231472-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Finanzielle Unterstützung des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V. aus Anlass 75 Jahre Grundgesetz
Kerndaten
- Nummer
- 231472-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231472-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Finanzielle Unterstützung des Internationalen Demokratiepreis Bonn e.V. aus Anlass 75 Jahre Grundgesetz Beratungsfolge Rat 19.09.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Oberbürgermeisterin zunächst darlegt, 1. unter welchem finanziellem Aufwand welche deutschlandweite, europäische oder gar internationale Wirkung mit der Auslobung des Demokratiepreises bisher allgemein und im Besonderen für Bonn als internationale Stadt und Heimstättedes Grundgesetzeserreicht werden konnte. 2. mit welcher strategischen Zeit - und Kostenplanung die Zielsetzung eines mit Bonn verknüpften Demokratiepreis längerfristig verfolgt werden soll. 3. a) ob dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin ein Antrag des Vereins zugrunde liegt und wenn ja, wie dieser im Detail lautet. b) wie es zur Festlegung des Zuschussbetrages i.H.v. 50.000 EUR gekommen ist, c) aus welchen Mitteln die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgen soll, d) mit Mitteln welcher Zuschussgeber und in welcher Höhe bislang die Preise finanziert wurden, e) mit Zuschüssen in welcher Höhe und von welchen Zuschussgebern der Verein für die Preisverleihung in 2024 rechnet, f) eine Auszeichnung oder mehrere Preise in welcher Höhe in 2024 ausgelobt werden sollen.Seite 1 von 2 Seite 2 g) welche Veranstaltungen der Verein Internationaler Demokratiepreis Bonn e. V. im Jubiläumsjahr in Kooperation mit Dritten plant. Begründung Die seitens der Oberbürgermeisterin unterbreitete Beschlussvorlage enthält neben vielen allgemeinen Erläuterungen kaum konkrete Inhalte. Zum Bekanntheitsgrad des seit 2009 vergebenen Preises und dessen Außenwirkung finden sich beispielsweise ebenso wenig Informationen wie zur Frage, wovon der Verein den IDP bislang finanziert hat. Zudem dürfte der städtische Haushalt, der mit einer 80%-Regelung für 2024 verschärften Bewirtschaftungsbedingungen unterliegt, grundsätzlich keinen Spielraum für neue, freiwillige Zuschüsse zulassen. Da die Verwendung der städtischen Mittel sowie die Gesamtfinanzierung für die Preisverleihung 2024 unklar sind, sind aus Sicht der Antragsteller vor Beschlussfassung zwingend detaillierte Auskünfte nachzuliefern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de