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231463-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463

Nummer
231463-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231463-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse
und weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 231463
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Änderungsantrag bezieht sich auf die von der VSU erstellte
Ersteinschätzung/ Kurzbeschreibung der aktuellen Verkehrsverhältnisse im
Zusammenhang mit dem ISEK Bad Godesberg vom Juli 2021. Diese im
Folgenden „Ersteinschätzung“ benannte Untersuchung war Teil der
Grundlagendokumente für das Wettbewerbsverfahren zum Masterplan
Innenstadt Bad Godesberg. Sie gab einen Überblick über verschiedene
Aspekte des Verkehrsgeschehens und stellte die damals absehbaren Varianten
für mögliche Veränderungen im Straßennetz, insbesondere Durchtrennungen
des Straßennetzes im Süden der Innenstadt als Ergebnis von Berechnungen
im gesamtstädtischen Verkehrsmodell dar. Sie hatte nicht die Aufgabe,
umfangreiche Untersuchungen zu grundlegenden Fragestellungen
durchzuführen. Die Ersteinschätzung ist eine gutachterliche Stellungnahme, die
nicht verändert wird.
Inzwischen liegt im Entwurf das Mobilitätskonzept zum Masterplan Innenstadt
Bad Godesberg (in Folge „Mobilitätskonzept“ benannt) vor. Dieses hat vor
allem zum Ziel, die Arbeiten zum Masterplan hinsichtlich geometrischer Fragen
der Straßenraumaufteilung zu unterstützen und dabei grundlegende Fragen der
Erschließung der Innenstadt zu behandeln. Übergreifende Fragestellungen sind
ebenfalls nicht – zumindest nicht vertiefend – Inhalt des Konzepts.
Die verschiedenen Punkte des Änderungsantrags werden vor diesem
Hintergrund kurz eingestuft. Der Originaltext ist in kursiv, die Stellungnahme in
Normalschrift dargestellt.
Zu den einzelnen Punkten:
1. Die Verkehrszahlen aus dem Zeitfenster der Corona-Lockdowns werden alsSeite 1 von 8
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verfälschend verworfen und stattdessen aktuelle Verkehrszahlen ermittelt. Dies
betrifft die VSU Gliederungspunkte 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3.
Die Verkehrserhebungsdaten stammen aus dem Coronajahr 2020, bei dem in
den Monaten März bis Juni deutliche Reduzierungen im Verkehrsaufkommen
bestanden. Die grundlegenden Aussagen zur Ganglinie sind, abgesehen von
der Höhe der Werte, ähnlich zu älteren Analysen. In der Untersuchung zum
Mobilitätskonzept wurden bei den Leistungsfähigkeitsermittlungen auf die
Prognosezahlen des Verkehrsmodells für 2030, die an Erhebungsdaten vor der
Corona-Pandemie geeicht wurden, zurückgegriffen.
2. In die Verkehrszahlen zu VSU Gliederungspunkt 1.2.4, Stand 16.05.2019,
werden die durch die Lannesdorfer Wohnbauprojekte "Siebengebirgsterrassen"
sowie ehemalige Maschinenfabrik Lubig gestiegenen bzw. steigenden
Verkehrszahlen eingearbeitet.
Die Darstellung bezieht sich auf die Erhebung, ist also korrekt. Eine Prognose
der Verkehrsbelastung für die Deutschherrenstraße ist im Zusammenhang mit
dem ISEK nicht erforderlich.
3. Die Gutachter präzisieren ihre Aussage unter VSU Gliederungspunkt 3.1, die
Godesburg sei für mobilitätseingeschränkte Personen nicht erreichbar, denn
Fakt ist, dass vom Parkplatz der Godesburg oberhalb der Michaelskapelle eine
Aufzuganlage in den Burghof existiert.
Der „fußläufige“ Aufgang zur Godesburg ist Untersuchungsauftrag. Der
benannte Parkplatz mit Aufzug ist fußläufig für Mobilitätseingeschränkte nicht
gut zu erreichen. Die Thematik wird im Mobilitätskonzept angesprochen.
