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231463-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen (Stellungnahme wie DS-Nr. 230737-04ST)

Nummer
231463-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231463-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg -
Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres
Vorgehen (Stellungnahme wie DS-Nr. 230737-
04ST)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weißt daraufhin, dass zum inhaltsgleichen Antrag DS:
230737 bereits mit Stellungnahme 230737-04 ST geantwortet wurde. Der
Inhalt dieser Stellungnahme wird den Ausschüssen nachfolgend zur
Kenntnis gegeben.
Als Ergebnis des in 2021 durchgeführten zweiphasigen
Realisierungswettbewerbes wird der Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg aktuell bis hin zu einer finalen Fassung ausgearbeitet.
Parallel wird das Städtebauliche Nutzungskonzept im Dialog mit der
jeweiligen Eigentümerschaft in neun Lupenräumen als städtebauliche
Konkretisierung erarbeitet. In eine der nächsten Sitzungen der
Bezirksvertretung wird das Städtebauliche Nutzungskonzept eingebracht.
Nutzungskonzept und Masterplan werden in der finalen Fassung des
Masterplanes zusammengeführt.
Das Mobilitätskonzept ist der Beschlussvorlage zum Masterplanvorentwurf
beigefügt, um auch die verkehrlichen
Rahmenbedingungen zu den vorgeschlagenen städtebaulichen Maßnahmen
(z.B. zur Verkehrsberuhigung der Straße Am Kurpark und möglichen
Rückbauten der Parkplatzanlagen im Bereich der Kurfürstlichen Zeile) besser
darstellen und erläutern zu können. Wesentliche
Aspekte/Maßnahmenvorschläge des Mobilitätskonzepts werden
zudem nochmal in eigenen Vorlagen behandelt.
Als ein vorgezogenes Umsetzungsprojekt des Masterplans erfolgt
die klimagerechte Neugestaltung der Plätze Am Fronhof bis
Theaterplatz als eigenständiges Projekt. Aktuell wird hier die Entwurfsplanung
erarbeitet, welche den politischen Gremien anschließend zur BeschlussfassungSeite 1 von 6
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vorgelegt werden wird.
Der Bezirksvertretung Bad Godesberg liegt nun die Vorentwurfsplanung des
Masterplanes für die Innenstadt von Bad Godesberg zur Beschlussfassung
vor. In der Vorlage werden drei Schwerpunktbereiche zur vertieften
planerischen Auseinandersetzung vorgeschlagen.
Zum Masterplan liegen, teils detaillierte und umfängliche Änderungsanträge
vor. Zur Einordnung der Antragsinhalte in die komplexe Projektstruktur des
ISEK Innenstadt Bad Godesberg wird zu den Anträgen wie folgt Stellung
genommen:
DS-Nr. 230737
Die das Städtebauliche Nutzungskonzept betreffenden Punkte des Antrages,
wie z. B. Bebauung am St.-Markus-Stift, werden bei der Erarbeitung des
Nutzungskonzepts und späteren Zusammenführung mit dem Masterplan
berücksichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung ist der gesamte Antrag so formuliert, dass
ausreichend Gestaltungsspielraum für die weitere fachliche Ausarbeitung des
Masterplanes verbleibt.
Auf die folgenden Ziffern wird im Einzelnen wie folgt eingegangen:
Ziffer 3a und 4b:
Auf der langfristigen Masterplanebene ist weiterhin die Vision einer neuen
Platzfläche vor dem Schauspielhaus anstelle eines oder mehrerer Pavillons
vorgesehen (DS-Nr. 231463). Das gegenwärtig nicht realisierbare Kaufgesuch,
spricht nicht gegen das Weiterverfolgen der langfristigen Vision. Die Verwaltung
ist weiterhin bestrebt, die Pavillons zu erwerben.
