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231463-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463

Nummer
231463-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theodor-Heuss-Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Moltkeplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Marienforster Straße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Rüngsdorfer Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alte Bahnhofstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Löbestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Von-Groote-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Hubertinumshof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Heiderhofring Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Villichgasse Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Kurpark Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Schwertberger Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231463-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU, SPD,
FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt
Bad Godesberg - Vorentwurf,
Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 231463
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im vorliegenden Antrag sind Prüfaufträge enthalten, die unterschiedliche
Maßstabsebenen betreffen.
Die Masterplanebene eignet sich als umfassende leitbildgebende Planung nicht
zur Darstellung von detaillierten, konkreten Einzelmaßnahmen.
Das beigefügte Schaubild über den Prozess der Detaillierung der baulichen
ISEK-Projekte zeigt die unterschiedlichen Maßstabsebenen. Aktuell liegen
Masterplan, Mobilitätskonzept und städtebauliches Nutzungskonzept im
Vorentwurf u.a. zur Beschlussfassung vor.
Um bereits frühzeitig Ergebnisse aus dem ISEK-Prozess sichtbar zu machen,
ist als vorgezogenes Umsetzungsprojekt die Objektplanung Am Fronhof bis
Theaterplatz bereits parallel zur Erstellung des Masterplanes in Erarbeitung.
Der Masterplan wird abschließend drei räumliche, noch seitens der Politik zu
beschließende, Schwerpunktbereiche umfassen, die dann Basis für die
Ausarbeitung von Detailplanungen sind.
Es ist zunächst die Erarbeitung des Masterplanes und seine Beschlussfassung
notwendig, bevor Detailplanungen mit konkreten Aussagen zur
Verkehrsaufteilung oder Baumstandorten möglich werden.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte des Antrages DS 231463-06 AA
eingegangen.
(Hinweis: Die unterstrichenen Textpassagen enthalten die Stellungnahme der
Verwaltung, der nicht unterstrichene Text entspricht wortgleich dem
Änderungsantrag.)
BeschlussvorschlagSeite 1 von 12
Seite 2
Der Vorentwurf des Masterplanes Innenstadt Bad Godesberg wird wie folgt
überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung über den
Auftrag für die finale Ausarbeitung vorgelegt:
A. Freiraumkonzept:
1. Am Fronhof und Theaterplatz
Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (DS
231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den Masterplan
vollständig eingearbeitet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei entsprechender Beschlussfassung würde diese Maßgabe in die
Ausarbeitung des Masterplanes einfließen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass somit das Ziel des im Wettbewerb
prämierten Siegerentwurfes, an Stelle der in Zukunft abgängigen Bäume am
Rande des Theaterplatzes einen vergrößerten mittigen Baumhain anzulegen,
nicht im Masterplan abgebildet würde.
Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die
Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung.
2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse
Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche Achse
vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig weiterverfolgt.
Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine spätere
Phase der Realisierung vorgesehen.
Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die
Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den Pavillons
werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden.
Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie die
Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt, auch um
die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu akzentuieren.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.
In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der Villichgasse
inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet.
Stellungnahme der Verwaltung: Ein Vorschlag zur Umgestaltung der
Villichgasse inklusive der verkehrlichen Aspekte kann nur dann im Maßstab
1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der
Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird. Auf
Masterplanebene wird eine Begrünung des Straßenraums sowie eine bessere
Vernetzung auch der Villichgasse zu den weiteren InnenstadtbereichenSeite 2 von 12
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vorgeschlagen. Überdies sieht das Mobilitätskonzept hier eine
Radwegeverbindung sowie eine Ladezone vor.
3. Moltkeplatz
Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht weiterverfolgt. Der
Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt vorzuhalten. Zur sommerlichen
Temperaturabsenkung wird für das Brunnenpodest ein Wasserspiel mit
Vernebelungseffekten eingeplant. Auf Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar,
dass mittels der Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine
gute Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das
großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der Sonneneinstrahlung
schutzlos ausgesetzt ist.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.
4. Alte Bahnhofstraße
Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz von
Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich kleinwüchsigeren
Bäumen geprüft oder, sofern dies nicht möglich ist, mit einer einzelnen mittigen
Baumreihe. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern durch eine geänderte
Bepflanzung Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der mittig unter dem Straßenraum
geführten Kanalhaltung ist das Pflanzen einer zentralen Baumreihe
voraussichtlich nicht ohne hohen Kosten- und Zeitaufwand möglich.