4. Die Gutachter präzisieren in VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der
Kreuzung aus Koblenzer Straße und Friedrich-Ebert-Straße eine zusätzliche
Querungsmöglichkeit vorschlagen, belegen die Notwendigkeit mit Zählungen
des Fußverkehrs und prüfen dabei, ob bei ihrer Aussage die Querungshilfe auf
Höhe der Hausnummer Koblenzer Straße 79 bereits Berücksichtigung
gefunden hat.
Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese
Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle
noch nicht erfolgt. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts wurde der Knotenpunkt
geprüft und die Querungshilfen im Zusammenhang mit einer Lichtsignalanlage
vorgeschlagen. Die benannte Querungshilfe Koblenzer Str. 79 ist bekannt, löst
jedoch nicht den Querungsbedarf im Zuge der Friedrich-Ebert-Straße.
5. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an
der Kreuzung aus Rheinallee und Rüngsdorfer Straße eine zusätzliche
Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die·Notwendigkeit mit
Zählungen des Fußverkehrs.
Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese
Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle
noch nicht erfolgt. Dies müsste im Rahmen von anschließenden
Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen.
6. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie anSeite 2 von 8
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der Kreuzung aus Rheinallee und Am Büchel eine zusätzliche
Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit
Zählungen des Fußverkehrs.
Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese
Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle
noch nicht erfolgt. Dies müsste im Rahmen von anschließenden
Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen.
7. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an
der Kreuzung Burgstraße und Viiichgasse eine zusätzliche Querungshilfe am
westlichen Arm der Burgstraße vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit
Zählungen des Fußverkehrs. Sie prüfen hierbei gleichzeitig, inwiefern eine
solche Querung für den ÖPNV mit Fahrtziel Bad Godesberg Stadtmitte durch
hierfür erforderliche zusätzliche Ampelphasen zu zeitlichen Verzögerungen
führen würde, zumal ja bereits eine wenige Schritte entfernte signalisierte
Querung auf Höhe der Hausnummer Aennchenplatz 9 existiert.
Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese
Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Für diesen Knotenpunkt
formuliert der VEP2020 einen Prüfauftrag. Dies müsste im Rahmen von
anschließenden Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen.
8. Die Gutachter erläutern ihre Aussage unter VSU, S. 21, ein Rückbau der
Brücke über die Kurfürstenallee sei für die "Verbesserung des Verkehrsflusses"
erörterungswert, zumal damit eine heute perfekte Trennung von Fußgängern
und Kfz-Verkehr ohne ersichtliche Not aufgegeben würde.
Die Trennung wird erkauft mit erheblicher Komforteinschränkungen für zu Fuß
gehende Personen. Eine sachgerechte Führung für mobilitätseingeschränkte
Personen ist nicht gegeben. Die Verkehrsmenge auf der Kurfürstenallee ist
nicht so groß, dass keine ebenerdige Querung unter Aufgabe der künstlichen
Tieflage der Straße möglich wäre. Die „perfekte“ Trennung führt an dieser
Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit zu höheren Kfz-Geschwindigkeiten. Die
Lösung der Querung ist auch mit Aufgabe der Masterplanung und hängt vor
allem von den grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an den
Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze des Masterplans verwiesen.
9. Die Gutachter führen aus, was sie mit einer "Verbesserung der Querung im
Zuge Am Michaelshof-Kurpark mit Priorisierung Fußgänger" meinen und prüfen
gleichzeitig, inwiefern die Querung der Straße am Kurpark mit dem Ziel
Innenstadt im Bereich der Einmündung der Deutschherrenstraße
bedarfsgerecht ist, wenn Fußgängern 70 Meter westlich auf Höhe der
Brunnenallee 1 sowie 80 Meter östlich auf Höhe von Am Michaelshof 10 bereits
wesentlich besser zur Erreichung der Innenstadt geeignete
Querungsmöglichkeiten zu Verfügung stehen.
