231463-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463
Kerndaten
- Nummer
- 231463-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Theaterplatz
- Theodor-Heuss-Straße
- Moltkeplatz
- Marienforster Straße
- Bonner Straße
- Koblenzer Straße
- Rüngsdorfer Straße
- Moltkestraße
- Burgstraße
- Rheinallee
- Alte Bahnhofstraße
- Löbestraße
- Von-Groote-Platz
- Hubertinumshof
- Heiderhofring
- Villichgasse
- Goldbergweg
- Stadthalle
- Am Fronhof
- Kurfürstenallee
- Am Kurpark
- Schwertberger Straße
- Muffendorfer Straße
- Alt-Godesberg
- Heiderhof
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (26.256 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231463-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im vorliegenden Antrag sind Prüfaufträge enthalten, die unterschiedliche Maßstabsebenen betreffen. Die Masterplanebene eignet sich als umfassende leitbildgebende Planung nicht zur Darstellung von detaillierten, konkreten Einzelmaßnahmen. Das beigefügte Schaubild über den Prozess der Detaillierung der baulichen ISEK-Projekte zeigt die unterschiedlichen Maßstabsebenen. Aktuell liegen Masterplan, Mobilitätskonzept und städtebauliches Nutzungskonzept im Vorentwurf u.a. zur Beschlussfassung vor. Um bereits frühzeitig Ergebnisse aus dem ISEK-Prozess sichtbar zu machen, ist als vorgezogenes Umsetzungsprojekt die Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz bereits parallel zur Erstellung des Masterplanes in Erarbeitung. Der Masterplan wird abschließend drei räumliche, noch seitens der Politik zu beschließende, Schwerpunktbereiche umfassen, die dann Basis für die Ausarbeitung von Detailplanungen sind. Es ist zunächst die Erarbeitung des Masterplanes und seine Beschlussfassung notwendig, bevor Detailplanungen mit konkreten Aussagen zur Verkehrsaufteilung oder Baumstandorten möglich werden. Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte des Antrages DS 231463-06 AA eingegangen. (Hinweis: Die unterstrichenen Textpassagen enthalten die Stellungnahme der Verwaltung, der nicht unterstrichene Text entspricht wortgleich dem Änderungsantrag.) BeschlussvorschlagSeite 1 von 12 Seite 2 Der Vorentwurf des Masterplanes Innenstadt Bad Godesberg wird wie folgt überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung über den Auftrag für die finale Ausarbeitung vorgelegt: A. Freiraumkonzept: 1. Am Fronhof und Theaterplatz Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (DS 231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den Masterplan vollständig eingearbeitet. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung würde diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes einfließen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass somit das Ziel des im Wettbewerb prämierten Siegerentwurfes, an Stelle der in Zukunft abgängigen Bäume am Rande des Theaterplatzes einen vergrößerten mittigen Baumhain anzulegen, nicht im Masterplan abgebildet würde. Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung. 2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche Achse vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig weiterverfolgt. Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine spätere Phase der Realisierung vorgesehen. Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den Pavillons werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden. Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie die Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt, auch um die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu akzentuieren. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein. In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der Villichgasse inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet. Stellungnahme der Verwaltung: Ein Vorschlag zur Umgestaltung der Villichgasse inklusive der verkehrlichen Aspekte kann nur dann im Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird. Auf Masterplanebene wird eine Begrünung des Straßenraums sowie eine bessere Vernetzung auch der Villichgasse zu den weiteren InnenstadtbereichenSeite 2 von 12 Seite 3 vorgeschlagen. Überdies sieht das Mobilitätskonzept hier eine Radwegeverbindung sowie eine Ladezone vor. 3. Moltkeplatz Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht weiterverfolgt. Der Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt vorzuhalten. Zur sommerlichen Temperaturabsenkung wird für das Brunnenpodest ein Wasserspiel mit Vernebelungseffekten eingeplant. Auf Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar, dass mittels der Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine gute Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der Sonneneinstrahlung schutzlos ausgesetzt ist. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein. 4. Alte Bahnhofstraße Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz von Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich kleinwüchsigeren Bäumen geprüft oder, sofern dies nicht möglich ist, mit einer einzelnen mittigen Baumreihe. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern durch eine geänderte Bepflanzung Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der mittig unter dem Straßenraum geführten Kanalhaltung ist das Pflanzen einer zentralen Baumreihe voraussichtlich nicht ohne hohen Kosten- und Zeitaufwand möglich. Ein Vorschlag zur Bepflanzung der Alten Bahnhofsstraße kann nur dann im Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird. 5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600 m² kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein Hotel infrage. Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage samt Quartiersparken vorzusehen. Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst. Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.Seite 3 von 12 Seite 4 6. Straße Am Kurpark Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße nach den Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische Aufwertung der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und Kurpark - zu unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht beeinträchtigen. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein. Ein Vorschlag zur Umgestaltung Am Kurpark kann nur dann im Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird. Darüber hinaus soll, bei entsprechender Beschlussfassung, ein im Kontext mit dem Mobilitätskonzept und aus dem Masterplan entwickelter Straßenentwurf im Maßstab 1:250 erarbeitet werden, um die verkehrstechnischen Erfordernisse detaillierter darzustellen. 7. Kurfürstenallee Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der Kurfürstlichen Zeile verlegt. Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit Promenadencharakter umgebaut. Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen. Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen sind jedoch weiterhin vorzuhalten. In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll ausgelastete Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten zwischen Rigal’scher Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten. Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und Kleinem Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee. Anstelle der Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden. Zudem kann der für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur Kurfürstenallee geführt werden Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung einer Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen Lieferverkehr geprüft. Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute durchSeite 4 von 12 Seite 5 die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu einer zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein. Ein Vorschlag zur Umgestaltung der Kurfürstenallee inklusive Kurfürstliche Zeile kann nur dann im Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird. Darüber hinaus soll, bei entsprechender Beschlussfassung, ein im Kontext mit dem Mobilitätskonzept und aus dem Masterplan entwickelter Straßenentwurf im Maßstab 1:250 erarbeitet werden, um die verkehrstechnischen Erfordernisse detaillierter darzustellen. 8. Radring um die Innenstadt Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am Fronhof zur Burgstraße geführt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt weiterhin eine Freigabe für den Radverkehr im genannten Bereich der Fußgängerzone, da insbesondere der Straßenraum der Schwertberger Straße begrenzt ist. Daher ist die Herstellung einer hauptroutenentsprechenden Fahrradinfrastruktur hier nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. Einbahnstraßenführung für den MIV). 9. Pfarrer-Minartz-Straße Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden Punkte: Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße, zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone. Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Eine neue Zufahrt würde die Knotenpunktsabstände an der Burgstraße weiter verringern, sodass die Leistungsfähigkeit der Straße grundsätzlich negativ beeinflusst würde. Zur näheren Überprüfung der Leistungsfähigkeit müsste grundsätzlich eine Mikrosimulation für einen größeren Straßenabschnitt der Burgstraße durchgeführt werden (sh. u.a. Punkt 2 Machbarkeit Kreisverkehre). 