Ein Vorschlag zur Bepflanzung der Alten Bahnhofsstraße kann nur dann im
Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich
in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird.
5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof
Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600 m²
kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein Hotel
infrage.
Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage samt
Quartiersparken vorzusehen.
Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des
Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst.
Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.Seite 3 von 12
Seite 4
6. Straße Am Kurpark
Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße nach den
Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische Aufwertung
der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und Kurpark - zu
unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht beeinträchtigen.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.
Ein Vorschlag zur Umgestaltung Am Kurpark kann nur dann im Maßstab 1:500
vertieft erarbeitet werden, wenn dieser als Schwerpunktbereich in der
Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch beschlossen wird.
Darüber hinaus soll, bei entsprechender Beschlussfassung, ein im Kontext mit
dem Mobilitätskonzept und aus dem Masterplan entwickelter Straßenentwurf im
Maßstab 1:250 erarbeitet werden, um die verkehrstechnischen Erfordernisse
detaillierter darzustellen.
7. Kurfürstenallee
Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der
Kurfürstlichen Zeile verlegt.
Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit
Promenadencharakter umgebaut.
Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze
können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen. Parkplätze für
mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen sind jedoch weiterhin
vorzuhalten.
In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll ausgelastete
Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten zwischen Rigal’scher
Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten.
Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den
Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die
Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und Kleinem
Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee. Anstelle der
Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden. Zudem kann der
für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur Kurfürstenallee geführt
werden
Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung einer
Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen Lieferverkehr
geprüft.
Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen
Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute durchSeite 4 von 12
Seite 5
die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu einer
zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung des Masterplanes ein.
Ein Vorschlag zur Umgestaltung der Kurfürstenallee inklusive Kurfürstliche
Zeile kann nur dann im Maßstab 1:500 vertieft erarbeitet werden, wenn dieser
als Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung definiert bzw. politisch
beschlossen wird. Darüber hinaus soll, bei entsprechender Beschlussfassung,
ein im Kontext mit dem Mobilitätskonzept und aus dem Masterplan entwickelter
Straßenentwurf im Maßstab 1:250 erarbeitet werden, um die
verkehrstechnischen Erfordernisse detaillierter darzustellen.
8. Radring um die Innenstadt
Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am Fronhof zur
Burgstraße geführt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt weiterhin eine
Freigabe für den Radverkehr im genannten Bereich der Fußgängerzone, da
insbesondere der Straßenraum der Schwertberger Straße begrenzt ist. Daher
ist die Herstellung einer hauptroutenentsprechenden Fahrradinfrastruktur hier
nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. Einbahnstraßenführung
für den MIV).
9. Pfarrer-Minartz-Straße
Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden Punkte:
Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen
Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die
Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße,
zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone.
Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine neue Zufahrt würde die
Knotenpunktsabstände an der Burgstraße weiter verringern, sodass die
Leistungsfähigkeit der Straße grundsätzlich negativ beeinflusst würde. Zur
näheren Überprüfung der Leistungsfähigkeit müsste grundsätzlich eine
Mikrosimulation für einen größeren Straßenabschnitt der Burgstraße
durchgeführt werden (sh. u.a. Punkt 2 Machbarkeit Kreisverkehre).
10. Stadtboden
Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor.Seite 5 von 12
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Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach
funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen für
Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche einerseits und für
Besucherverkehr andererseits.
Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein
Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen
ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen.
Stellungnahme der Verwaltung: In Kontext der Objektplanung der
Platzbereiche in der Fußgängerzone (Am Fronhof bis Theaterplatz) soll ein
Termin mit der Bezirksvertretung zur Bemusterung des Oberflächenmaterials
durchgeführt werden.
Die Gestaltung der öffentlichen Flächen im gesamten Masterplanbereich soll
sich an der dann politisch beschlossenen Gestaltungsidee dieser
neugestalteten zentralen Stadtplätze orientieren. Eine Zonierung müsste im
Einzelfall anhand der örtlichen Platzverhältnisse festgelegt werden.
Die Verwaltung verweist im Hinblick auf die Größe des Masterplanbereiches
auf den sehr erheblichen finanziellen Mehraufwand bei Natursteinbelägen.