An der heutigen Querungsstelle Am Michaelshof-Kurpark besteht ein Defizit,
weil diese Querung auch im Zuge von Radrouten liegt, jedoch die
Querungsstelle selbst lediglich für Fußgänger gestaltet ist. Hier besteht
Regelungsbedarf. Die Lösung der Querung ist auch Aufgabe der
Masterplanung und hängt vor allem von den grundsätzlichen
Gestaltungsanforderungen an den Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze
des Masterplans verwiesen.Seite 3 von 8
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Es wird davon ausgegangen, dass mit der „Einmündung der
Deutschherrenstraße“ die Kurfürstenallee gemeint ist. Aufgabe der
Masterplanung ist es, die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern. Da
der Fußverkehr als langsamste Verkehrsart entsprechend umwegempfindlich
ist, ist es wichtig, im geraden Wegeverlauf Querungsmöglichkeiten anzubieten.
Die Fußwegebreite in der Brunnenallee ist ungenügend, in Richtung
Michaelshof besteht auf der Südseite der Straße Am Kurpark derzeit überhaupt
kein Gehweg. Die Lösung der Querung ist auch mit Aufgabe der Masterplanung
und hängt vor allem von den grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an
den Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze des Masterplans verwiesen.
10. Die Gutachter aktualisieren Ihre Aussagen unter VSU Gliederungspunkt 4.2
mit aktuellen Daten, da zum Zeitpunkt des 17.05.2021 der zweite harte Corona-
Lockdown herrschte.
Die Aktualisierung wurde im Mobilitätskonzept mit Daten von 2022
vorgenommen.
11. Die Gutachter ergänzen VSU Gliederungspunkt 5.2 und bewerten die
Menge und Notwendigkeiten der Parkierungsanlagen entlang der
Kurfürstenallee und an der Rigal'schen Wiese unter den Aspekten a) P&R am
ÖPNV-Knoten Stadthalle, b) Parkplatzbedarf einer sich am regionalen und
nationalen Markt für Tagungen beteiligenden und voll ausgelasteten Stadthalle,
c) Parkplatzbedarf für ein wieder in Betrieb befindliches Kurfürstenbad und
d)Parkplatzbedarf für eine Hochschulansiedlung an der Kurfürstlichen Zeile mit
einem Endausbau auf 800 Studierende.
Im Rahmen des Mobilitätskonzepts wurde eine Parkraumanalyse durchgeführt.
Zu den einzelnen Punkten:
a) P&R: Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine P&R-Anlage in der Stadt nicht
sinnvoll, sie sollte eher am Stadtrand liegen. Die Befragung im Zuge des
Mobilitätskonzepts hat ergeben, dass auf dem Parkplatz Rigal’sche Wiese auch
Bad Godesberger zu anderen Zwecken (z.B. Einkauf oder Arbeit) parken. Ein
zu stärkender P&R-Bedarf an dieser Stelle wird nicht gesehen.
b) Stadthalle: Sofern die Stadthalle neu gebaut oder saniert wird, ist ein
Stellplatzbedarf im Zuge der Bauantragsunterlagen nachzuweisen. Inwieweit
auf die öffentlichen Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen
werden kann, muss grundsätzlich in diesem bauordnungsrechtlichen Verfahren
geklärt werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem
Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten
Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert
wird, zu decken oder aber abzulösen ist.
c) Kurfürstenbad: Inwieweit für den Nachweis der notwendigen Stellplätze auf
die öffentlichen Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen
werden kann, muss grundsätzlich im bauordnungsrechtlichen Verfahren geklärt
werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem Baugrundstück oder
in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen
Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, zu decken oder
aber abzulösen ist.
d) Hochschule: Ein entsprechendes Projekt wurde nicht vorgegeben. InwieweitSeite 4 von 8
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für den Nachweis der notwendigen Stellplätze auf die öffentlichen
Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen werden kann, muss
grundsätzlich im bauordnungsrechtlichen Verfahren geklärt
werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem Baugrundstück oder
in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen
Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, zu decken oder
aber abzulösen ist.
12. Die Gutachter überprüfen ihre Aussage auf Stichhaltigkeit und formulieren
ggf. neu: "Dies erklärt die hohe Attraktivität der südlichen und südwestlich
gelegenen Parkplätze einschließlich des Parkplatzes auf der Rigal'schen Wiese
und diejenige der Garage Fronhofer Galeria, da diese die günstigste in der
Innenstadt ist. Dies ist auch mit einer der Gründe, warum die Wege durch den
Kurpark hindurch so bedeutsam sind.“: Dabei beziehen sie in die Überprüfung
des Zitats ein, dass a) der Parkplatz an der Rigal'schen Weise überwiegend für
P&R-Zwecke genutzt wird und b) die Wege durch den Stadtpark zur Erreichung
des ÖPNV-Knotens an der Stadthalle genutzt werden.