Der Masterplan wird in seiner finalen Fassung im Zusammenspiel mit dem
städtebaulichen Nutzungskonzept alternative Flächenangebote für den
möglichen Wegfall der Pavillons aufzeigen. In jedem Fall würde die Planung
des „Neuen Michaelsplatzes“ als eigenständiges Projekt weiter ausgearbeitet
und unterläge weiteren politischen Beschlussfassungen über die Finanzierung
und Ausgestaltung im Detail.
Ziffer 3b:
Der vorliegende Masterplanvorentwurf zeigt noch nicht das abschließende
Zielbild einer Bebauung am St.-Markus-Stift. Das Städtebauliche
Nutzungskonzept, welches für diesen Bereich im Dialog mit der katholischen
Kirchengemeinde St. Marien erarbeitet wurde, konkretisiert das städtebauliche
Zielbild. Die Ergebnisse des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes werden in die
finale Fassung des Masterplanes integriert.
Ziffer 3c:
Das Ziel einer besseren Verbindung zwischen Fußgängerzone und Kurpark an
der Straße Am Kurpark ist zentraler Bestandteil des Masterplanvorentwurfes.
Das Mobilitätskonzept beinhaltet Aussagen zu den verkehrlichen AuswirkungenSeite 2 von 6
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einer Verkehrsberuhigung an dieser Stelle. Dieser Teilbereich des
Masterplangebietes wird als ein Schwerpunktbereich zur detaillierten
Ausarbeitung und Überprüfung vorgeschlagen. Im Zuge der Ausarbeitung des
Masterplanes kann die Planungsidee aus dem Masterplanvorentwurf, unter
Einbeziehung der verkehrlichen Aspekte, konkretisiert werden.
Die Umgestaltung der Straße Am Kurpark würde dann als eigenständiges
Projekt geplant und unterläge weiteren politischen Beschlussfassungen über
die Finanzierung und Ausgestaltung im Detail.
Ziffer 3 d:
Im Wettbewerbsverfahren wurden zwar Aussagen zur Umgestaltung des
Kurparks getroffen; der Kurpark ist aber nicht Bestandteil der
Masterplanausarbeitung. Für die Entwicklung dieser denkmalgeschützten
Parkanlage wäre ein eigenständiges Planwerk erforderlich. Diese Planung bzw.
die Errichtung oder Verlegung eines Spielplatzes wäre durch einen politischen
Beschluss zu initiieren.
Ziffer 3 e und 4 d:
Die Kurfürstliche Zeile wird aus Sicht der Verwaltung ebenfalls bei der weiteren
Ausarbeitung des Masterplanes für eine Schwerpunktbetrachtung
vorgeschlagen (sh. auch zu Ziffer 3c).
Ziffer 4 a:
Der vorliegende Masterplanvorentwurf zeigt noch nicht das abschließende
Zielbild einer Neugestaltung der Fronhofer Galeria. Das Städtebauliche
Nutzungskonzept, welches für diesen Bereich im Dialog mit der
Eigentümervertretung der Fronhofer Galeria erarbeitet wurde, konkretisiert das
städtebauliche Zielbild. Die Ergebnisse des Städtebaulichen
Nutzungskonzeptes werden in die finale Fassung des Masterplanes integriert.
Im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Nutzungskonzepts fand ein
Termin mit der Eigentümervertretung der Fronhofer Galeria zur Vorstellung der
planerischen Entwurfsidee statt. Der aktuelle Entwurf sieht einen Teilerhalt des
Bestandsgebäudes vor. Alle Entwicklungen müssen hier von der
Eigentümerschaft ausgehen und bei Bedarf (z.B. Erhöhung des Grünanteils an
Fassade) kann zukünftig der oder die Stadtteilarchitekt*in unterstützen
(analoges Vorgehen zu Ziffer 3b).
Ziffer 4 c:
Der Masterplanvorentwurf wird auch hier im Zusammenspiel mit dem
Städtebaulichen Nutzungskonzept weiterentwickelt. Ob und inwiefern eine
Umgestaltung der Freitreppe der Cityterrassen geplant werden kann, unterliegt
noch einer weiteren Betrachtung.
