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231470 · Dringlichkeitsantrag

Koalitionsantrag: Entschärfung der Gefahrensituation L16 Niederkasseler Straße Querung Liestraße

Nummer
231470
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
09.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231470
Antragsteller/in:
Gerhard Baumgärtel
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
SPD Bezirksfraktion Beuel
Achim Joest
09.08.23 gez. Pfeiffer
Koalitionsantrag: Entschärfung der
Gefahrensituation L16 Niederkasseler Straße
Querung Liestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich, weil Menschen vor weiteren Unfällen
geschützt werden müssen. Es ist nun zweimal in kurzer Zeit hintereinander dort
zu Unfällen mit Personenschaden gekommen. Daher ist unmittelbares Handeln
notwendig, um Leib und Leben zu schützen. Es kann mit der Bearbeitung des
Antrags also nicht auf die üblichen Abläufe gewartet werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Auf dem Streckenabschnitt auf der L16/Niederkasseler Straße, in dem
sich die Querung in Verlängerung der Liestraße befindet, wird umgehend
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.
2. Die bereits für den Standort vorgesehene Bedarfsampel wird umgehend,
jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten dort installiert. Sollte die
Realisierung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht möglich sein,
wird zeitnah als Übergangslösung eine Behelfsampel wie diese z.B. bei
Baustellen verwendet werden, als Bedarfsampel installiert, bis die
dauerhafte Signalanlage betriebsbereit ist.
Begründung
Die Querung wird von vielen Personen insbesondere von Eltern mit Kindern,
aber auch von Kindern und Jugendlichen alleine genutzt. Teilweise dient die
Querung auch als Schulweg.
Bekanntlich ist schon häufig die dringende Notwendigkeit einer Entschärfung
der Gefahrensituation u.a. in Form von Bürgeranträgen formuliert worden.Seite 1 von 2
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Die Notwendigkeit einer solchen Änderung, ist durch den Beschluss dort die
Querung durch Installation einer Bedarfssignalanlage abzusichern, anerkannt
worden.
Dies ist aber schon über ein Jahr her. Nun ist es zweimal in kurzer Zeit
hintereinander dort zu Unfällen gekommen.
Beim ersten Mal wurde das Schild auf der Querungshilfe umgefahren, jetzt
kürzlich wurde eine Mutter mit Kind im Kinderanhänger beim Queren der
Straße über die Querungshilfe von einer Autofahrerin angefahren und das Kind
im Anhänger dabei verletzt.
Damit ist manifest deutlich geworden, dass es sich durch die Unfallhäufigkeit
um eine Gefahrenstelle handelt, bei der das Leib und Leben der dort
querenden Personen akut bedroht ist. Daher ist es geboten, unmittelbar ohne
weiteren zeitlichen Verzug zu handeln, um weitere Unfälle wohlmöglich mit
noch schwereren Folgen zu vermeiden.
Das Tempolimit verringert die Wahrscheinlichkeit einer Kollision sehr, weil sich
die Bremswege im Quadrat der Geschwindigkeit erhöhen. Autofahrende
können also wenn notwendig mit kürzeren Bremswegen anhalten.
In einer sehr gut vergleichbaren Situation in Bonn Lessenich/Messdorf auf der
Landstraße K12n bei der Querung der Gielsdorfer Str. ist ebenfalls die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.
Die Installation einer Bedarfsampel ist ebenfalls dringend geboten, weil nur
damit vor allem Kinder und Jugendliche bei der Querung eine ausreichende
Sicherheit gewährleistet werden kann.
Anlage/n
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