← Vorlagen

231473 · Mitteilungsvorlage

Pflege des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen

Nummer
231473
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 17.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,2 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.097 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
231473
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Pflege des Naturschutzgebietes Weiers Wiesen
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 28.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Naturschutzgebiet Weiers Wiesen liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Ennert und im Bonner Ortsteil Holzlar.
Die stellenweise vernässten Wiesenbrachen sind durchsetzt mit Sträuchern,
einzelnen Bäumen und Strauchgruppen, im Osten begrenzt von einer
Waldfläche. Es handelt sich bei den Freiflächen um ein gesetzlich geschütztes
Biotop: Nass- und Feuchtgrünland incl. Brachen (NEC0). Die Frei-
/Wiesenflächen sind begrenzt, es handelt sich derzeit um ca. 3.400 qm. Seit
2022 werden die Feuchtwiesen nicht mehr durch einen Landwirt gepflegt. Die
Biostation übernahm daher 2022 einen Pflegedurchgang in Eigenleistung, was
mit erheblich höheren Kosten für die Biostation verbunden war. Neben der
Pflege verursachte die Abfuhr des Mahdgutes als Grünabfall zusätzliche
Kosten.
Das Naturschutzgebiet ist sehr klein und von Wohnbebauung umgrenzt. Die
Zuwegung ist recht schmal, sodass ein Landwirt mit modernen Schleppern die
Flächen kaum erreichen kann.
Aufgrund der geringen Flächengröße und da bereits angrenzende Flächen
durch die Stadtförsterei unterhalten werden, hat sich diese dazu bereit erklärt,
die Pflege des Gebietes zu übernehmen.
Die Wiesenflächen sollen ausgemagert werden. Hierfür sollen sie, sofern
möglich, 2 x jährlich gemäht werden. Gemäß Landschaftsplan Ennert ist es in
Naturschutzgebieten verboten, die Mahd in der Zeit vom 01.03. bis 15.06.
durchzuführen. Da auf der Fläche jedoch keine Wiesenbrüter zu erwarten sind,
auf Rehkitze Rücksicht genommen wird und eine starke Abhängigkeit von der
Feuchtigkeit der Fläche besteht, soll die erste jährliche Mahd – je nach
Witterung – so früh wie möglich erfolgen. Die zweite Mahd erfolgt im
Spätsommer gegen August/September. Bei der Mahd werden Teilbereiche (10
– 20 % der Gesamtfläche) stehen gelassen (u. a. Schwertlilien-Vorkommen).
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de