Die Aussage war zum damaligen Zeitpunkt, vor der Erhöhung der Gebühren für
die Parkplätze an der Kurfürstenallee richtig. In der Zwischenzeit hat die
Erhebung aber auch gezeigt, dass der Parkplatz an der Rigal’schen Wiese
auch von Montags bis Freitags hauptsächlich von anderen Nutzergruppen (z.B.
Einkaufen) genutzt wird. Hier ist also nichts an der Aussage zu ändern. Der
unter b) im Antrag genannte Aspekt ist sicher auch richtig, schließt jedoch die
Richtigkeit der Aussage nicht aus.
13. Die Gutachter formulieren für das unter VSU Gliederungspunkt 5.3.1
prognostizierte Volumen von 27.0.00 Kfz auf der Burgstraße am
Planungshorizont 2030 dem Volumen und dem Bedarf gerechte
Lösungsvorschläge, ohne dabei in aus gesamtstädtischer Sicht als zynisch zu
bewertende Bemerkungen zu verfallen, wie auf S. 29 oben, "dass Pendler nach
Bonn andere Wege wählen werden", zumal als Alternativroute zur Erreichung
der Büroarbeitsplätze im Bundesviertel nur die A 565 in Verbindung mit der
Reuterstraße zu Verfügung stehen. Dabei beziehen die Gutachter auch eine
Bewertung desderzeitigen ÖPNV-Angebots mit ein.
Die kritisierten Aussagen sind richtig. Es handelt sich nicht um „Zynismus“,
wenn ein Sachverhalt beschrieben wird. Die Wahl von Alternativrouten ist ein
normaler Prozess, der ständig in einem Verkehrsnetz stattfindet. Die direkte
Zufahrt zum Bonner Verkehrssystem aus dem Raum Pech/Meckenheim ist die
Burgstraße. Deren vermeintlich mangelnde Leistungsfähigkeit wurde
spätestens mit dem Projekt des Straßentunnels sowie dem Neubau der heute
anliegenden Bebauung bestimmt. Weder in der verkehrlichen Ersteinschätzung
noch im Mobilitätskonzept war es Auftrag, den Durchlass der Godesberger
Innenstadt für Kfz zu erhöhen. Hinsichtlich der notwendigen Verbesserung des
ÖPNV auf dieser Strecke wurde im Mobilitätskonzept ein Hinweis gegeben.
14. Die Gutachter bauen in ihr Prognosemodell ein, wie sich erwartete
steigende Fahrzeugzahlen auf der Achse Burgstraße- Aennchenplatz auf den
Notarzt- und Rettungsverkehr auswirken unter besonderer Beachtung der
Erreichbarkeit des Waldkrankenhauses sowie des Rehabilitationszentrums
Godeshöhe.
Die Aufgabenstellung hat zunächst mit dem Thema des Masterplans InnenstadtSeite 5 von 8
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nichts zu tun und ist daher nicht beauftragt. Dies wäre Inhalt einer eigenen
Untersuchung, da hier die Ziel- und Quellverkehre einschließlich Notarzt- und
Rettungsverkehr zu erheben wären. Darüber hinaus sind als begrenzende
Faktoren die geringe Straßenraumbreite der Winterstraße etc. zu beachten.
Das gesamtstädtische Verkehrsmodell müsste auch für den
Untersuchungsraum weiter aufgegliedert werden. Gegebenenfalls wären
Mikrosimulationen durchzuführen.
15. Die Gutachter ergänzen das Gutachten um Ausführungen zu Abbildung 21
und erklären, warum sie der Auffassung sind, dass für die Anwohner der
Burgstraße angesichts eines prognostizierten Fahrzeugvolumens von 27.000
Kfz/Tag eine zusätzliche Steigerung um 720 zumutbar ist, nur um kosmetische
Maßnahmen an der Straße Am Kurpark durchführen zu können.