Die Kosten für Natursteinoberflächen liegen grundsätzlich etwa bei dem 3 bis 5-
fachen vergleichbarer Betonsteine.
11. Überflutungsschutz
Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In den
weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in
Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs zu
berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest
ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen.
Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen.
Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur
wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der
Schwammstadt werden angewendet.
Stellungnahme der Verwaltung: Das Hochwasserschutzkonzept für den
Godesberger Bach diente als Grundlagenermittlung zur Identifizierung
geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen und wurde bereits abgeschlossen.
Auf Grundlage des Hochwasserschutzkonzeptes werden aktuell
Grundlagenplanungen einer Hochwasserentlastungstrasse an der
Kreuzungssituation Straßentunnel/DB-Trasse/Stadtbahn durch ein beauftragtes
Planungsbüro durchgeführt, die einen möglichst großen Hochwasserabfluss
aufnehmen und ableiten kann (Schutzziel HQ100).
Solche technischen Planungen sind nicht Bestandteil von Masterplänen.
Verbindlichkeit erlangt die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen
ohnehin als Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementplanung. In diesemSeite 6 von 12
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Rahmen wird die Hochwasserschutzplanung für den Godesberger Bach auch
unabhängig vom Masterplan weiter vorangetrieben.
• Trennkanalisation:
Aufgrund der dichten Belegung des Untergrundes mit technischen Einbauten
für Ver- und Entsorgung sowie des Platzbedarfs für Bepflanzungen ist der
Ausbau eines Trennsystems im Innenstadtbereich nicht realistisch. Zudem ist
eine Trennung der bestehenden Gebäudeentwässerungen in Schmutz- und
Regenwasser sicherlich nicht in allen Fällen möglich. Zwar wird geprüft, wie
das auf den Oberflächen der Fußgängerzone anfallende Niederschlagswasser
zur Bewässerung der Bepflanzung eingesetzt werden kann, jedoch benötigen
die Rigolen unter den Pflanzbereichen einen Überlauf in das Kanalnetz, so
dass das Niederschlagswasser letztendlich in das weiterführende Mischsystem
eingeleitet wird. Rein finanziell betrachtet hat eine Trennkanalisation den
Nachteil, dass funktions- und leistungsfähige Bestandsanlagen durch neue
ersetzt werden müssten und es sich auch langfristig um eine „Insellösung“
handeln würde. Das gesamtstädtische Abwassernetz in Bonn ist zu über 90%
als Mischsystem ausgebaut, absehbar wird sich daran u.a. aus Platz- und
Kosten-/Nutzengründen nichts ändern.
12. Kurpark
Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem.
Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder
Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur
Fußgängerzone.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Kurpark ist nicht Bestandteil des
Ausarbeitungsbereiches des Masterplanes.
Der große Spielplatz Rigal’sche Wiese übernimmt eine zentrale
Versorgungsfunktion. Die über 4000 m2 große Fläche ist in mehrere Bereiche
unterteilt und bietet für Kinder von 0 bis 14 Jahren Spielmöglichkeiten . Insofern
ist ein weiterer Spielplatz mit zentraler Versorgungsfunktion im Kurpark nicht
erforderlich. Der kleine Spielplatz im Stadtpark dient vielen jungen
Besucherinnen und Besuchern der Godesberger Innenstadt als Anlaufpunkt.
Auf der ca. 340 m2 Fläche sind Spielgeräte für kleine Kinder vor Erreichen des
Grundschulalters installiert. Der Spielplatz ist ausreichend ausgestattet. Mit der
Spielplatzbedarfsplanung (DS-Nr. 230055) wurde der Erhalt des Platzes
beschlossen. Ob auf dieser Fläche eine Spielgeräteergänzung möglich ist,
müsste zunächst geprüft werden.
Im Zuge des vorgezogenen Umsetzungsprojekts Objektplanung Am Fronhof bis
Theaterplatz (siehe auch beigefügte Übersicht) werden im Bereich Am Fronhof
und an weiteren Standorten in der Fußgängerzone unterschiedliche
Spielmöglichkeiten geplant. Die Entwurfsplanung wird hierzu gerade erarbeitet
und in einem der nächsten Gremienläufe zur Beschlussfassung vorgelegt.
