231473 · Mitteilungsvorlage
Pflege des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen
Kerndaten
- Nummer
- 231473
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231473 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Pflege des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen Beratungsfolge Naturschutzbeirat 28.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennert und im Bonner Ortsteil Holzlar. Die stellenweise vernässten Wiesenbrachen sind durchsetzt mit Sträuchern, einzelnen Bäumen und Strauchgruppen, im Osten begrenzt von einer Waldfläche. Es handelt sich bei den Freiflächen um ein gesetzlich geschütztes Biotop: Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen (NEC0). Die Frei- /Wiesenflächen sind begrenzt, es handelt sich derzeit um ca. 3.400 qm. Seit 2022 werden die Feuchtwiesen nicht mehr durch einen Landwirt gepflegt. Die Biostation übernahm daher 2022 einen Pflegedurchgang in Eigenleistung, was mit erheblich höheren Kosten für die Biostation verbunden war. Neben der Pflege verursachte die Abfuhr des Mahdgutes als Grünabfall zusätzliche Kosten. Das Naturschutzgebiet ist sehr klein und von Wohnbebauung umgrenzt. Die Zuwegung ist recht schmal, sodass ein Landwirt mit modernen Schleppern die Flächen kaum erreichen kann. Aufgrund der geringen Flächengröße und da bereits angrenzende Flächen durch die Stadtförsterei unterhalten werden, hat sich diese dazu bereit erklärt, die Pflege des Gebietes zu übernehmen. Die Wiesenflächen sollen ausgemagert werden. Hierfür sollen sie, sofern möglich, 2 x jährlich gemäht werden. Gemäß Landschaftsplan Ennert ist es in Naturschutzgebieten verboten, die Mahd in der Zeit vom 01.03. bis 15.06. durchzuführen. Da auf der Fläche jedoch keine Wiesenbrüter zu erwarten sind, auf Rehkitze Rücksicht genommen wird und eine starke Abhängigkeit von der Feuchtigkeit der Fläche besteht, soll die erste jährliche Mahd – je nach Witterung – so früh wie möglich erfolgen. Die zweite Mahd erfolgt im Spätsommer gegen August/September. Bei der Mahd werden Teilbereiche (10 – 20 % der Gesamtfläche) stehen gelassen (u. a. Schwertlilien-Vorkommen). Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de