Eine Bewertung der zu erwartenden Verlagerung war nicht Auftrag der
Ersteinschätzung und ist auch nicht Auftrag des Mobilitätskonzepts. Die
Belastungsveränderungen sind, sofern eine detailliertere Untersuchung
angestellt werden sollte, auch mit weiteren Informationen, etwa zum Schall, zu
bewerten. Im Übrigen ist die derzeitige Situation schon mit Beeinträchtigungen
verbunden, gegen die, wenn auf die Bewohnerschaft abgehoben wird, etwas
getan werden müsste. Das gilt auch für die Straße Am Kurpark. Auf die
Umgebungslärmkarte der Stadt Bonn wird hingewiesen.
16. Die Gutachter weisen zur Abbildung 22 auf Seite 28 tabellarisch und
straßengenau nach, wie sich die Minderungen von 3.390 in westlicher Richtung
und von 3.960 in östlicher und südlicher Fahrtrichtung auf Höhe der Post
zusammensetzen und wohin sich die Verkehre verlagert haben.
Die Ersteinschätzung hatte den Auftrag, Hinweise über mögliche
Verlagerungen bei Maßnahmen zu geben, dies ist mit der Darstellung in
Abbildung 22 auf Basis des gesamtstädtischen Verkehrsmodells erfolgt. Eine
detailliertere modelltechnische Untersuchung, wie gefordert, benötigt auch eine
Schärfung des gesamtstädtischen Verkehrsmodells für den näheren
Untersuchungsraum, insbesondere eine Differenzierung der zugrundeliegenden
Verkehrsmatrix. Dies wäre Inhalt einer eigenständigen Untersuchung, im
Rahmen derer die angeforderten Routenverfolgungen durchgeführt werden
könnten. Der Untersuchungszeitraum wird einschließlich der Modelldetaillierung
auf mindestens ca. 1 Jahr geschätzt.
17. Die Gutachter berechnen, welche Auswirkungen eine Steigerung der
Fahrzeugzahlen um 480 auf der Moltkestraße haben für den dort verlaufenden
Busverkehr Richtung Bad Godesberg Innenstadt unter besonderer
Berücksichtigung der geringen Aufstellflächen in Folge eng gestaffelter Ampeln
auf dem Aennchenplatz.
Die angeforderte Detailuntersuchung war nicht Auftrag für die
Ersteinschätzung. Im Rahmen der Arbeiten zum Mobilitätskonzept wurde von
der Stadt Bonn ein Vorschlag zur Straffung des Bussystems erarbeitet, der den
Busverkehr in der Moltkestraße etwas reduzieren soll, um eine zentrale
Haltestelle an der Straße Am Kurpark zu stärken. Darüber hinaus wird darauf
hingewiesen, dass bereits ohne Maßnahmen des Masterplans eine
Verkehrsmengensteigerung in der Moltkestraße gegenüber heute durch die
Steigerung der Einwohner- und Beschäftigten in Bonn erwartet werden kann,
die in den Modelldaten enthalten ist. Eine Detailuntersuchung wäre nicht imSeite 6 von 8
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Rahmen des gesamtstädtischen Verkehrsmodells, sondern mit einer
Mikrosimulation für den Straßenraum zu erbringen. Die hierfür notwendigen
feineren Daten müssten erhoben werden.
18. Die Gutachter bauen in ihr Modell einen Kreisverkehr auf der Kreuzung
Theodor-Heuss-Straße/Koblenzer Straße/Friedrichallee ein, wie von der Politik
mit DS 220476 beschlossen.
Für den Knotenpunkt wurde ein sachgerechter Lösungsvorschlag mit einer
Signalanlage im Rahmen des Mobilitätskonzepts vorgelegt. Der beschlossene
Kreisverkehr kann nach hiesiger Auffassung nicht unter Wahrung des
Baumschutzes und der Belange des Rad- und Fußverkehrs richtliniengerecht
umgesetzt werden.
19. Die Gutachter integrieren Zahlen zum Schülerverkehr am ÖPNV-Knoten
Stadthalle, Iisten die schützenswerten Einrichtungen auf, die in Folge einer
Sperrung der Straße am Kurpark von einer Erhöhung der Kfz Zahlen betroffen
sind und bewerten die Verhältnismäßigkeit eines solchen Schrittes in Bezug auf
nur geringe zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark.
