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231488 · Beschlussvorlage

Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn

Nummer
231488
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231488
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur
Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem
Klimaplan der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt einen Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur
Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Klimaplan der Bundesstadt Bonn.
Der Sideletter tritt am 15.11.2023 in Kraft.
Begründung
Der Sportausschuss hatte in der Sitzung am 09.03.2023 beschlossen, dass die
Sportfördermittel für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um
100.000 € erhöht werden (DS 222006). Die Deckung erfolgt aus den Mitteln
des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen
hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Zielbeschluss Bonner
Klimaplan gefasst (DS 222006). Die Sportfördermittel für die Jahre 2023 und
2024 wurden bereits erhöht.
In dem der Beschlussfassung zugrundeliegenden Antrag DS 222006-55 AA
wurde bereits auf die Handlungsfelder zur Erhöhung der Nachhaltigkeit im
Sport hingewiesen, die auf der Homepage des Stadtsportbundes veröffentlicht
worden sind. Entsprechend dieser Handlungsfelder haben Sportverwaltung und
Stadtsportbund Förderkriterien entwickelt, die für Sportvereine einen Anreiz
bieten, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele der Bundesstadt Bonn zu
ergreifen.
Dabei stehen Maßnahmen im Vordergrund, die von Vereinen kurzfristig
umgesetzt werden können und keine erheblichen finanziellen Eigenleistungen
voraussetzen.
Für Vereine mit vereinseigenen Anlagen haben die Sportverwaltung und der
Stadtsportbund in Gesprächen mit dem Landessportbund und EnergieberaternSeite 1 von 7
Seite 2
die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese Vereine zeitnah einen
Ökocheck für ihre Anlagen durchführen lassen können. Rund 50 Bonner
Sportvereine betreiben vereinseigene Sportanlagen.
Außerdem sollen Sportvereine ggfs. in Ergänzung zu der Förderrichtlinie
"Solares Bonn" für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten einen Zuschuss
in Höhe von maximal 90 % der förderfähigen Kosten erhalten können.
Die Verwaltung schlägt vor, in Ergänzung der Sportförderrichtlinien einen
Sideletter zu verabschieden, der zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2024
haben soll. Innerhalb der Laufzeit des Sideletters wird die Verwaltung
evaluieren, in welchem Umfang die neuen Fördertatbestände in Anspruch
genommen worden sind und welche Wirkungen diese erzielt haben. Die
Verwaltung wird dem Sportausschuss hierüber berichten.
Der Steckbrief aus dem Klimaplan "Sport und Nachhaltigkeit - Ausweitung und
Fokussierung bei der Sportförderung" ist entsprechend aktualisiert und dieser
Vorlage als Anhang beigefügt worden.
Der Sideletter soll nach der Beschlussfassung im Rat zum 15.11.2023 in Kraft
treten, damit die Vereine möglichst umgehend Anträge für
Klimaschutzmaßnahmen einreichen können.
Die neuen Fördertatbestände aus dem Sideletter sowie die
Fördermöglichkeiten aus der bereits bestehenden Förderrichtlinie "Solares
Bonn" sollen den Vereinen in Informationsveranstaltungen kurzfristig vorgestellt
werden.
Die Mittel stehen im Budget des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
60.000 €
100.000 €
152000802/73.1000 2023
2024
Einzahlungen /
ErträgeSeite 2 von 7
Seite 3
Haushaltsbelastung
jährlich
60.000 € (2023)
100.000 € (2024)
Anlage/n
1 Sideletter zur Erhöhung der Sportfördermittel aus Mitteln des Klimaplans
(öffentlich)
2 Steckbrief_Sportförderung (öffentlich)Seite 3 von 7
Sideletter zu den Sportförderrichtlinien zur Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem
Klimaplan der Bundesstadt Bonn
Handlungsfeld Klima und Energie:
Für die Durchführung eines Öko-Checks wird Vereinen mit vereinseigenen Anlagen ein Zuschuss von
bis zu 2.000 Euro gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Beantragung des Öko-
Checks beim Stadtsportbund Bonn und die Durchführung nach den Vorgaben des LSB NRW.
Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen sind nach der Förderrichtlinie „Solares Bonn“
antragsberechtigt zur Förderung von Stecker-Solargeräten (= „Balkonkraftwerk“ = Mini-
Photovoltaikanlage mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung pro Endstromkreis, ab 1.1.2024 maximal
800 Watt Einspeiseleistung pro Endstromkreis) an Balkonen, auf Terrassen, an Fassaden und auf der
Freifläche sowie von Solaranlagen auf Gebäuden wie z.B. Vereinsgebäuden:
www.bonn.de/solar.
Für die Anschaffung von Stecker-Solargeräten zur Erzeugung von regenerativer Energie wird ggf. in
Kombination und unter Einhaltung der Förderrichtlinie „Solares Bonn“ ein weiterer Zuschuss von bis
zu 500 Euro, jedoch insgesamt maximal 90% des Rechnungspreises* je Stecker-Solargerät (max. 3 pro
Verein), gewährt. Die Förderung wird gegen Vorlage der Rechnung, der Eintragung ins
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
(https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) und einem Foto des montierten und installierten
Stecker-Solargeräts gestattet.
*Der anzuerkennende Rechnungspreis beinhaltet Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Kabel, Stecker
und ggf. Befestigungsmaterial, hingegen nicht die Versandkosten oder Extras wie z.B.
Strommessgeräte.