An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der öffentlichen
Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park.Seite 7 von 12
Seite 8
Stellungnahme der Verwaltung: Diese Maßgabe wird derzeit im Rahmen des
städtebaulichen Nutzungskonzeptes geprüft und würde bei Beschlussfassung
dieses Antrages in die Ausarbeitung des Masterplanes einfließen.
13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof
Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen Umsteigehaltestelle
für den Busverkehr zumindest an folgenden Standorten:
· Rheinallee im Umfeld des Pavillons
· Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote-Platz)
· Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs
· Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße.
Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte geeignet
wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien angefahren zu werden,
die den Bahnhofsbereich passieren.
Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung
vorgegeben werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung
die Standorte prüfen.
14. Ladezonen
Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt. Einzelhandel,
Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf Lieferungen
angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung einbezogen.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Auftrag zur Erarbeitung eines Liefer-
/Ladezonenkonzeptes wurde in Ergänzung zum Mobilitätskonzept bereits
erteilt. Im Kontext mit dem Klimaplan 2035 ist auch eine Stelle im
Stadtplanungsamt für die klimagerechte Ausrichtung von Wirtschaftsverkehren
ausgeschrieben. Sobald diese besetzt ist, kann das Konzept auch mit den
genannten Akteuren abgestimmt und in den politischen Gremien beraten
werden.
B. Hochbauliches Konzept
Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen
Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan entfernt.
Stellungnahme der Verwaltung: Es wird empfohlen die hochbaulichen
Aspekte des Masterplan Innenstadt Bad Godesberg im Sinne einer integrierten
langfristigen Zielplanung nicht zu entfernen.Seite 8 von 12
Seite 9
Separate Planwerke werden im weiteren Entwicklungsprozess als nicht
zielführend erachtet. Das städtebauliche Nutzungskonzept mit der
Lupenraumbetrachtung wird den politischen Gremien in einer der nächsten
Sitzungen zur Beratung vorgelegt und soll anschließend in die zu erarbeitende
Endfassung des Masterplanes einfließen.
Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und nicht
weiterverfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung: Bei entsprechender Beschlussfassung fließt
diese Maßgabe in die Ausarbeitung ein.
Der Masterplan zeigt räumliche Optionen für die Zukunft auf. Ein Abriss wäre
nur mit Einverständnis der Eigentümer möglich. Im städtebaulichen
Nutzungskonzept ist der Bereich der Fronhofer Galeria ein Lupenraum. Dort
wird derzeit geprüft, ob ggf. ein Teilerhalt möglich wäre.
Die Verwaltung empfiehlt, weiterhin diesen Bereich im Masterplan darstellen.
C. Mobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02 ST, kann noch nicht als
Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und die im
Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen.
Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende
Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung
Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der
Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder
mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise
hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden.
Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung
vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene Bäume
sollen jedoch dokumentiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Das Mobilitätskonzept wurde von einem
Verkehrsplanungsbüro mit ausgewiesener Expertise erarbeitet, daher erwartet
die Verwaltung nicht, dass weitere Gutachten zu grundsätzlich anderen
Ergebnissen kommen werden. Wie die Verwaltung aber oben bereits
ausgeführt hat, müssen zur möglichen Umgestaltung der Straßenräume und
zur vollständigen Bearbeitung der Prüfaufträge (z.B. Veränderungen auf der
Ringerschließung inkl. Knoten und vor der Kurfürstlichen Zeile) im Anschluss
an den Beschluss zur Endfassung des Masterplanes ohnehin noch vertiefende
Planungen erarbeitet werden.
1. Machbarkeit Radring
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines
Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere alsSeite 9 von 12
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durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone:
Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein Nadelöhr
dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen ist daher:
· Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen
Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der Marienkirche
wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt.
· Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der Schwertberger
Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die Wohnbebauung.
Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich wird die Verwaltung bei
entsprechender Beschlussfassung die Umbaumöglichkeiten für einen
ringförmige Radinfrastruktur detailliert darstellen. Es wird allerdings darauf
hingewiesen, dass die vorhandenen Seitenbereiche der Schwertberger Straße
weder für einen Zweirichtungsradweg auf östlichen Seite noch für einen
einseitigen Gehweg auf der westlichen Seite regelkonforme Breiten aufweisen.
Über dies ist auch die Änderung der Erschließung der Gemeinderäume kritisch
zu sehen, da diese bauordnungsrechtlich genehmigt wurden.