Ziffer 5 a:
Der beschriebene Bereich wird detaillierter im Städtebaulichen
Nutzungskonzept betrachtet, welches den politischen Gremien in einer der
nächsten Sitzungen vorgelegt werden wird.
Ziffer 5 b:Seite 3 von 6
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Der Masterplan wird Aussagen zur Nutzung der Villichgasse enthalten. Auch
das Städtebauliche Nutzungskonzept stellt im Lupenraum „Arcadiapassage“
eine städtebauliche Lösung für einen Teilbereich der Villichgasse dar.
Bei der Ausarbeitung des Masterplanes zur finalen Fassung können die
Aussagen der Detaillierung des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes einfließen.
Ziffer 5 c:
Das „Post-Areal“ am Hubertinumshof wird als Lupenraum im Städtebaulichen
Nutzungskonzept betrachtet. Der Hubertinumshof wird zudem als zu
vertiefender Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung
vorgeschlagen.
Ziffer 5 d:
Die Oststraße im Bereich der ehem. Synagoge wird als Lupenraum im
Städtebaulichen Nutzungskonzept betrachtet.
DS-Nr. 230737-02 AA
Der Rat und die Bezirksvertretung haben 2020 beschlossen, dass das Leitbild
und ISEK Bad Godesberg Grundlage für die Entwicklung der Bad Godesberger
Innenstadt sind. Das Leitbild formuliert unter Leitbildthema 1, Innenstadt – Eine
lebendige Mitte mit Lebensqualität u.a. folgende Ziele:
„Bad Godesbergs Innenstadt wird als multifunktionales Zentrum und als
bedeutender Wirtschaftsraum des Stadtbezirks gestärkt. Bad Godesberg wird
auch zukünftig seiner Funktion als Stadtbezirkszentrum mit einem vielseitigen
Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot gerecht. Die Innenstadt wird als
attraktiver Einkaufs- und Versorgungsstandort reaktiviert und dabei die
Wirtschaftsbereiche Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe besonders
gefördert werden. Der Stadtbezirk entwickelt in Zukunft ein noch stärkeres
Bewusstsein für die Innenstadt als wirtschaftlicher Mittelpunkt des Stadtbezirks.
Auf den Erhalt der wirtschaftlichen Funktion und Bedeutung der Innenstadt wird
daher in Zukunft besonderes Augenmerk gelegt. (…)
Ein weiterer Baustein für ein ungestörtes und sicheres Einkaufsvergnügen sind
eine autofreie Fußgängerzone und eine barrierefreie Innenstadt. Die Innenstadt
wird sowohl mit dem öffentlichen Personennahverkehr als auch dem
motorisierten Individualverkehr gut zu erreichen sein und an ihren
Randbereichen eine ausreichende Anzahl an Parkmöglichkeiten vorhalten, um
auch mobilitätseingeschränkten Personen dort einen Einkauf zu ermöglichen.
Die Barrierefreiheit ist bei allen Planungen zu berücksichtigen.“
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sind konkrete Handlungsfelder
zur Erreichung dieser Ziele formuliert und Maßnahmen definiert.
Damit beinhalten das beschlossene Leitbild und ISEK im Wesentlichen alle
Aspekte des hier angeführten 5-Punkte-Programms, die Innenstadt im
Positiven weiterzuentwickeln.
Dazu gehört im Besonderen, das Zentrum von Bad Godesberg als Handels-,
Wirtschafts- und Kulturstandort zu stärken und zu attraktivieren.Seite 4 von 6
Seite 5
Dabei sind im Zuge des Klimawandels, aber auch zur Steigerung der
Aufenthaltsqualität, schattenspendende grüne Elemente und Wasserelemente
vorzusehen.
