231463-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen (Stellungnahme wie DS-Nr. 230737-04ST)
Kerndaten
- Nummer
- 231463-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231463-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen (Stellungnahme wie DS-Nr. 230737- 04ST) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weißt daraufhin, dass zum inhaltsgleichen Antrag DS: 230737 bereits mit Stellungnahme 230737-04 ST geantwortet wurde. Der Inhalt dieser Stellungnahme wird den Ausschüssen nachfolgend zur Kenntnis gegeben. Als Ergebnis des in 2021 durchgeführten zweiphasigen Realisierungswettbewerbes wird der Masterplan Innenstadt Bad Godesberg aktuell bis hin zu einer finalen Fassung ausgearbeitet. Parallel wird das Städtebauliche Nutzungskonzept im Dialog mit der jeweiligen Eigentümerschaft in neun Lupenräumen als städtebauliche Konkretisierung erarbeitet. In eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung wird das Städtebauliche Nutzungskonzept eingebracht. Nutzungskonzept und Masterplan werden in der finalen Fassung des Masterplanes zusammengeführt. Das Mobilitätskonzept ist der Beschlussvorlage zum Masterplanvorentwurf beigefügt, um auch die verkehrlichen Rahmenbedingungen zu den vorgeschlagenen städtebaulichen Maßnahmen (z.B. zur Verkehrsberuhigung der Straße Am Kurpark und möglichen Rückbauten der Parkplatzanlagen im Bereich der Kurfürstlichen Zeile) besser darstellen und erläutern zu können. Wesentliche Aspekte/Maßnahmenvorschläge des Mobilitätskonzepts werden zudem nochmal in eigenen Vorlagen behandelt. Als ein vorgezogenes Umsetzungsprojekt des Masterplans erfolgt die klimagerechte Neugestaltung der Plätze Am Fronhof bis Theaterplatz als eigenständiges Projekt. Aktuell wird hier die Entwurfsplanung erarbeitet, welche den politischen Gremien anschließend zur BeschlussfassungSeite 1 von 6 Seite 2 vorgelegt werden wird. Der Bezirksvertretung Bad Godesberg liegt nun die Vorentwurfsplanung des Masterplanes für die Innenstadt von Bad Godesberg zur Beschlussfassung vor. In der Vorlage werden drei Schwerpunktbereiche zur vertieften planerischen Auseinandersetzung vorgeschlagen. Zum Masterplan liegen, teils detaillierte und umfängliche Änderungsanträge vor. Zur Einordnung der Antragsinhalte in die komplexe Projektstruktur des ISEK Innenstadt Bad Godesberg wird zu den Anträgen wie folgt Stellung genommen: DS-Nr. 230737 Die das Städtebauliche Nutzungskonzept betreffenden Punkte des Antrages, wie z. B. Bebauung am St.-Markus-Stift, werden bei der Erarbeitung des Nutzungskonzepts und späteren Zusammenführung mit dem Masterplan berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung ist der gesamte Antrag so formuliert, dass ausreichend Gestaltungsspielraum für die weitere fachliche Ausarbeitung des Masterplanes verbleibt. Auf die folgenden Ziffern wird im Einzelnen wie folgt eingegangen: Ziffer 3a und 4b: Auf der langfristigen Masterplanebene ist weiterhin die Vision einer neuen Platzfläche vor dem Schauspielhaus anstelle eines oder mehrerer Pavillons vorgesehen (DS-Nr. 231463). Das gegenwärtig nicht realisierbare Kaufgesuch, spricht nicht gegen das Weiterverfolgen der langfristigen Vision. Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, die Pavillons zu erwerben. Der Masterplan wird in seiner finalen Fassung im Zusammenspiel mit dem städtebaulichen Nutzungskonzept alternative Flächenangebote für den möglichen Wegfall der Pavillons aufzeigen. In jedem Fall würde die Planung des „Neuen Michaelsplatzes“ als eigenständiges Projekt weiter ausgearbeitet und unterläge weiteren politischen Beschlussfassungen über die Finanzierung und Ausgestaltung im Detail. Ziffer 3b: Der vorliegende Masterplanvorentwurf zeigt noch nicht das abschließende Zielbild einer Bebauung am St.