231488 · Beschlussvorlage
Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231488
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231488 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt einen Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn. Der Sideletter tritt am 15.11.2023 in Kraft. Begründung Der Sportausschuss hatte in der Sitzung am 09.03.2023 beschlossen, dass die Sportfördermittel für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um 100.000 € erhöht werden (DS 222006). Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Zielbeschluss Bonner Klimaplan gefasst (DS 222006). Die Sportfördermittel für die Jahre 2023 und 2024 wurden bereits erhöht. In dem der Beschlussfassung zugrundeliegenden Antrag DS 222006-55 AA wurde bereits auf die Handlungsfelder zur Erhöhung der Nachhaltigkeit im Sport hingewiesen, die auf der Homepage des Stadtsportbundes veröffentlicht worden sind. Entsprechend dieser Handlungsfelder haben Sportverwaltung und Stadtsportbund Förderkriterien entwickelt, die für Sportvereine einen Anreiz bieten, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn zu ergreifen. Dabei stehen Maßnahmen im Vordergrund, die von Vereinen kurzfristig umgesetzt werden können und keine erheblichen finanziellen Eigenleistungen voraussetzen. Für Vereine mit vereinseigenen Anlagen haben die Sportverwaltung und der Stadtsportbund in Gesprächen mit dem Landessportbund und EnergieberaternSeite 1 von 7 Seite 2 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese Vereine zeitnah einen Ökocheck für ihre Anlagen durchführen lassen können. Rund 50 Bonner Sportvereine betreiben vereinseigene Sportanlagen. Außerdem sollen Sportvereine ggfs. in Ergänzung zu der Förderrichtlinie "Solares Bonn" für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten einen Zuschuss in Höhe von maximal 90 % der förderfähigen Kosten erhalten können. Die Verwaltung schlägt vor, in Ergänzung der Sportförderrichtlinien einen Sideletter zu verabschieden, der zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 haben soll. Innerhalb der Laufzeit des Sideletters wird die Verwaltung evaluieren, in welchem Umfang die neuen Fördertatbestände in Anspruch genommen worden sind und welche Wirkungen diese erzielt haben. Die Verwaltung wird dem Sportausschuss hierüber berichten. Der Steckbrief aus dem Klimaplan "Sport und Nachhaltigkeit - Ausweitung und Fokussierung bei der Sportförderung" ist entsprechend aktualisiert und dieser Vorlage als Anhang beigefügt worden. Der Sideletter soll nach der Beschlussfassung im Rat zum 15.11.2023 in Kraft treten, damit die Vereine möglichst umgehend Anträge für Klimaschutzmaßnahmen einreichen können. Die neuen Fördertatbestände aus dem Sideletter sowie die Fördermöglichkeiten aus der bereits bestehenden Förderrichtlinie "Solares Bonn" sollen den Vereinen in Informationsveranstaltungen kurzfristig vorgestellt werden. Die Mittel stehen im Budget des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Auszahlungen / Aufwendungen 60.000 € 100.000 € 152000802/73.1000 2023 2024 Einzahlungen / ErträgeSeite 2 von 7 Seite 3 Haushaltsbelastung jährlich 60.000 € (2023) 100.000 € (2024) Anlage/n 1 Sideletter zur Erhöhung der Sportfördermittel aus Mitteln des Klimaplans (öffentlich) 2 Steckbrief_Sportförderung (öffentlich)Seite 3 von 7 Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn Handlungsfeld Klima und Energie: Für die Durchführung eines Öko-Checks wird Vereinen mit vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Beantragung des Öko- Checks beim Stadtsportbund Bonn und die Durchführung nach den Vorgaben des LSB NRW. Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen sind nach der Förderrichtlinie „Solares Bonn“ antragsberechtigt zur Förderung von Stecker-Solargeräten (= „Balkonkraftwerk“ = Mini- Photovoltaikanlage mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung pro Endstromkreis, ab 1.1.2024 maximal 800 Watt Einspeiseleistung pro Endstromkreis) an Balkonen, auf Terrassen, an Fassaden und auf der Freifläche sowie von Solaranlagen auf Gebäuden wie z.B. Vereinsgebäuden: www.bonn.de/solar. Für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten zur Erzeugung von regenerativer Energie wird ggf. in Kombination und unter Einhaltung der Förderrichtlinie „Solares Bonn“ ein weiterer Zuschuss von bis zu 500 Euro, jedoch insgesamt maximal 90% des Rechnungspreises* je Stecker-Solargerät (max. 3 pro Verein), gewährt. Die Förderung wird gegen Vorlage der Rechnung, der Eintragung ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) und einem Foto des montierten und installierten Stecker-Solargeräts gestattet. *Der anzuerkennende Rechnungspreis beinhaltet Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Kabel, Stecker