231470 · Dringlichkeitsantrag
Koalitionsantrag: Entschärfung der Gefahrensituation L16 Niederkasseler Straße Querung Liestraße
Kerndaten
- Nummer
- 231470
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 09.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 231470 Antragsteller/in: Gerhard Baumgärtel Grüne Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch SPD Bezirksfraktion Beuel Achim Joest 09.08.23 gez. Pfeiffer Koalitionsantrag: Entschärfung der Gefahrensituation L16 Niederkasseler Straße Querung Liestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich, weil Menschen vor weiteren Unfällen geschützt werden müssen. Es ist nun zweimal in kurzer Zeit hintereinander dort zu Unfällen mit Personenschaden gekommen. Daher ist unmittelbares Handeln notwendig, um Leib und Leben zu schützen. Es kann mit der Bearbeitung des Antrags also nicht auf die üblichen Abläufe gewartet werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Auf dem Streckenabschnitt auf der L16/Niederkasseler Straße, in dem sich die Querung in Verlängerung der Liestraße befindet, wird umgehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. 2. Die bereits für den Standort vorgesehene Bedarfsampel wird umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten dort installiert. Sollte die Realisierung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht möglich sein, wird zeitnah als Übergangslösung eine Behelfsampel wie diese z.B. bei Baustellen verwendet werden, als Bedarfsampel installiert, bis die dauerhafte Signalanlage betriebsbereit ist. Begründung Die Querung wird von vielen Personen insbesondere von Eltern mit Kindern, aber auch von Kindern und Jugendlichen alleine genutzt. Teilweise dient die Querung auch als Schulweg. Bekanntlich ist schon häufig die dringende Notwendigkeit einer Entschärfung der Gefahrensituation u.a. in Form von Bürgeranträgen formuliert worden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Notwendigkeit einer solchen Änderung, ist durch den Beschluss dort die Querung durch Installation einer Bedarfssignalanlage abzusichern, anerkannt worden. Dies ist aber schon über ein Jahr her. Nun ist es zweimal in kurzer Zeit hintereinander dort zu Unfällen gekommen. Beim ersten Mal wurde das Schild auf der Querungshilfe umgefahren, jetzt kürzlich wurde eine Mutter mit Kind im Kinderanhänger beim Queren der Straße über die Querungshilfe von einer Autofahrerin angefahren und das Kind im Anhänger dabei verletzt. Damit ist manifest deutlich geworden, dass es sich durch die Unfallhäufigkeit um eine Gefahrenstelle handelt, bei der das Leib und Leben der dort querenden Personen akut bedroht ist. Daher ist es geboten, unmittelbar ohne weiteren zeitlichen Verzug zu handeln, um weitere Unfälle wohlmöglich mit noch schwereren Folgen zu vermeiden. Das Tempolimit verringert die Wahrscheinlichkeit einer Kollision sehr, weil sich die Bremswege im Quadrat der Geschwindigkeit erhöhen. Autofahrende können also wenn notwendig mit kürzeren Bremswegen anhalten. In einer sehr gut vergleichbaren Situation in Bonn Lessenich/Messdorf auf der Landstraße K12n bei der Querung der Gielsdorfer Str. ist ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Die Installation einer Bedarfsampel ist ebenfalls dringend geboten, weil nur damit vor allem Kinder und Jugendliche bei der Querung eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de