231463-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463
Kerndaten
- Nummer
- 231463-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231463-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Änderungsantrag bezieht sich auf die von der VSU erstellte Ersteinschätzung/ Kurzbeschreibung der aktuellen Verkehrsverhältnisse im Zusammenhang mit dem ISEK Bad Godesberg vom Juli 2021. Diese im Folgenden „Ersteinschätzung“ benannte Untersuchung war Teil der Grundlagendokumente für das Wettbewerbsverfahren zum Masterplan Innenstadt Bad Godesberg. Sie gab einen Überblick über verschiedene Aspekte des Verkehrsgeschehens und stellte die damals absehbaren Varianten für mögliche Veränderungen im Straßennetz, insbesondere Durchtrennungen des Straßennetzes im Süden der Innenstadt als Ergebnis von Berechnungen im gesamtstädtischen Verkehrsmodell dar. Sie hatte nicht die Aufgabe, umfangreiche Untersuchungen zu grundlegenden Fragestellungen durchzuführen. Die Ersteinschätzung ist eine gutachterliche Stellungnahme, die nicht verändert wird. Inzwischen liegt im Entwurf das Mobilitätskonzept zum Masterplan Innenstadt Bad Godesberg (in Folge „Mobilitätskonzept“ benannt) vor. Dieses hat vor allem zum Ziel, die Arbeiten zum Masterplan hinsichtlich geometrischer Fragen der Straßenraumaufteilung zu unterstützen und dabei grundlegende Fragen der Erschließung der Innenstadt zu behandeln. Übergreifende Fragestellungen sind ebenfalls nicht – zumindest nicht vertiefend – Inhalt des Konzepts. Die verschiedenen Punkte des Änderungsantrags werden vor diesem Hintergrund kurz eingestuft. Der Originaltext ist in kursiv, die Stellungnahme in Normalschrift dargestellt. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die Verkehrszahlen aus dem Zeitfenster der Corona-Lockdowns werden alsSeite 1 von 8 Seite 2 verfälschend verworfen und stattdessen aktuelle Verkehrszahlen ermittelt. Dies betrifft die VSU Gliederungspunkte 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3. Die Verkehrserhebungsdaten stammen aus dem Coronajahr 2020, bei dem in den Monaten März bis Juni deutliche Reduzierungen im Verkehrsaufkommen bestanden. Die grundlegenden Aussagen zur Ganglinie sind, abgesehen von der Höhe der Werte, ähnlich zu älteren Analysen. In der Untersuchung zum Mobilitätskonzept wurden bei den Leistungsfähigkeitsermittlungen auf die Prognosezahlen des Verkehrsmodells für 2030, die an Erhebungsdaten vor der Corona-Pandemie geeicht wurden, zurückgegriffen. 2. In die Verkehrszahlen zu VSU Gliederungspunkt 1.2.4, Stand 16.05.2019, werden die durch die Lannesdorfer Wohnbauprojekte "Siebengebirgsterrassen" sowie ehemalige Maschinenfabrik Lubig gestiegenen bzw. steigenden Verkehrszahlen eingearbeitet. Die Darstellung bezieht sich auf die Erhebung, ist also korrekt. Eine Prognose der Verkehrsbelastung für die Deutschherrenstraße ist im Zusammenhang mit dem ISEK nicht erforderlich. 3. Die Gutachter präzisieren ihre Aussage unter VSU Gliederungspunkt 3.1, die Godesburg sei für mobilitätseingeschränkte Personen nicht erreichbar, denn Fakt ist, dass vom Parkplatz der Godesburg oberhalb der Michaelskapelle eine Aufzuganlage in den Burghof existiert. Der „fußläufige“ Aufgang zur Godesburg ist Untersuchungsauftrag. Der benannte Parkplatz mit Aufzug ist fußläufig für Mobilitätseingeschränkte nicht gut zu erreichen. Die Thematik wird im Mobilitätskonzept angesprochen. 