231479 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Straße 137, 139, 180 - Wohnbebauung auf ehemaligen Gießereiflächen Az.: 40366/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231479
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231479 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Straße 137, 139, 180 - Wohnbebauung auf ehemaligen Gießereiflächen Az.: 40366/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen. Begründung Im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird für zwei Grundstücke „Fläche 1“ und „Fläche 2“ abgefragt, ob dort eine Wohnbebauung möglich ist. Die Grundstücke sind planungsrechtlich unterschiedlich zu betrachten. Ausweislich des Flächennutzungsplans liegen beide Vorhabengrundstücke in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich. „Fläche 1“: Dieses Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Textbebauungsplanes 8017-15, der Einzelhandelsnutzungen mit zentren- schädigendem Sortiment ausschließt. Zudem gilt der Fluchtlinienplan 10/G. Das Vorhaben ist diesbezüglich nach § 30 Baugesetzbuch – BauGB – zu beurteilen. Im Übrigen ist das Grundstück nach § 34 BauGB zu beurteilen. Problematisch ist im vorliegenden Fall die Art der Nutzung. Die Umgebungsbebauung ist im Carre Friesdorfer-, West-, Sankt-Augustinus- und Elsässer Straße durch eine gewerbliche Nutzung geprägt. Die vorhandenen Wohnungen sind als Betriebswohnungen zu werten, so dass gegen die angefragte Wohnnutzung auf der Fläche 1 wegen der Verfestigung der Wohnnutzung und wegen eines Näherrückens der Wohnnutzung an die gewerbliche Nutzung Bedenken bestehen. Durch die heranrückende Wohnbebauung würde ein erhebliches Konfliktpotential geschaffen, so dass eine Wohnbebauung hier nicht zulässig sein kann. „Fläche 2“: Der rechtskräftige Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus, in dem eine Wohnnutzung gemäß Zulässigkeitskatalog des § 8 BauNVO nichtSeite 1 von 3 Seite 2 zulässig ist. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Flurkarte_Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (öffentlich) 2 Plan Fläche 1 Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (nichtöffentlich) 3 Plan Fläche 2 Friesdorfer Straße 137, 139, 180 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de