2. Machbarkeit Kreisverkehre
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und
Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden
Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476):
· Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis Ortseingangsschild an
der L 158
· Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss-Straße -
[Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)]
Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr betrachtet
werden, insbesondere im Innenstadtbereich.
Stellungnahme der Verwaltung: Das Mobilitätsgutachten hat bereits
Leistungsfähigkeitsdefizite auf dem Straßenzug Burgstraße-Bonner Straße
aufgezeigt. Daher hält die Verwaltung eine vertiefende Betrachtung der dort
liegenden Knotenpunkte auch im Zusammenhang mit möglichen Änderungen
zugunsten der Fahrradinfrastruktur für zielführend. Bei entsprechender
Beschlussfassung wird die Verwaltung deshalb eine Mikrosimulation für diesen
Bereich beauftragen.
Zudem hat das Mobilitätsgutachten auch Aussagen zu Knotenpunkten auf der
Koblenzer Straße getroffen. Diese könnten im Zusammenhang mit den oben
genannten Detailprüfungen nochmals ergänzend dargestellt werden.
Eine Untersuchung bis zum Heiderhofring wird nicht im direkten Kontext mit
dem Masterplan Bad Godesberg Innenstadt / Mobilitätskonzept gesehen.
Hierzu müsste es eine separate Beschlussfassung mit einem weiteren AuftragSeite 10 von 12
Seite 11
an die Verwaltung geben.
D. Ergänzende Maßnahmen
1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark
Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der
Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege, insbesondere zu
wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet sein, dass sie angstfrei
benutzt werden können.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Kurpark ist nicht Bestandteil des
Ausarbeitungsbereiches des Masterplanes. Fragen der verbesserten
Beleuchtung müssten über separate Beschlüsse beauftragt werden.
2. Parkplatzsuchverkehr
Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad
Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder zumindest ein
schlüssiges Wegweisersystem geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich wird ein flexibles digitales
Parkleitsystem befürwortet. Zur genauen technischen Umsetzung wäre eine
separate Beschlussfassung notwendig.
3. Autonome Elektrobusse
Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die zentrale
Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen Elektrobussen
geprüft.
Stellungnahme der Verwaltung: Das Universitätsklinikum führt aktuell
erstmals autonome Shuttle auf seinem Betriebsgelände ein. Die Verwaltung ist
daher diesbezüglich mit dem UKB im Austausch, um Potentiale und Probleme
dieser neuen Technik abschätzen zu können. Weiterführend soll das Thema
autonomes Fahren auch im neuen Nahverkehrsplan der Stadt Bonn analysiert
und geprüft werden. Sollten sich bei dieser Prüfung Potentiale für die Bad
Godesberger Innenstadt ergeben, wird die Verwaltung eine Einführung von
autonomen Fahrzeugen weiter vorantreiben. Aufgrund der Haltestellendichte
und der vielen bereits verkehrenden Buslinien im Innenstadtbereich und der
bereits bestehenden Verknüpfung untereinander wird ein wirtschaftlicher
Betrieb eines zusätzlichen Pendelbusverkehrs jedoch in Frage gestellt.
Anlage/n
1 Schaubild_Detaillierungsgrade-Masterplan (öffentlich)Seite 11 von 12
Mobilitätskonzept mit
Beispielquerschnitten
Objektplanung Am Fronhof bis
Theaterplatz M 1:250, 1:50 und
Realisierung
Vorentwurf Masterplan
Innenstadt Bad
Godesberg M 1:1000
Städtebauliches
Nutzungskonzept
Lupenräume in M ca.
1:500
Vorgezogene Entwicklung auf Basis Vorentwurf Masterplan
Detaillierung
insb. der Schwerpunkt-
bereiche aus Masterplan
Endfassung und
Mobilitätskonzept sowie
weiterer Projekte aus dem
Masterplan.
Planung in M 1:250
Masterplan Endfassung
M 1:1000
mit drei
Schwerpunktbereichen
in (M 1:500)
M 1:1000 Lageplan, Grundkonzept erkennbar, grobe Aussagen zu Raumaufteilung
M 1:500 Vorentwürfe mit konkreteren Angaben zu Kubaturen und Raumaufteilung
M 1:250 Vorentwürfe mit konkreter Flächenaufteilung, Verkehrsführung, Baumstandorte…
Beschluss Beschluss
Inkl. drei
SchwerpunktbereicheSeite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de