4. Die Gutachter präzisieren in VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung aus Koblenzer Straße und Friedrich-Ebert-Straße eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen, belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs und prüfen dabei, ob bei ihrer Aussage die Querungshilfe auf Höhe der Hausnummer Koblenzer Straße 79 bereits Berücksichtigung gefunden hat. Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts wurde der Knotenpunkt geprüft und die Querungshilfen im Zusammenhang mit einer Lichtsignalanlage vorgeschlagen. Die benannte Querungshilfe Koblenzer Str. 79 ist bekannt, löst jedoch nicht den Querungsbedarf im Zuge der Friedrich-Ebert-Straße. 5. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung aus Rheinallee und Rüngsdorfer Straße eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die·Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt. Dies müsste im Rahmen von anschließenden Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen. 6. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie anSeite 2 von 8 Seite 3 der Kreuzung aus Rheinallee und Am Büchel eine zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Eine Planung ist an dieser Stelle noch nicht erfolgt. Dies müsste im Rahmen von anschließenden Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen. 7. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sie an der Kreuzung Burgstraße und Viiichgasse eine zusätzliche Querungshilfe am westlichen Arm der Burgstraße vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. Sie prüfen hierbei gleichzeitig, inwiefern eine solche Querung für den ÖPNV mit Fahrtziel Bad Godesberg Stadtmitte durch hierfür erforderliche zusätzliche Ampelphasen zu zeitlichen Verzögerungen führen würde, zumal ja bereits eine wenige Schritte entfernte signalisierte Querung auf Höhe der Hausnummer Aennchenplatz 9 existiert. Der Text ist ein Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan, der diese Querungsstelle als Planungsziel formuliert hat. Für diesen Knotenpunkt formuliert der VEP2020 einen Prüfauftrag. Dies müsste im Rahmen von anschließenden Detailplanungen auf einer anderen Maßstabsebene erfolgen. 8. Die Gutachter erläutern ihre Aussage unter VSU, S. 21, ein Rückbau der Brücke über die Kurfürstenallee sei für die "Verbesserung des Verkehrsflusses" erörterungswert, zumal damit eine heute perfekte Trennung von Fußgängern und Kfz-Verkehr ohne ersichtliche Not aufgegeben würde. Die Trennung wird erkauft mit erheblicher Komforteinschränkungen für zu Fuß gehende Personen. Eine sachgerechte Führung für mobilitätseingeschränkte Personen ist nicht gegeben. Die Verkehrsmenge auf der Kurfürstenallee ist nicht so groß, dass keine ebenerdige Querung unter Aufgabe der künstlichen Tieflage der Straße möglich wäre. Die „perfekte“ Trennung führt an dieser Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit zu höheren Kfz-Geschwindigkeiten. Die Lösung der Querung ist auch mit Aufgabe der Masterplanung und hängt vor allem von den grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an den Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze des Masterplans verwiesen. 9. Die Gutachter führen aus, was sie mit einer "Verbesserung der Querung im Zuge Am Michaelshof-Kurpark mit Priorisierung Fußgänger" meinen und prüfen gleichzeitig, inwiefern die Querung der Straße am Kurpark mit dem Ziel Innenstadt im Bereich der Einmündung der Deutschherrenstraße bedarfsgerecht ist, wenn Fußgängern 70 Meter westlich auf Höhe der Brunnenallee 1 sowie 80 Meter östlich auf Höhe von Am Michaelshof 10 bereits wesentlich besser zur Erreichung der Innenstadt geeignete Querungsmöglichkeiten zu Verfügung stehen. An der heutigen