Handlungsfeld Natürliche Ressourcen & Umwelt:
Die Herstellung von ökologischen Ausgleichsflächen im Sinne der Biodiversität auf vereinseigenen
Anlagen oder (nach vorheriger Rücksprache mit dem Sport- und Bäderamt) auch an kommunalen
Sportaußenanlagen wird gefördert.
Die Kosten für die Anschaffung des Saatguts und die Vorbereitung der Fläche werden bis zu einem
Betrag von 1.000 Euro gegen Nachweis der entstandenen Kosten erstattet.
Für Maßnahmen der Dachbegrünung auf vereinseigenen Anlagen oder vereinseigenen Gebäuden,
Materialcontainern o.a. an kommunalen Sportaußenanlagen wird ein Zuschuss von 50 Euro pro
Quadratmeter bis zu max. 500 Euro pro Dach gewährt.Seite 4 von 7
Für die Ersatzbeschaffung von energieeffizienten Elektrogeräten bei gleichzeitiger Entsorgung der
Altgeräte kann nach vorheriger Antragstellung beim Sport- und Bäderamt ein Zuschuss von maximal
1.500 Euro pro Verein gewährt werden.
Handlungsfeld Globale Verantwortung & eine Welt:
Für die Anschaffung von Sportgeräten und Bällen, die im Sinne der Klimaziele der Bundesstadt Bonn
nachhaltig hergestellt sind und die entsprechend zertifiziert sind, wird ein Zuschuss von 60% der
Anschaffungskosten gewährt. Die Maximalförderung pro Verein beträgt 500 Euro.
Die Anschaffung von gebrauchten Großsportgeräten mit einem Einzelanschaffungswert von über 500
Euro wird unter Nachweis der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen mit 50 % der
Anschaffungskosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Gerät bezuschusst.Seite 5 von 7
Handlungsfeld / Projektnummer
Sport und Nachhaltigkeit – Ausweitung und Fokussierung bei
der Sportförderung
Handlungsschwerpunkt
Schwerpunkt im
Handlungsfeld
Klimaschutz in der
Kultur und Freizeit
Einführung
2023
Wirkungsentfaltung
Kurzfristig,
mittelfristig,
langfristig
Einflussbereich
Fördern, umsetzen,
vermitteln
Ziel und Strategie
Die Sportvereine werden bei ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten in geeigneter Weise unterstützt.
Ausgangslage
In den Sportförderrichtlinien sind bereits Fördertatbestände enthalten, die die Vereine auf dem Weg zu
mehr Nachhaltigkeit unterstützen sollen. Dieser Bereich soll nun stark ausgebaut werden, um diese
Aktivitäten im Vereinsleben zu fokussieren.
Beschreibung
Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn ein sogenannter Side-Letter zu
den Sportförderrichtlinien entwickelt, der neben den bereits bestehenden Förderaspekten weitere
Fördertatbestände ausweist. Mit Hilfe dieser neuen Fördertatbestände werden Anreize gesetzt,
damit sich Sportvereine stärker nachhaltig ausrichten und dadurch die Bemühungen der Stadt
Bonn zum Klimaschutz unterstützen. Dies erfolgt sowohl über konkrete Maßnahmen vor Ort an
den jeweiligen Sportstätten als auch über die Schaffung von mehr Bewusstsein bei den
zahlreichen Mitgliedern durch deren Umsetzung.
Für die Ausweitung der Sportförderung im beschriebenen Schwerpunkt sind im Haushaltsjahr
2023 insgesamt 60.000 € sowie im Haushaltsjahr 2024 weitere 100.000 € vorgesehen. Sofern die
Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese in einen entsprechenden Feuerwehrtopf
überführt und können für etwaig kurzfristige Anträge im o.g. Schwerpunkt vergeben werden. Die
Maßnahme wird gegen Ende des Doppelhaushalts evaluiert und an die Ergebnisse angepasst.
Erste Handlungsschritte
- Entwicklung eines Side-Letters zu den Sportförderrichtlinien
- Kommunikation in der Vereinslandschaft
- Beratung der Vereine
- Durchlaufen der entsprechenden Förderverfahren
- Dokumentation und Evaluation
Akteure Zielgruppe
Federführung: 52
Beteiligte: Dez IV, OB-23, Stadtsportbund
Bonn
Sportvereine mit und ohne vereinseigene
Anlagen sowie deren Mitglieder.
Zeitaufwand Dauer der Aktivität
Benötigter Zeitaufwand, ggf. mithilfe von
Annahmen herleiten.
Im laufenden Verfahren
Bis 2035Seite 6 von 7
Sachkosten Finanzierungsansatz
160.000 € Rein kommunale Mittel.
THG-Einsparungen
Quantitative Schätzung mithilfe von Annahmen (ggf. Angabe des Zieljahres)
Minderung des jährlichen
Emissionsniveaus (t/a):
Keine Angabe möglich
Kumulierte THG-Einsparung (t):
Keine Angabe möglich
Synergieeffekte Zielkonflikte
Mögliche Synergien mit dem
Förderkonzept „Solares Bonn“.
Die meisten Vereine sind ehrenamtlich
strukturiert, eine Antragstellung hängt
damit stark von ehrenamtlichem
Engagement und den damit verbundenen
zeitlichen Faktoren ab.
Erfolgsindikatoren/Meilensteine
- Hohe Antragszahl
- Hohe Ausschöpfung der Mittel
durch geeignete und
förderfähige MaßnahmenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de