10. Stadtboden Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor.Seite 5 von 12 Seite 6 Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen für Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche einerseits und für Besucherverkehr andererseits. Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen. Stellungnahme der Verwaltung: In Kontext der Objektplanung der Platzbereiche in der Fußgängerzone (Am Fronhof bis Theaterplatz) soll ein Termin mit der Bezirksvertretung zur Bemusterung des Oberflächenmaterials durchgeführt werden. Die Gestaltung der öffentlichen Flächen im gesamten Masterplanbereich soll sich an der dann politisch beschlossenen Gestaltungsidee dieser neugestalteten zentralen Stadtplätze orientieren. Eine Zonierung müsste im Einzelfall anhand der örtlichen Platzverhältnisse festgelegt werden. Die Verwaltung verweist im Hinblick auf die Größe des Masterplanbereiches auf den sehr erheblichen finanziellen Mehraufwand bei Natursteinbelägen. Die Kosten für Natursteinoberflächen liegen grundsätzlich etwa bei dem 3 bis 5- fachen vergleichbarer Betonsteine. 11. Überflutungsschutz Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In den weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs zu berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen. Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen. Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der Schwammstadt werden angewendet. Stellungnahme der Verwaltung: Das Hochwasserschutzkonzept für den Godesberger Bach diente als Grundlagenermittlung zur Identifizierung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen und wurde bereits abgeschlossen. Auf Grundlage des Hochwasserschutzkonzeptes werden aktuell Grundlagenplanungen einer Hochwasserentlastungstrasse an der Kreuzungssituation Straßentunnel/DB-Trasse/Stadtbahn durch ein beauftragtes Planungsbüro durchgeführt, die einen möglichst großen Hochwasserabfluss aufnehmen und ableiten kann (Schutzziel HQ100). Solche technischen Planungen sind nicht Bestandteil von Masterplänen. Verbindlichkeit erlangt die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen ohnehin als Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementplanung. In diesemSeite 6 von 12 Seite 7 Rahmen wird die Hochwasserschutzplanung für den Godesberger Bach auch unabhängig vom Masterplan weiter vorangetrieben. • Trennkanalisation: Aufgrund der dichten Belegung des Untergrundes mit technischen Einbauten für Ver- und Entsorgung sowie des Platzbedarfs für Bepflanzungen ist der Ausbau eines Trennsystems im Innenstadtbereich nicht realistisch. Zudem ist eine Trennung der bestehenden Gebäudeentwässerungen in Schmutz- und Regenwasser sicherlich nicht in allen Fällen möglich. Zwar wird geprüft, wie das auf den Oberflächen der Fußgängerzone anfallende Niederschlagswasser zur Bewässerung der Bepflanzung eingesetzt werden kann, jedoch benötigen die Rigolen unter den Pflanzbereichen einen Überlauf in das Kanalnetz, so dass das Niederschlagswasser letztendlich in das weiterführende Mischsystem eingeleitet wird. Rein finanziell betrachtet hat eine Trennkanalisation den Nachteil, dass funktions- und leistungsfähige Bestandsanlagen durch neue ersetzt werden müssten und es sich auch langfristig um eine „Insellösung“ handeln würde. Das gesamtstädtische Abwassernetz in Bonn ist zu über 90% als Mischsystem ausgebaut, absehbar wird sich daran u.a. aus Platz- und Kosten-/Nutzengründen nichts ändern. 12. Kurpark Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem. Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. Stellungnahme der Verwaltung: Der Kurpark ist nicht Bestandteil des Ausarbeitungsbereiches des Masterplanes. Der große Spielplatz Rigal’sche Wiese übernimmt eine zentrale Versorgungsfunktion. Die über 4000 m2 große Fläche ist in mehrere Bereiche unterteilt und bietet für Kinder von 0 bis 14 Jahren Spielmöglichkeiten . Insofern ist ein weiterer Spielplatz mit zentraler Versorgungsfunktion im Kurpark nicht erforderlich. Der kleine Spielplatz im Stadtpark dient vielen jungen Besucherinnen und Besuchern der Godesberger Innenstadt als Anlaufpunkt. Auf der ca. 340 m2 Fläche sind Spielgeräte für kleine Kinder vor Erreichen des Grundschulalters installiert. Der Spielplatz ist ausreichend ausgestattet. Mit der Spielplatzbedarfsplanung (DS-Nr. 230055) wurde der Erhalt des Platzes beschlossen. Ob auf dieser Fläche eine Spielgeräteergänzung möglich ist, müsste zunächst geprüft werden. Im Zuge des vorgezogenen Umsetzungsprojekts Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz (siehe auch beigefügte Übersicht) werden im Bereich Am Fronhof und an weiteren Standorten in der Fußgängerzone unterschiedliche Spielmöglichkeiten geplant. Die Entwurfsplanung wird hierzu gerade erarbeitet und in einem der nächsten Gremienläufe zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der öffentlichen Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park.Seite 7 von 12 Seite 8 Stellungnahme der Verwaltung: Diese Maßgabe wird derzeit im Rahmen des städtebaulichen Nutzungskonzeptes geprüft und würde bei Beschlussfassung dieses Antrages in die Ausarbeitung des Masterplanes einfließen. 