-Markus-Stift. Das Städtebauliche Nutzungskonzept, welches für diesen Bereich im Dialog mit der katholischen Kirchengemeinde St. Marien erarbeitet wurde, konkretisiert das städtebauliche Zielbild. Die Ergebnisse des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes werden in die finale Fassung des Masterplanes integriert. Ziffer 3c: Das Ziel einer besseren Verbindung zwischen Fußgängerzone und Kurpark an der Straße Am Kurpark ist zentraler Bestandteil des Masterplanvorentwurfes. Das Mobilitätskonzept beinhaltet Aussagen zu den verkehrlichen AuswirkungenSeite 2 von 6 Seite 3 einer Verkehrsberuhigung an dieser Stelle. Dieser Teilbereich des Masterplangebietes wird als ein Schwerpunktbereich zur detaillierten Ausarbeitung und Überprüfung vorgeschlagen. Im Zuge der Ausarbeitung des Masterplanes kann die Planungsidee aus dem Masterplanvorentwurf, unter Einbeziehung der verkehrlichen Aspekte, konkretisiert werden. Die Umgestaltung der Straße Am Kurpark würde dann als eigenständiges Projekt geplant und unterläge weiteren politischen Beschlussfassungen über die Finanzierung und Ausgestaltung im Detail. Ziffer 3 d: Im Wettbewerbsverfahren wurden zwar Aussagen zur Umgestaltung des Kurparks getroffen; der Kurpark ist aber nicht Bestandteil der Masterplanausarbeitung. Für die Entwicklung dieser denkmalgeschützten Parkanlage wäre ein eigenständiges Planwerk erforderlich. Diese Planung bzw. die Errichtung oder Verlegung eines Spielplatzes wäre durch einen politischen Beschluss zu initiieren. Ziffer 3 e und 4 d: Die Kurfürstliche Zeile wird aus Sicht der Verwaltung ebenfalls bei der weiteren Ausarbeitung des Masterplanes für eine Schwerpunktbetrachtung vorgeschlagen (sh. auch zu Ziffer 3c). Ziffer 4 a: Der vorliegende Masterplanvorentwurf zeigt noch nicht das abschließende Zielbild einer Neugestaltung der Fronhofer Galeria. Das Städtebauliche Nutzungskonzept, welches für diesen Bereich im Dialog mit der Eigentümervertretung der Fronhofer Galeria erarbeitet wurde, konkretisiert das städtebauliche Zielbild. Die Ergebnisse des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes werden in die finale Fassung des Masterplanes integriert. Im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Nutzungskonzepts fand ein Termin mit der Eigentümervertretung der Fronhofer Galeria zur Vorstellung der planerischen Entwurfsidee statt. Der aktuelle Entwurf sieht einen Teilerhalt des Bestandsgebäudes vor. Alle Entwicklungen müssen hier von der Eigentümerschaft ausgehen und bei Bedarf (z.B. Erhöhung des Grünanteils an Fassade) kann zukünftig der oder die Stadtteilarchitekt*in unterstützen (analoges Vorgehen zu Ziffer 3b). Ziffer 4 c: Der Masterplanvorentwurf wird auch hier im Zusammenspiel mit dem Städtebaulichen Nutzungskonzept weiterentwickelt. Ob und inwiefern eine Umgestaltung der Freitreppe der Cityterrassen geplant werden kann, unterliegt noch einer weiteren Betrachtung. Ziffer 5 a: Der beschriebene Bereich wird detaillierter im Städtebaulichen Nutzungskonzept betrachtet, welches den politischen Gremien in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden wird. Ziffer 5 b:Seite 3 von 6 Seite 4 Der Masterplan wird Aussagen zur Nutzung der Villichgasse enthalten. Auch das Städtebauliche Nutzungskonzept stellt im Lupenraum „Arcadiapassage“ eine städtebauliche Lösung für einen Teilbereich der Villichgasse dar. Bei der Ausarbeitung des Masterplanes zur finalen Fassung können die Aussagen der Detaillierung des Städtebaulichen Nutzungskonzeptes einfließen. Ziffer 5 c: Das „Post-Areal“ am Hubertinumshof wird als Lupenraum im Städtebaulichen Nutzungskonzept betrachtet. Der Hubertinumshof wird zudem als zu vertiefender Schwerpunktbereich in der Masterplanausarbeitung vorgeschlagen. Ziffer 5 d: Die Oststraße im Bereich der ehem. Synagoge wird als Lupenraum im Städtebaulichen Nutzungskonzept betrachtet. DS-Nr. 230737-02 AA Der Rat und die Bezirksvertretung haben 2020 beschlossen, dass das Leitbild und ISEK Bad Godesberg Grundlage für die Entwicklung der Bad Godesberger Innenstadt sind. Das Leitbild formuliert unter Leitbildthema 1, Innenstadt – Eine lebendige Mitte mit Lebensqualität u.a. folgende Ziele: „Bad Godesbergs Innenstadt wird als multifunktionales Zentrum und als bedeutender Wirtschaftsraum des Stadtbezirks gestärkt. Bad Godesberg wird auch zukünftig seiner Funktion als Stadtbezirkszentrum mit einem vielseitigen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot gerecht. Die Innenstadt wird als attraktiver Einkaufs- und Versorgungsstandort reaktiviert und dabei die Wirtschaftsbereiche Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe besonders gefördert werden. Der Stadtbezirk entwickelt in Zukunft ein noch stärkeres Bewusstsein für die Innenstadt als wirtschaftlicher Mittelpunkt des Stadtbezirks. Auf den Erhalt der wirtschaftlichen Funktion und Bedeutung der Innenstadt wird daher in Zukunft besonderes Augenmerk gelegt. (…) Ein weiterer Baustein für ein ungestörtes und sicheres Einkaufsvergnügen sind eine autofreie Fußgängerzone und eine barrierefreie Innenstadt. Die Innenstadt wird sowohl mit dem öffentlichen Personennahverkehr als auch dem motorisierten Individualverkehr gut zu erreichen sein und an ihren Randbereichen eine ausreichende Anzahl an Parkmöglichkeiten vorhalten, um auch mobilitätseingeschränkten Personen dort einen Einkauf zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit ist bei allen Planungen zu berücksichtigen.“ Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sind konkrete Handlungsfelder zur Erreichung dieser Ziele formuliert und Maßnahmen definiert. Damit beinhalten das beschlossene Leitbild und ISEK im Wesentlichen alle Aspekte des hier angeführten 5-Punkte-Programms, die Innenstadt im Positiven weiterzuentwickeln. Dazu gehört im Besonderen, das Zentrum von Bad Godesberg als Handels-, Wirtschafts- und Kulturstandort zu stärken und zu attraktivieren.Seite 4 von 6 Seite 5 Dabei sind im Zuge des Klimawandels, aber auch zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, schattenspendende grüne Elemente und Wasserelemente vorzusehen. Das Leitbild und ISEK wurde im Zuge eines sehr intensiven Beteiligungsprozesses erarbeitet und von der Bezirksvertretung Bad Godesberg und dem Rat beschlossen. Dem klar definierten Leitbild und ISEK mit dem 5-Punkte-Programm ein vielleicht in Teilen unklares und bezüglich des Leitbildes redundantes Grundsatzprogramm gegenüberzustellen, wird als nicht zielführend erachtet. Die Punkte des angeführten Programmes, die sich auf die konkretere Planung (Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz) beziehen, werden selbstverständlich im Zuge der Entwurfsplanung mitgedacht. Die Punkte zur Mobilität sind im Wesentlichen im Zuge des Mobilitätskonzepts zu beraten. DS-Nr. 230737-03 AA Bereits heute unterliegt die Innenstadt unterschiedlichen Nutzungsinteressen (Einkaufen, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Veranstaltung, Gastronomie, etc.). Daher sind schon heute die eventuell daraus resultierenden Interessenskonkurrenzen gegeneinander abzuwägen. Das im Antrag formulierte Ziel bezüglich einer „uneingeschränkten“ Handels-, Kultur- und Veranstaltungsnutzung der Innenstadt ist bereits heute nicht gegeben und zukünftig nicht erreichbar bzw. nicht gewollt. Die Attraktivität einer Innenstadt zeichnet sich gerade durch eine Nutzungsvielfalt aus, wobei auch das Wohnen zu einer Lebendigkeit beiträgt. Die aufgeführten Aspekte wie Begrünung und Bodenbelag sind auf der Ebene der Detailplanung zu klären. Die Festlegung auf den Status Quo bezüglich der bestehenden Verkehrsbeziehungen schränkt die mittel- und langfristigen Entwicklungspotenziale der Innenstadt aus hiesiger Sicht erheblich ein. Weiteres hierzu ist im Zuge des Mobilitätskonzeptes zu diskutieren. Anlage/n 1 Schaubild_staedtebaulicheMassnahmen-ISEK (öffentlich)Seite 5 von 6 Masterplan öffentlicher Raum (capattistaubach + ortner und ortner) • Langfristige Ebene • Vision für Innenstadtentwicklung (10-20 Jahre) • Zeigt zukünftige bauliche Maßnahmen Objektplanung / Neugestaltung Am Fronhof u. Theaterplatz • kurzfristige Ebene • Erste bauliche Maßnahme auf Grundlage des Masterplanentwurfes (Wettbewerb) Mobilitätskonzept Innenstadt (VSU GmbH) • Parallele Erarbeitung zum Masterplan • Prüft und zeigt Mobilitätsmaßnahmen für die Innenstadt auf Integriertes Stadteilentwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg (ISEK) Stadtteilarchitekt*in • Beratungsangebot für Eigentümer*innen und Detailplanungen auf Basis des Städtebaulichen Nutzungskonzepts Leitbild- prozess und ISEK Grundlage für alle Maßnahm en! 2017-2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Städtebauliches Nutzungskonzept • Konkrete Machbarkeitsstudien für ca. 8-10 Lupenräume aus dem Masterplan • Fokus: private Grundstücksentwicklung Freiraum- planischer und Städtbau- licher Wettbewerb für Masterplan öffentlicher Raum und Objekt- planung Am Fronhof u. Theaterplatz Realisierung 1. Bau- abschnitt 2. Bau- abschnitt Beschluss Leitbild/ISEK Beauftragung Wettbewerbssieger Beantragung Städtebauförderung Beschluss: Masterplan, Mobilitätskonzept, städtebauliches Nutzungskonzept Baufertigstellung Am Fronhof und TheaterplatzSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de