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231479 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Straße 137, 139, 180 - Wohnbebauung auf ehemaligen Gießereiflächen Az.: 40366/2023

Nummer
231479
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231479
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer
Straße 137, 139, 180
- Wohnbebauung auf ehemaligen Gießereiflächen
Az.: 40366/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die
Bauvoranfrage abzulehnen.
Begründung
Im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird für zwei Grundstücke „Fläche 1“
und „Fläche 2“ abgefragt, ob dort eine Wohnbebauung möglich ist. Die
Grundstücke sind planungsrechtlich unterschiedlich zu betrachten. Ausweislich
des Flächennutzungsplans liegen beide Vorhabengrundstücke in einem als
Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich.
„Fläche 1“: Dieses Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des
Textbebauungsplanes 8017-15, der Einzelhandelsnutzungen mit zentren-
schädigendem Sortiment ausschließt. Zudem gilt der Fluchtlinienplan 10/G.
Das Vorhaben ist diesbezüglich nach § 30 Baugesetzbuch – BauGB – zu
beurteilen. Im Übrigen ist das Grundstück nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Problematisch ist im vorliegenden Fall die Art der Nutzung. Die
Umgebungsbebauung ist im Carre Friesdorfer-, West-, Sankt-Augustinus- und
Elsässer Straße durch eine gewerbliche Nutzung geprägt. Die vorhandenen
Wohnungen sind als Betriebswohnungen zu werten, so dass gegen die
angefragte Wohnnutzung auf der Fläche 1 wegen der Verfestigung der
Wohnnutzung und wegen eines Näherrückens der Wohnnutzung an die
gewerbliche Nutzung Bedenken bestehen. Durch die heranrückende
Wohnbebauung würde ein erhebliches Konfliktpotential geschaffen, so dass
eine Wohnbebauung hier nicht zulässig sein kann.
„Fläche 2“: Der rechtskräftige Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus, in
dem eine Wohnnutzung gemäß Zulässigkeitskatalog des § 8 BauNVO nichtSeite 1 von 3
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zulässig ist.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage
abzulehnen.
Anlage/n
1 Flurkarte_Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (öffentlich)
2 Plan Fläche 1 Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (nichtöffentlich)
3 Plan Fläche 2 Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de