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231463-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 231463

Nummer
231463-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231463 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse und weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
231463-01 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
Alessandro Balan
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
4.12.2023, gez. Wenzel
FDP-Änderungsantrag: Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg - Vorentwurf, Beteiligungsergebnisse
und weiteres Vorgehen
Antrag zur Vorlage 231463
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Dokument, Anlage "ISEK Bad
Godesberg_Ersteinschätzung_Verkehr_2021":
VSU Beratende Ingenieure: Ersteinschätzung/Kurzbeschreibung der
aktuellen Verkehrsverhältnisse im Zusammenhang mit dem ISEK Bad
Godesberg, Juli 2021. Das Dokument wird im Weiteren kurz als VSU
bezeichnet.
Das Gutachten wird in folgende Punkten überarbeitet und, solchermaßen
aktualisiert, erneut vorgelegt:
1. Die Verkehrszahlen aus dem Zeitfenster der Corona-Lockdowns werden
als verfälschend verworfen und stattdessen aktuelle Verkehrszahlen
ermittelt. Dies betrifft die VSU Gliederungspunkte 1.2.1, 1.2.2 und
1.2.3.
2. In die Verkehrszahlen zu VSU Gliederungspunkt 1.2.4, Stand
16.05.2019, werden die durch die Lannesdorfer Wohnbauprojekte
"Siebengebirgsterrassen" sowie ehemalige Maschinenfabrik Lubig
gestiegenen bzw. steigenden Verkehrszahlen eingearbeitet.
3. Die Gutachter präzisieren ihre Aussage unter VSU Gliederungspunkt
3.1, die Godesburg sei für mobilitätseingeschränkte Personen nicht
erreichbar, denn Fakt ist, dass vom Parkplatz der Godesburg oberhalb
der Michaelskapelle eine Aufzuganlage in den Burghof existiert.
4. Die Gutachter präzisieren in VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau sieSeite 1 von 4
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an der Kreuzung aus Koblenzer Straße und Friedrich-Ebert-Straße eine
zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen, belegen die
Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs und prüfen dabei, ob bei
ihrer Aussage die Querungshilfe auf Höhe der Hausnummer Koblenzer
Straße 79 bereits Berücksichtigung gefunden hat.
5. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau
sie an der Kreuzung aus Rheinallee und Rüngsdorfer Straße eine
zusätzliche Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die
Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs.
6. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau
sie an der Kreuzung aus Rheinallee und Am Büchel eine zusätzliche
Querungsmöglichkeit vorschlagen und belegen die Notwendigkeit mit
Zählungen des Fußverkehrs.
7. Die Gutachter präzisieren unter VSU Gliederungspunkt 3.1, wo genau
sie an der Kreuzung Burgstraße und Vilichgasse eine zusätzliche
Querungshilfe am westlichen Arm der Burgstraße vorschlagen und
belegen die Notwendigkeit mit Zählungen des Fußverkehrs. Sie prüfen
hierbei gleichzeitig, inwiefern eine solche Querung für den ÖPNV mit
Fahrtziel Bad Godesberg Stadtmitte durch hierfür erforderliche
zusätzliche Ampelphasen zu zeitlichen Verzögerungen führen würde,
zumal ja bereits eine wenige Schritte entfernte signalisierte Querung auf
Höhe der Hausnummer Aennchenplatz 9 existiert.
8. Die Gutachter erläutern ihre Aussage unter VSU, S. 21, ein Rückbau
der Brücke über die Kurfürstenallee sei für die "Verbesserung des
Verkehrsflusses" erörterungswert, zumal damit eine heute perfekte
Trennung von Fußgängern und Kfz-Verkehr ohne ersichtliche Not
aufgegeben würde.
9. Die Gutachter führen aus, was sie mit einer "Verbesserung der Querung
im Zuge Am Michaelshof-Kurpark mit Priorisierung Fußgänger" meinen
und prüfen gleichzeitig, inwiefern die Querung der Straße am Kurpark
mit dem Ziel Innenstadt im Bereich der Einmündung der
Deutschherrenstraße bedarfsgerecht ist, wenn Fußgängern 70 Meter
westlich auf Höhe der Brunnenallee 1 sowie 80 Meter östlich auf Höhe
von Am Michaelshof 10 bereits wesentlich besser zur Erreichung der
Innenstadt geeignete Querungsmöglichkeiten zu Verfügung stehen.
10. Die Gutachter aktualisieren Ihre Aussagen unter VSU Gliederungspunkt
4.2 mit aktuellen Daten, da zum Zeitpunkt des 17.05.2021 der zweite
harte Corona-Lockdown herrschte.
11. Die Gutachter ergänzen VSU Gliederungspunkt 5.2 und bewerten die
Menge und Notwendigkeiten der Parkierungsanlagen entlang der
Kurfüstenallee und an der Rigal'schen Wiese unter den Aspekten a)
P&R am ÖPNV-Knoten Stadthalle, b) Parkplatzbedarf einer sich am
regionalen und nationalen Markt für Tagungen beteiligenden und voll
ausgelasteten Stadthalle, c) Parkplatzbedarf für ein wieder in Betrieb
befindliches Kurfürstenbad und d)Parkplatzbedarf für eine
Hochschulansiedlung an der Kurfürstlichen Zeile mit einem Endausbau
auf 800 Studierende.