Querungsstelle Am Michaelshof-Kurpark besteht ein Defizit, weil diese Querung auch im Zuge von Radrouten liegt, jedoch die Querungsstelle selbst lediglich für Fußgänger gestaltet ist. Hier besteht Regelungsbedarf. Die Lösung der Querung ist auch Aufgabe der Masterplanung und hängt vor allem von den grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an den Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze des Masterplans verwiesen.Seite 3 von 8 Seite 4 Es wird davon ausgegangen, dass mit der „Einmündung der Deutschherrenstraße“ die Kurfürstenallee gemeint ist. Aufgabe der Masterplanung ist es, die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern. Da der Fußverkehr als langsamste Verkehrsart entsprechend umwegempfindlich ist, ist es wichtig, im geraden Wegeverlauf Querungsmöglichkeiten anzubieten. Die Fußwegebreite in der Brunnenallee ist ungenügend, in Richtung Michaelshof besteht auf der Südseite der Straße Am Kurpark derzeit überhaupt kein Gehweg. Die Lösung der Querung ist auch mit Aufgabe der Masterplanung und hängt vor allem von den grundsätzlichen Gestaltungsanforderungen an den Planungsraum ab. Hier wird auf die Ansätze des Masterplans verwiesen. 10. Die Gutachter aktualisieren Ihre Aussagen unter VSU Gliederungspunkt 4.2 mit aktuellen Daten, da zum Zeitpunkt des 17.05.2021 der zweite harte Corona- Lockdown herrschte. Die Aktualisierung wurde im Mobilitätskonzept mit Daten von 2022 vorgenommen. 11. Die Gutachter ergänzen VSU Gliederungspunkt 5.2 und bewerten die Menge und Notwendigkeiten der Parkierungsanlagen entlang der Kurfürstenallee und an der Rigal'schen Wiese unter den Aspekten a) P&R am ÖPNV-Knoten Stadthalle, b) Parkplatzbedarf einer sich am regionalen und nationalen Markt für Tagungen beteiligenden und voll ausgelasteten Stadthalle, c) Parkplatzbedarf für ein wieder in Betrieb befindliches Kurfürstenbad und d)Parkplatzbedarf für eine Hochschulansiedlung an der Kurfürstlichen Zeile mit einem Endausbau auf 800 Studierende. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts wurde eine Parkraumanalyse durchgeführt. Zu den einzelnen Punkten: a) P&R: Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine P&R-Anlage in der Stadt nicht sinnvoll, sie sollte eher am Stadtrand liegen. Die Befragung im Zuge des Mobilitätskonzepts hat ergeben, dass auf dem Parkplatz Rigal’sche Wiese auch Bad Godesberger zu anderen Zwecken (z.B. Einkauf oder Arbeit) parken. Ein zu stärkender P&R-Bedarf an dieser Stelle wird nicht gesehen. b) Stadthalle: Sofern die Stadthalle neu gebaut oder saniert wird, ist ein Stellplatzbedarf im Zuge der Bauantragsunterlagen nachzuweisen. Inwieweit auf die öffentlichen Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen werden kann, muss grundsätzlich in diesem bauordnungsrechtlichen Verfahren geklärt werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, zu decken oder aber abzulösen ist. c) Kurfürstenbad: Inwieweit für den Nachweis der notwendigen Stellplätze auf die öffentlichen Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen werden kann, muss grundsätzlich im bauordnungsrechtlichen Verfahren geklärt werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, zu decken oder aber abzulösen ist. d) Hochschule: Ein entsprechendes Projekt wurde nicht vorgegeben. InwieweitSeite 4 von 8 Seite 5 für den Nachweis der notwendigen Stellplätze auf die öffentlichen Parkierungsanlagen in der Kurfürstenallee zurückgegriffen werden kann, muss grundsätzlich im bauordnungsrechtlichen Verfahren geklärt werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bedarf auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert wird, zu decken oder aber abzulösen ist. 12. Die Gutachter überprüfen ihre Aussage auf Stichhaltigkeit und formulieren ggf. neu: "Dies erklärt die hohe Attraktivität der südlichen und südwestlich gelegenen Parkplätze einschließlich des Parkplatzes auf der Rigal'schen Wiese und diejenige der Garage Fronhofer Galeria, da diese die günstigste in der Innenstadt ist. Dies ist auch mit einer der Gründe, warum die Wege durch den Kurpark hindurch so bedeutsam sind.“: Dabei beziehen sie in die Überprüfung des Zitats ein, dass a) der Parkplatz an der Rigal'schen Weise überwiegend für P&R-Zwecke genutzt wird und b) die Wege durch den Stadtpark zur Erreichung des ÖPNV-Knotens an der Stadthalle genutzt werden. Die Aussage war zum damaligen Zeitpunkt, vor der Erhöhung der Gebühren für die Parkplätze an der Kurfürstenallee richtig. In der Zwischenzeit hat die Erhebung aber auch gezeigt, dass der Parkplatz an der Rigal’schen Wiese auch von Montags bis Freitags hauptsächlich von anderen Nutzergruppen (z.B. Einkaufen) genutzt wird. Hier ist also nichts an der Aussage zu ändern. Der unter b) im Antrag genannte Aspekt ist sicher auch richtig, schließt jedoch die Richtigkeit der Aussage nicht aus. 13. Die Gutachter formulieren für das unter VSU Gliederungspunkt 5.3.1 prognostizierte Volumen von 27.0.00 Kfz auf der Burgstraße am Planungshorizont 2030 dem Volumen und dem Bedarf gerechte Lösungsvorschläge, ohne dabei in aus gesamtstädtischer Sicht als zynisch zu bewertende Bemerkungen zu verfallen, wie auf S. 29 oben, "dass Pendler nach Bonn andere Wege wählen werden", zumal als Alternativroute zur Erreichung der Büroarbeitsplätze im Bundesviertel nur die A 565 in Verbindung mit der Reuterstraße zu Verfügung stehen. Dabei beziehen die Gutachter auch eine Bewertung desderzeitigen ÖPNV-Angebots mit ein. Die kritisierten Aussagen sind richtig. Es handelt sich nicht um „Zynismus“, wenn ein Sachverhalt beschrieben wird. Die Wahl von Alternativrouten ist ein normaler Prozess, der ständig in einem Verkehrsnetz stattfindet. Die direkte Zufahrt zum Bonner Verkehrssystem aus dem Raum Pech/Meckenheim ist die Burgstraße. Deren vermeintlich mangelnde Leistungsfähigkeit wurde spätestens mit dem Projekt des Straßentunnels sowie dem Neubau der heute anliegenden Bebauung bestimmt. Weder in der verkehrlichen Ersteinschätzung noch im Mobilitätskonzept war es Auftrag, den Durchlass der Godesberger Innenstadt für Kfz zu erhöhen. Hinsichtlich der notwendigen Verbesserung des ÖPNV auf dieser Strecke wurde im Mobilitätskonzept ein Hinweis gegeben. 14. Die Gutachter bauen in ihr Prognosemodell ein, wie sich erwartete steigende Fahrzeugzahlen auf der Achse Burgstraße- Aennchenplatz auf den Notarzt- und Rettungsverkehr auswirken unter besonderer Beachtung der Erreichbarkeit des Waldkrankenhauses sowie des Rehabilitationszentrums Godeshöhe. Die Aufgabenstellung hat zunächst mit dem Thema des Masterplans InnenstadtSeite 5 von 8 Seite 6 nichts zu tun und ist daher nicht beauftragt. Dies wäre Inhalt einer eigenen Untersuchung, da hier die Ziel- und Quellverkehre einschließlich Notarzt- und Rettungsverkehr zu erheben wären. Darüber hinaus sind als begrenzende Faktoren die geringe Straßenraumbreite der Winterstraße etc. zu beachten. Das gesamtstädtische Verkehrsmodell müsste auch für den Untersuchungsraum weiter aufgegliedert werden. Gegebenenfalls wären Mikrosimulationen durchzuführen. 