13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen Umsteigehaltestelle für den Busverkehr zumindest an folgenden Standorten: · Rheinallee im Umfeld des Pavillons · Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote-Platz) · Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs · Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße. Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte geeignet wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien angefahren zu werden, die den Bahnhofsbereich passieren. Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung vorgegeben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die Standorte prüfen. 14. Ladezonen Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt. Einzelhandel, Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf Lieferungen angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung einbezogen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Auftrag zur Erarbeitung eines Liefer- /Ladezonenkonzeptes wurde in Ergänzung zum Mobilitätskonzept bereits erteilt. Im Kontext mit dem Klimaplan 2035 ist auch eine Stelle im Stadtplanungsamt für die klimagerechte Ausrichtung von Wirtschaftsverkehren ausgeschrieben. Sobald diese besetzt ist, kann das Konzept auch mit den genannten Akteuren abgestimmt und in den politischen Gremien beraten werden. B. Hochbauliches Konzept Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan entfernt. Stellungnahme der Verwaltung: Es wird empfohlen die hochbaulichen Aspekte des Masterplan Innenstadt Bad Godesberg im Sinne einer integrierten langfristigen Zielplanung nicht zu entfernen.Seite 8 von 12 Seite 9 Separate Planwerke werden im weiteren Entwicklungsprozess als nicht zielführend erachtet. Das städtebauliche Nutzungskonzept mit der Lupenraumbetrachtung wird den politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt und soll anschließend in die zu erarbeitende Endfassung des Masterplanes einfließen. Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und nicht weiterverfolgt. Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt diese Maßgabe in die Ausarbeitung ein. Der Masterplan zeigt räumliche Optionen für die Zukunft auf. Ein Abriss wäre nur mit Einverständnis der Eigentümer möglich. Im städtebaulichen Nutzungskonzept ist der Bereich der Fronhofer Galeria ein Lupenraum. Dort wird derzeit geprüft, ob ggf. ein Teilerhalt möglich wäre. Die Verwaltung empfiehlt, weiterhin diesen Bereich im Masterplan darstellen. C. Mobilitätskonzept Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02 ST, kann noch nicht als Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und die im Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen. Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden. Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene Bäume sollen jedoch dokumentiert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das Mobilitätskonzept wurde von einem Verkehrsplanungsbüro mit ausgewiesener Expertise erarbeitet, daher erwartet die Verwaltung nicht, dass weitere Gutachten zu grundsätzlich anderen Ergebnissen kommen werden. Wie die Verwaltung aber oben bereits ausgeführt hat, müssen zur möglichen Umgestaltung der Straßenräume und zur vollständigen Bearbeitung der Prüfaufträge (z.B. Veränderungen auf der Ringerschließung inkl. Knoten und vor der Kurfürstlichen Zeile) im Anschluss an den Beschluss zur Endfassung des Masterplanes ohnehin noch vertiefende Planungen erarbeitet werden. 1. Machbarkeit Radring Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere alsSeite 9 von 12 Seite 10 durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone: Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein Nadelöhr dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen ist daher: · Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der Marienkirche wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt. · Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der Schwertberger Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die Wohnbebauung. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich wird die Verwaltung bei entsprechender Beschlussfassung die Umbaumöglichkeiten für einen ringförmige Radinfrastruktur detailliert darstellen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Seitenbereiche der Schwertberger Straße weder für einen Zweirichtungsradweg auf östlichen Seite noch für einen einseitigen Gehweg auf der westlichen Seite regelkonforme Breiten aufweisen. Über dies ist auch die Änderung der Erschließung der Gemeinderäume kritisch zu sehen, da diese bauordnungsrechtlich genehmigt wurden. 2. Machbarkeit Kreisverkehre Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476): · Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis Ortseingangsschild an der L 158 · Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss-Straße - [Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)] Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr betrachtet werden, insbesondere im Innenstadtbereich. Stellungnahme der Verwaltung: Das Mobilitätsgutachten hat bereits Leistungsfähigkeitsdefizite auf dem Straßenzug Burgstraße-Bonner Straße aufgezeigt. Daher hält die Verwaltung eine vertiefende Betrachtung der dort liegenden Knotenpunkte auch im Zusammenhang mit möglichen Änderungen zugunsten der Fahrradinfrastruktur für zielführend. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung deshalb eine Mikrosimulation für diesen Bereich beauftragen. Zudem hat das Mobilitätsgutachten auch Aussagen zu Knotenpunkten auf der Koblenzer Straße getroffen. Diese könnten im Zusammenhang mit den oben genannten Detailprüfungen nochmals ergänzend dargestellt werden. Eine Untersuchung bis zum Heiderhofring wird nicht im direkten Kontext mit dem Masterplan Bad Godesberg Innenstadt / Mobilitätskonzept gesehen. Hierzu müsste es eine separate Beschlussfassung mit einem weiteren AuftragSeite 10 von 12 Seite 11 an die Verwaltung geben. D. Ergänzende Maßnahmen 1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege, insbesondere zu wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet sein, dass sie angstfrei benutzt werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Der Kurpark ist nicht Bestandteil des Ausarbeitungsbereiches des Masterplanes. Fragen der verbesserten Beleuchtung müssten über separate Beschlüsse beauftragt werden. 2. Parkplatzsuchverkehr Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder zumindest ein schlüssiges Wegweisersystem geprüft. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich wird ein flexibles digitales Parkleitsystem befürwortet. Zur genauen technischen Umsetzung wäre eine separate Beschlussfassung notwendig. 3. Autonome Elektrobusse Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die zentrale Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen Elektrobussen geprüft. Stellungnahme der Verwaltung: Das Universitätsklinikum führt aktuell erstmals autonome Shuttle auf seinem Betriebsgelände ein. Die Verwaltung ist daher diesbezüglich mit dem UKB im Austausch, um Potentiale und Probleme dieser neuen Technik abschätzen zu können. Weiterführend soll das Thema autonomes Fahren auch im neuen Nahverkehrsplan der Stadt Bonn analysiert und geprüft werden. Sollten sich bei dieser Prüfung Potentiale für die Bad Godesberger Innenstadt ergeben, wird die Verwaltung eine Einführung von autonomen Fahrzeugen weiter vorantreiben. Aufgrund der Haltestellendichte und der vielen bereits verkehrenden Buslinien im Innenstadtbereich und der bereits bestehenden Verknüpfung untereinander wird ein wirtschaftlicher Betrieb eines zusätzlichen Pendelbusverkehrs jedoch in Frage gestellt. Anlage/n 1 Schaubild_Detaillierungsgrade-Masterplan (öffentlich)Seite 11 von 12 Mobilitätskonzept mit Beispielquerschnitten Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz M 1:250, 1:50 und Realisierung Vorentwurf Masterplan Innenstadt Bad Godesberg M 1:1000 Städtebauliches Nutzungskonzept Lupenräume in M ca. 1:500 Vorgezogene Entwicklung auf Basis Vorentwurf Masterplan Detaillierung insb. der Schwerpunkt- bereiche aus Masterplan Endfassung und Mobilitätskonzept sowie weiterer Projekte aus dem Masterplan. Planung in M 1:250 Masterplan Endfassung M 1:1000 mit drei Schwerpunktbereichen in (M 1:500) M 1:1000 Lageplan, Grundkonzept erkennbar, grobe Aussagen zu Raumaufteilung M 1:500 Vorentwürfe mit konkreteren Angaben zu Kubaturen und Raumaufteilung M 1:250 Vorentwürfe mit konkreter Flächenaufteilung, Verkehrsführung, Baumstandorte… Beschluss Beschluss Inkl. drei SchwerpunktbereicheSeite 12 von 12
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de