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231463-06 AA · Änderungsantrag

CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463

Nummer
231463-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
231463-06 AA
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Antragsteller/in:
Jens Röskens
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Wolfgang Heedt
Jutta O. Lechner
26.03.2024, gez. Wenzel
CDU, SPD, FDP-Änderungsantrag zu Masterplan
Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf,
Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 231463
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Vorentwurf des Masterplanes Innenstadt Bad Godesberg wird wie folgt
überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Beschlussfassung über den
Auftrag für die finale Ausarbeitung vorgelegt:
A. Freiraumkonzept:
1. Am Fronhof und Theaterplatz
Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (DS
231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den Masterplan
vollständig eingearbeitet.
Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die
Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung.
2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse
Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche Achse
vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig weiterverfolgt.
Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine spätere
Phase der Realisierung vorgesehen.
Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die
Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den Pavillons
werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden.
Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie dieSeite 1 von 7
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt, auch um
die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu akzentuieren.
In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der Villichgasse
inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet.
3. Moltkeplatz
Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht weiterverfolgt. Der
Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt vorzuhalten. Zur sommerlichen
Temperaturabsenkung wird für das Brunnenpodest ein Wasserspiel mit
Vernebelungseffekten eingeplant. Auf Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar,
dass mittels der Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine
gute Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das
großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der Sonneneinstrahlung
schutzlos ausgesetzt ist.
4. Alte Bahnhofstraße
Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz von
Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich kleinwüchsigeren
Bäumen geprüft oder, sofern dies nicht möglich ist, mit einer einzelnen mittigen
Baumreihe. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern durch eine geänderte
Bepflanzung Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden.
5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof
Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600 m²
kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein Hotel
infrage.
Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage samt
Quartiersparken vorzusehen.
Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des
Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst.
Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft.
6. Straße Am Kurpark
Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße nach den
Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische Aufwertung
der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und Kurpark - zu
unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht beeinträchtigen.Seite 2 von 7
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
7. Kurfürstenallee
Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der
Kurfürstlichen Zeile verlegt.
Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit
Promenadencharakter umgebaut.
Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze
können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen. Parkplätze für
mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen sind jedoch weiterhin
vorzuhalten.
In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll ausgelastete
Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten zwischen Rigal’scher
Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten.
Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den
Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die
Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und Kleinem
Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee. Anstelle der
Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden. Zudem kann der
für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur Kurfürstenallee geführt
werden
Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung einer
Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen Lieferverkehr
geprüft.
Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen
Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute durch
die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu einer
zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen.
8. Radring um die Innenstadt
Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am Fronhof zur
Burgstraße geführt.
9. Pfarrer-Minartz-Straße
Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden Punkte:
Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen
Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die
Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße,
zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone.
Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt.Seite 3 von 7
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
10. Stadtboden
Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor.
Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach
funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen für
Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche einerseits und für
Besucherverkehr andererseits.
Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein
Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen
ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen.
11. Überflutungsschutz
Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In den
weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in
Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs zu
berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest
ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen.
Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen.
Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur
wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der
Schwammstadt werden angewendet.
12. Kurpark
Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem.
Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder
Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur
Fußgängerzone.
An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der öffentlichen
Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park.
13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof
Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen Umsteigehaltestelle
für den Busverkehr zumindest an folgenden Standorten:
· Rheinallee im Umfeld des Pavillons
· Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote-Platz)
· Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs
· Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße.
Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte geeignet
wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien angefahren zu werden,Seite 4 von 7
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
die den Bahnhofsbereich passieren.
Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung
vorgegeben werden.
14. Ladezonen
Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt. Einzelhandel,
Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf Lieferungen
angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung einbezogen.
B. Hochbauliches Konzept
Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen
Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan entfernt.
Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und nicht
weiterverfolgt.
C. Mobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02, kann noch nicht als
Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und die im
Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen.
Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende
Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung
Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der
Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder
mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise
hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden.
Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung
vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene Bäume
sollen jedoch dokumentiert werden.
1. Machbarkeit Radring
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines
Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere als
durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone:
Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein Nadelöhr
dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen ist daher:
· Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen
Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der Marienkirche
wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt.Seite 5 von 7
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
· Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der Schwertberger
Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die Wohnbebauung.
2. Machbarkeit Kreisverkehre
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und
Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden
Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476):
· Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis Ortseingangsschild an
der L 158
· Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss-Straße -
[Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)]
Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr betrachtet
werden, insbesondere im Innenstadtbereich.
D. Ergänzende Maßnahmen
1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark
Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der
Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege, insbesondere zu
wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet sein, dass sie angstfrei
benutzt werden können.
2. Parkplatzsuchverkehr
Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad
Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder zumindest ein
schlüssiges Wegweisersystem geprüft.
3. Autonome Elektrobusse
Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die zentrale
Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen Elektrobussen
geprüft.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de