Das Leitbild und ISEK wurde im Zuge eines sehr intensiven
Beteiligungsprozesses erarbeitet und von der Bezirksvertretung Bad
Godesberg und dem Rat beschlossen.
Dem klar definierten Leitbild und ISEK mit dem 5-Punkte-Programm ein
vielleicht in Teilen unklares und bezüglich des Leitbildes redundantes
Grundsatzprogramm gegenüberzustellen, wird als nicht zielführend erachtet.
Die Punkte des angeführten Programmes, die sich auf die konkretere Planung
(Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz) beziehen, werden
selbstverständlich im Zuge der Entwurfsplanung mitgedacht.
Die Punkte zur Mobilität sind im Wesentlichen im Zuge des Mobilitätskonzepts
zu beraten.
DS-Nr. 230737-03 AA
Bereits heute unterliegt die Innenstadt unterschiedlichen Nutzungsinteressen
(Einkaufen, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Veranstaltung, Gastronomie,
etc.). Daher sind schon heute die eventuell daraus resultierenden
Interessenskonkurrenzen gegeneinander abzuwägen. Das im Antrag
formulierte Ziel bezüglich einer „uneingeschränkten“ Handels-, Kultur- und
Veranstaltungsnutzung der Innenstadt ist bereits heute nicht gegeben und
zukünftig nicht erreichbar bzw. nicht gewollt. Die Attraktivität einer Innenstadt
zeichnet sich gerade durch eine Nutzungsvielfalt aus, wobei auch das Wohnen
zu einer Lebendigkeit beiträgt.
Die aufgeführten Aspekte wie Begrünung und Bodenbelag sind auf der Ebene
der Detailplanung zu klären.
Die Festlegung auf den Status Quo bezüglich der bestehenden
Verkehrsbeziehungen schränkt die mittel- und langfristigen
Entwicklungspotenziale der Innenstadt aus hiesiger Sicht erheblich ein.
Weiteres hierzu ist im Zuge des Mobilitätskonzeptes zu diskutieren.
Anlage/n
1 Schaubild_staedtebaulicheMassnahmen-ISEK (öffentlich)Seite 5 von 6
Masterplan öffentlicher Raum (capattistaubach + ortner und ortner)
• Langfristige Ebene
• Vision für Innenstadtentwicklung (10-20 Jahre)
• Zeigt zukünftige bauliche Maßnahmen
Objektplanung /
Neugestaltung Am Fronhof u. Theaterplatz
• kurzfristige Ebene
• Erste bauliche Maßnahme auf Grundlage
des Masterplanentwurfes (Wettbewerb)
Mobilitätskonzept Innenstadt (VSU GmbH)
• Parallele Erarbeitung zum Masterplan
• Prüft und zeigt Mobilitätsmaßnahmen für die Innenstadt auf
Integriertes Stadteilentwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg
(ISEK)
Stadtteilarchitekt*in
• Beratungsangebot
für
Eigentümer*innen
und
Detailplanungen
auf Basis des
Städtebaulichen
Nutzungskonzepts
Leitbild-
prozess
und ISEK
Grundlage
für alle
Maßnahm
en!
2017-2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Städtebauliches
Nutzungskonzept
• Konkrete
Machbarkeitsstudien für ca.
8-10 Lupenräume aus dem
Masterplan
• Fokus: private
Grundstücksentwicklung
Freiraum-
planischer
und
Städtbau-
licher
Wettbewerb
für
Masterplan
öffentlicher
Raum
und
Objekt-
planung
Am Fronhof
u.
Theaterplatz
Realisierung
1. Bau-
abschnitt
2. Bau-
abschnitt
Beschluss
Leitbild/ISEK
Beauftragung
Wettbewerbssieger
Beantragung
Städtebauförderung
Beschluss: Masterplan,
Mobilitätskonzept,
städtebauliches
Nutzungskonzept
Baufertigstellung
Am Fronhof und
TheaterplatzSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de