derzeit nicht zu erwarten, da die vorgesehene Verbindung so indirekt geführt wird, dass Schleichverkehre aufgrund der längeren Fahrzeit kaum zu erwarten sind." Um Schleichverkehre auszuschließen, ist auch ein gelegentliches Monitoring des Verkehrs in größeren zeitlichen Abständen lt. Bebauungsplan geplant; im Bebauungsplan heißt es: „Es (gemeint ist das Monitoring) beginnt mit Fertigstellung der nutzbaren Erschließungsanlagen.“ Die Arbeiten am Kurfürstenplatz sind vor einigen Wochen im Sommer 2023 abgeschlossen worden. An anderer Stelle heißt es, dass nur durch die doppelte Kfz Anbindung eine "Insellösung" des Neubaugebietes verhindert werden könne - eine Exklusion des neuen Wohngebiets galt städtebautechnisch als absolut nicht gewünscht. Leider kam es anders. Ein Bürgerantrag aus 2016, 20.01., (Drucksachen-Nrn. 1610145 und 1610145ED2 (1)), der zum Ziele hatte, sogar sämtliche (!) mögliche Verbindungen zum Gebiet Hölder zu öffnen, führte mittelbar zu einer Entscheidung der Bezirksvertretung, im Bereich der Zufahrt über den Kurfürstenplatz eine Einbahnstraßenregelung auszuprobieren (DS-Nr. 1610145EB4). Dieses "Ausprobieren" ist so wörtlich auch zitiert in einem GA Artikel vom 27.01.2016. Aus diesem Probieren ist scheinbar eine Dauerlösung geworden. Alt- Röttgen und das familienreiche Neubaugebiet Hölder sind voneinander getrennt. Die inselartige Exklave, die verhindert werden sollte, ist eingetreten. Vom Ortskern Röttgen kommend muss man nun immer einen großen Umweg von ca. 1 km zurücklegen, da man umständlich erst zum neuen Kreisverkehr vorfahren muss, um von dort in das Wohngebiet zu gelangen. Auch sind sämtliche Wege aus Fahrtrichtung Rheinbach / Meckenheim / A61 kommend stets mit diesem Umweg verbunden. Ökologisch ist das nicht zu begrüßen. Dass diese Strecke als Schleichweg im morgendlichen Verkehr Richtung Venusberg / Uniklinik genutzt werden könnte, ist auszuschließen. Die Strecke von der Reichsstraße Höhe Kurfürstenplatz bis zum neuen Kreisverkehr lässt sich auch im starken morgendlichen Berufsverkehr flott zurücklegen, ein Umweg über verschachtelte enge Spielstraßen - das würde keinen Sinn ergeben. Schließlich ist auch ein Sicherheitsargument zu erwähnen. Die bessere Erreichbarkeit auch für Krankenwagen und Feuerwehr wäre ebenfalls von Vorteil. Freundliche Grüße und vielen Dank für die Bearbeitung des Antrags Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de