12. Die Gutachter überprüfen ihre Aussage auf Stichhaltigkeit und
formulieren ggf. neu: "Dies erklärt die hohe Attraktivität der südlichen
und südwestlich gelegenen Parkplätze einschließlich des Parkplatzes
auf der Rigal’schen Wiese und diejenige der Garage Fronhofer Galeria,
da diese die günstigste in der Innenstadt ist. Dies ist auch mit einer der
Gründe, warum die Wege durch den Kurpark hindurch so bedeutsamSeite 2 von 4
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sind." Dabei beziehen sie in die Überprüfung des Zitats ein, dass a) der
Parkplatz an der Rigal'schen Weise überwiegend für P&R-Zwecke
genutzt wird und b) die Wege durch den Stadtpark zur Erreichung des
ÖPNV-Knotens an der Stadthalle genutzt werden.
13. Die Gutachter formulieren für das unter VSU Gliederungspunkt 5.3.1
prognostizierte Volumen von 27.000 Kfz auf der Burgstraße am
Planungshorizont 2030 dem Volumen und dem Bedarf gerechte
Lösungsvorschläge, ohne dabei in aus gesamtstädtischer Sicht als
zynisch zu bewertende Bemerkungen zu verfallen, wie auf S. 29 oben,
"dass Pendler nach Bonn andere Wege wählen werden", zumal als
Alternativroute zur Erreichung der Büroarbeitsplätze im Bundesviertel
nur die A 565 in Verbindung mit der Reuterstraße zu Verfügung stehen.
Dabei beziehen die Gutachter auch eine Bewertung des derzeitigen
ÖPNV-Angebots mit ein.
14. Die Gutachter bauen in ihr Prognosemodell ein, wie sich erwartete
steigende Fahrzeugzahlen auf der Achse Burgstraße - Aennchenplatz
auf den Notarzt- und Rettungsverkehr auswirken unter besonderer
Beachtung der Erreichbarkeit des Waldkrankenhauses sowie des
Rehabilitationszentrums Godeshöhe.
15. Die Gutachter ergänzen das Gutachten um Ausführungen zu Abbildung
21 und erklären, warum sie der Auffassung sind, dass für die Anwohner
der Burgstraße angesichts eines prognostizierten Fahrzeugvolumens
von 27.000 Kfz/Tag eine zusätzliche Steigerung um 720 zumutbar ist,
nur um kosmetische Maßnahmen an der Straße Am Kurpark
durchführen zu können.
16. Die Gutachter weisen zur Abbildung 22 auf Seite 28 tabellarisch und
straßengenau nach, wie sich die Minderungen von 3.390 in westlicher
Richtung und von 3.960 in östlicher und südlicher Fahrtrichtung auf
Höhe der Post zusammensetzen und wohin sich die Verkehre verlagert
haben.
17. Die Gutachter berechnen, welche Auswirkungen eine Steigerung der
Fahrzeugzahlen um 480 auf der Moltkestraße haben für den dort
verlaufenden Busverkehr Richtung Bad Godesberg Innenstadt unter
besonderer Berücksichtigung der geringen Aufstellflächen inFolge eng
gestaffelter Ampeln auf dem Aennchenplatz.
18. Die Gutachter bauen in ihr Modell einen Kreisverkehr auf der Kreuzung
Theodor-Heuss-Straße/Koblenzer Straße/Friedrichallee ein, wie von der
Politik mit DS 220476 beschlossen.
19. Die Gutachter integrieren Zahlen zum Schülerverkehr am ÖPNV-Knoten
Stadthalle, listen die schützenswerten Einrichtungen auf, die in Folge
einer Sperrung der Straße am Kurpark von einer Erhöhung der Kfz-
Zahlen betroffen sind und bewerten die Verhältnismäßigkeit eine
solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe zu erwartende kosmetische
Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark.
20. Die Gutachter integrieren Zahlen zu den Anwohnerzahlen in der
Friedrich-Ebert-Straße zwischen Koblenzer Straße und Kurfürstenallee,
stellen diesen die Anwohnerzahlen an der Straße am Kurpark zwischen
Koblenzer Straße und Deutschherrenstraße gegenüber und bewerten
die Verhältnismäßigkeit eine solchen Schrittes in Bezug auf nur geringe
zu erwartende kosmetische Ergebnisse auf der Straße Am Kurpark.
21. Die Gutachter bewerten die These, dass eine signifikante Steigerung
des Kfz-Verkehrs in der Friedrich-Ebert-Straße zu einer Verstärkung der
Trennung des kombinierten Freizeitraums aus Stadtpark undSeite 3 von 4
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Rigal'scher Wiese führt.
22. Die Gutachter arbeiten in VSU Gliederungspunkt 7 ein, dass von den
am Stichtag 31.12.2021 75.263 Einwohnern Bad Godesberg rund
12.000 (Schweinheim, Muffendorf, Heiderhof), also 16%, mit Lannesdorf
und Rodderberg zusammen wohl an die 20%, in Höhenlagen wohnen,
einen der höchsten Altersdurchschnitte in ganz Bonn aufweisen und
dass die ÖPNV-Versorgung dieser Höhenlagen nicht bedarfsgerecht
und anfällig für Ausfälle ist.
Begründung
Von einem Gutachten, von dem weitreichende Beschlüsse zum Stadtumbau
abhängen, wird eine präzise Analyse a l l er Auswirkungen erwartet. Die
aktuell vorgelegte Version geht auf die hier aufgezeigten Defizite nicht ein.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de