Auf die wertenden Aussagen des Antrags wird nicht eingegangen. Die
Untersuchungen sind im Rahmen eines eigenständigen Projekts möglich,
müssten jedoch, um ausreichend aussagekräftig zu sein, durch weitere
Erhebungen sowie schalltechnische Untersuchungen unterstützt werden. Eine
abschließende Bewertung in Bezug auf mögliche Maßnahmen bleibt jedoch der
Politik vorbehalten. Auch hier wird wieder auf die schon bestehende hoch
belastete Schallsituation in der Godesberger Innenstadt (Umgebungslärmkarte
Bonn) hingewiesen.
20. Die Gutachter integrieren Zahlen zu den Anwohnerzahlen in der Friedrich-
Ebert-Straße zwischen Koblenzer Straße und Kurfürstenallee, stellen diesen
die Anwohnerzahlen an der Straße am Kurpark zwischen Koblenzer Straße und
Deutschherrenstraße gegenüber und bewerten die Verhältnismäßigkeit eine
solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische
Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark.
Auf die wertenden Aussagen des Antrags wird nicht eingegangen. Die
Untersuchungen sind im Rahmen eines eigenständigen Projekts möglich,
müssten jedoch, um ausreichend aussagekräftig zu sein, durch weitere
Erhebungen sowie schalltechnische Untersuchungen unterstützt werden. Eine
abschließende Bewertung in Bezug auf mögliche Maßnahmen bleibt jedoch der
Politik vorbehalten. Auch hier wird wieder auf die schon bestehende hoch
belastete Schallsituation in der Godesberger Innenstadt (Umgebungslärmkarte
Bonn) hingewiesen.Seite 7 von 8
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21. Die Gutachter bewerten die These, dass eine signifikante Steigerung des
Kfz-Verkehrs in der Friedrich-Ebert-Straße zu einer Verstärkung der Trennung
des kombinierten Freizeitraums aus Stadtpark und Rigal'scher Wiese führt.
Vergleichbar zu den Punkten 19 und 20 des Antrags müssten bezogen auf eine
in Aussicht genommene Trennung für den MIV in der Straße Am Kurpark die
Bezüge der Innenstadt zum Stadtpark, die durch die Trennung verbessert
werden, mit den Bezügen von der Rigal*schen Wiese zum Stadtpark verglichen
werden. Da diese Bezüge nicht nur verkehrlicher Natur sind, ist dies eine
Untersuchungsaufgabe auf dem stadtplanerischen Niveau. Der Kurpark ist
nicht Bestandteil des Masterplanes Innenstadt, da ein eigenständiges
Parkpflegewerk zur Entwicklung des denkmalgeschützten Parks notwendig ist.
In diesem Zuge könnten die Bezüge zwischen Rigal’scher Wiese und Kurpark
betrachtet werden. Die höhere stadträumliche Bedeutung und
Querungsfrequenz ist an der Straße Am Kurpark gegenüber der
innerstädtischen Fußgängerzone gegeben.
22. Die Gutachter arbeiten in VSU Gliederungspunkt 7 ein, dass von den am
Stichtag 31.12.2021 75.263 Einwohnern Bad Godesberg rund 12.000
(Schweinheim, Muffendorf, Heiderhof), also 16%, mit Lannesdorf und
Rodderberg zusammen wohl an die 20%, in Höhenlagen wohnen, einen der
höchsten Altersdurchschnitte in ganz Bonn aufweisen und dass die ÖPNV-
Versorgung dieser Höhenlagen nicht bedarfsgerecht und anfällig für Ausfälle
ist.
Inwieweit der ÖPNV nicht bedarfsgerecht sei, ist eine Bewertungsfrage, die
detailliert in einer eigenen ÖPNV-orientierten Untersuchung zu klären wäre. Die
Weichenstellungen für die ÖPNV-Versorgung werden im Zuge der
Nahverkehrsplanung durch die Aufgabenträgerin, hier der Stadt Bonn,
vorgenommen.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 06:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de