15. Die Gutachter ergänzen das Gutachten um Ausführungen zu Abbildung 21 und erklären, warum sie der Auffassung sind, dass für die Anwohner der Burgstraße angesichts eines prognostizierten Fahrzeugvolumens von 27.000 Kfz/Tag eine zusätzliche Steigerung um 720 zumutbar ist, nur um kosmetische Maßnahmen an der Straße Am Kurpark durchführen zu können. Eine Bewertung der zu erwartenden Verlagerung war nicht Auftrag der Ersteinschätzung und ist auch nicht Auftrag des Mobilitätskonzepts. Die Belastungsveränderungen sind, sofern eine detailliertere Untersuchung angestellt werden sollte, auch mit weiteren Informationen, etwa zum Schall, zu bewerten. Im Übrigen ist die derzeitige Situation schon mit Beeinträchtigungen verbunden, gegen die, wenn auf die Bewohnerschaft abgehoben wird, etwas getan werden müsste. Das gilt auch für die Straße Am Kurpark. Auf die Umgebungslärmkarte der Stadt Bonn wird hingewiesen. 16. Die Gutachter weisen zur Abbildung 22 auf Seite 28 tabellarisch und straßengenau nach, wie sich die Minderungen von 3.390 in westlicher Richtung und von 3.960 in östlicher und südlicher Fahrtrichtung auf Höhe der Post zusammensetzen und wohin sich die Verkehre verlagert haben. Die Ersteinschätzung hatte den Auftrag, Hinweise über mögliche Verlagerungen bei Maßnahmen zu geben, dies ist mit der Darstellung in Abbildung 22 auf Basis des gesamtstädtischen Verkehrsmodells erfolgt. Eine detailliertere modelltechnische Untersuchung, wie gefordert, benötigt auch eine Schärfung des gesamtstädtischen Verkehrsmodells für den näheren Untersuchungsraum, insbesondere eine Differenzierung der zugrundeliegenden Verkehrsmatrix. Dies wäre Inhalt einer eigenständigen Untersuchung, im Rahmen derer die angeforderten Routenverfolgungen durchgeführt werden könnten. Der Untersuchungszeitraum wird einschließlich der Modelldetaillierung auf mindestens ca. 1 Jahr geschätzt. 17. Die Gutachter berechnen, welche Auswirkungen eine Steigerung der Fahrzeugzahlen um 480 auf der Moltkestraße haben für den dort verlaufenden Busverkehr Richtung Bad Godesberg Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung der geringen Aufstellflächen in Folge eng gestaffelter Ampeln auf dem Aennchenplatz. Die angeforderte Detailuntersuchung war nicht Auftrag für die Ersteinschätzung. Im Rahmen der Arbeiten zum Mobilitätskonzept wurde von der Stadt Bonn ein Vorschlag zur Straffung des Bussystems erarbeitet, der den Busverkehr in der Moltkestraße etwas reduzieren soll, um eine zentrale Haltestelle an der Straße Am Kurpark zu stärken. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bereits ohne Maßnahmen des Masterplans eine Verkehrsmengensteigerung in der Moltkestraße gegenüber heute durch die Steigerung der Einwohner- und Beschäftigten in Bonn erwartet werden kann, die in den Modelldaten enthalten ist. Eine Detailuntersuchung wäre nicht imSeite 6 von 8 Seite 7 Rahmen des gesamtstädtischen Verkehrsmodells, sondern mit einer Mikrosimulation für den Straßenraum zu erbringen. Die hierfür notwendigen feineren Daten müssten erhoben werden. 18. Die Gutachter bauen in ihr Modell einen Kreisverkehr auf der Kreuzung Theodor-Heuss-Straße/Koblenzer Straße/Friedrichallee ein, wie von der Politik mit DS 220476 beschlossen. Für den Knotenpunkt wurde ein sachgerechter Lösungsvorschlag mit einer Signalanlage im Rahmen des Mobilitätskonzepts vorgelegt. Der beschlossene Kreisverkehr kann nach hiesiger Auffassung nicht unter Wahrung des Baumschutzes und der Belange des Rad- und Fußverkehrs richtliniengerecht umgesetzt werden. 