und ggf. Befestigungsmaterial, hingegen nicht die Versandkosten oder Extras wie z.B. Strommessgeräte. Handlungsfeld Natürliche Ressourcen & Umwelt: Die Herstellung von ökologischen Ausgleichsflächen im Sinne der Biodiversität auf vereinseigenen Anlagen oder (nach vorheriger Rücksprache mit dem Sport- und Bäderamt) auch an kommunalen Sportaußenanlagen wird gefördert. Die Kosten für die Anschaffung des Saatguts und die Vorbereitung der Fläche werden bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gegen Nachweis der entstandenen Kosten erstattet. Für Maßnahmen der Dachbegrünung auf vereinseigenen Anlagen oder vereinseigenen Gebäuden, Materialcontainern o.a. an kommunalen Sportaußenanlagen wird ein Zuschuss von 50 Euro pro Quadratmeter bis zu max. 500 Euro pro Dach gewährt.Seite 4 von 7 Für die Ersatzbeschaffung von energieeffizienten Elektrogeräten bei gleichzeitiger Entsorgung der Altgeräte kann nach vorheriger Antragstellung beim Sport- und Bäderamt ein Zuschuss von maximal 1.500 Euro pro Verein gewährt werden. Handlungsfeld Globale Verantwortung & eine Welt: Für die Anschaffung von Sportgeräten und Bällen, die im Sinne der Klimaziele der Bundesstadt Bonn nachhaltig hergestellt sind und die entsprechend zertifiziert sind, wird ein Zuschuss von 60% der Anschaffungskosten gewährt. Die Maximalförderung pro Verein beträgt 500 Euro. Die Anschaffung von gebrauchten Großsportgeräten mit einem Einzelanschaffungswert von über 500 Euro wird unter Nachweis der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen mit 50 % der Anschaffungskosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Gerät bezuschusst.Seite 5 von 7 Handlungsfeld / Projektnummer Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und Fokussierung bei der Sportförderung Handlungsschwerpunkt Schwerpunkt im Handlungsfeld Klimaschutz in der Kultur und Freizeit Einführung 2023 Wirkungsentfaltung Kurzfristig, mittelfristig, langfristig Einflussbereich Fördern, umsetzen, vermitteln Ziel und Strategie Die Sportvereine werden bei ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten in geeigneter Weise unterstützt. Ausgangslage In den Sportförderrichtlinien sind bereits Fördertatbestände enthalten, die die Vereine auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen sollen. Dieser Bereich soll nun stark ausgebaut werden, um diese Aktivitäten im Vereinsleben zu fokussieren. Beschreibung Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn ein sogenannter Side-Letter zu den Sportförderrichtlinien entwickelt, der neben den bereits bestehenden Förderaspekten weitere Fördertatbestände ausweist. Mit Hilfe dieser neuen Fördertatbestände werden Anreize gesetzt, damit sich Sportvereine stärker nachhaltig ausrichten und dadurch die Bemühungen der Stadt Bonn zum Klimaschutz unterstützen. Dies erfolgt sowohl über konkrete Maßnahmen vor Ort an den jeweiligen Sportstätten als auch über die Schaffung von mehr Bewusstsein bei den zahlreichen Mitgliedern durch deren Umsetzung. Für die Ausweitung der Sportförderung im beschriebenen Schwerpunkt sind im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 60.000 € sowie im Haushaltsjahr 2024 weitere 100.000 € vorgesehen. Sofern die Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese in einen entsprechenden Feuerwehrtopf überführt und können für etwaig kurzfristige Anträge im o.g. Schwerpunkt vergeben werden. Die Maßnahme wird gegen Ende des Doppelhaushalts evaluiert und an die Ergebnisse angepasst. Erste Handlungsschritte - Entwicklung eines Side-Letters zu den Sportförderrichtlinien - Kommunikation in der Vereinslandschaft - Beratung der Vereine - Durchlaufen der entsprechenden Förderverfahren - Dokumentation und Evaluation Akteure Zielgruppe Federführung: 52 Beteiligte: Dez IV, OB-23, Stadtsportbund Bonn Sportvereine mit und ohne vereinseigene Anlagen sowie deren Mitglieder. Zeitaufwand Dauer der Aktivität Benötigter Zeitaufwand, ggf. mithilfe von Annahmen herleiten. Im laufenden Verfahren Bis 2035Seite 6 von 7 Sachkosten Finanzierungsansatz 160.000 € Rein kommunale Mittel. THG-Einsparungen Quantitative Schätzung mithilfe von Annahmen (ggf. Angabe des Zieljahres) Minderung des jährlichen Emissionsniveaus (t/a): Keine Angabe möglich Kumulierte THG-Einsparung (t): Keine Angabe möglich Synergieeffekte Zielkonflikte Mögliche Synergien mit dem Förderkonzept „Solares Bonn“. Die meisten Vereine sind ehrenamtlich strukturiert, eine Antragstellung hängt damit stark von ehrenamtlichem Engagement und den damit verbundenen zeitlichen Faktoren ab. Erfolgsindikatoren/Meilensteine - Hohe Antragszahl - Hohe Ausschöpfung der Mittel durch geeignete und förderfähige MaßnahmenSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de