19. Die Gutachter integrieren Zahlen zum Schülerverkehr am ÖPNV-Knoten Stadthalle, Iisten die schützenswerten Einrichtungen auf, die in Folge einer Sperrung der Straße am Kurpark von einer Erhöhung der Kfz Zahlen betroffen sind und bewerten die Verhältnismäßigkeit eines solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark. Auf die wertenden Aussagen des Antrags wird nicht eingegangen. Die Untersuchungen sind im Rahmen eines eigenständigen Projekts möglich, müssten jedoch, um ausreichend aussagekräftig zu sein, durch weitere Erhebungen sowie schalltechnische Untersuchungen unterstützt werden. Eine abschließende Bewertung in Bezug auf mögliche Maßnahmen bleibt jedoch der Politik vorbehalten. Auch hier wird wieder auf die schon bestehende hoch belastete Schallsituation in der Godesberger Innenstadt (Umgebungslärmkarte Bonn) hingewiesen. 20. Die Gutachter integrieren Zahlen zu den Anwohnerzahlen in der Friedrich- Ebert-Straße zwischen Koblenzer Straße und Kurfürstenallee, stellen diesen die Anwohnerzahlen an der Straße am Kurpark zwischen Koblenzer Straße und Deutschherrenstraße gegenüber und bewerten die Verhältnismäßigkeit eine solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark. Auf die wertenden Aussagen des Antrags wird nicht eingegangen. Die Untersuchungen sind im Rahmen eines eigenständigen Projekts möglich, müssten jedoch, um ausreichend aussagekräftig zu sein, durch weitere Erhebungen sowie schalltechnische Untersuchungen unterstützt werden. Eine abschließende Bewertung in Bezug auf mögliche Maßnahmen bleibt jedoch der Politik vorbehalten. Auch hier wird wieder auf die schon bestehende hoch belastete Schallsituation in der Godesberger Innenstadt (Umgebungslärmkarte Bonn) hingewiesen.Seite 7 von 8 Seite 8 21. Die Gutachter bewerten die These, dass eine signifikante Steigerung des Kfz-Verkehrs in der Friedrich-Ebert-Straße zu einer Verstärkung der Trennung des kombinierten Freizeitraums aus Stadtpark und Rigal'scher Wiese führt. Vergleichbar zu den Punkten 19 und 20 des Antrags müssten bezogen auf eine in Aussicht genommene Trennung für den MIV in der Straße Am Kurpark die Bezüge der Innenstadt zum Stadtpark, die durch die Trennung verbessert werden, mit den Bezügen von der Rigal*schen Wiese zum Stadtpark verglichen werden. Da diese Bezüge nicht nur verkehrlicher Natur sind, ist dies eine Untersuchungsaufgabe auf dem stadtplanerischen Niveau. Der Kurpark ist nicht Bestandteil des Masterplanes Innenstadt, da ein eigenständiges Parkpflegewerk zur Entwicklung des denkmalgeschützten Parks notwendig ist. In diesem Zuge könnten die Bezüge zwischen Rigal’scher Wiese und Kurpark betrachtet werden. Die höhere stadträumliche Bedeutung und Querungsfrequenz ist an der Straße Am Kurpark gegenüber der innerstädtischen Fußgängerzone gegeben. 22. Die Gutachter arbeiten in VSU Gliederungspunkt 7 ein, dass von den am Stichtag 31.12.2021 75.263 Einwohnern Bad Godesberg rund 12.000 (Schweinheim, Muffendorf, Heiderhof), also 16%, mit Lannesdorf und Rodderberg zusammen wohl an die 20%, in Höhenlagen wohnen, einen der höchsten Altersdurchschnitte in ganz Bonn aufweisen und dass die ÖPNV- Versorgung dieser Höhenlagen nicht bedarfsgerecht und anfällig für Ausfälle ist. Inwieweit der ÖPNV nicht bedarfsgerecht sei, ist eine Bewertungsfrage, die detailliert in einer eigenen ÖPNV-orientierten Untersuchung zu klären wäre. Die Weichenstellungen für die ÖPNV-Versorgung werden im Zuge der Nahverkehrsplanung durch die Aufgabenträgerin, hier der Stadt Bonn, vorgenommen. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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