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231462-01 · Beschlussvorlage

Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr. vor "Bonns Fünfte"

Nummer
231462-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung federführend
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  1. 231462 Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr. vor "Bonns Fünfte"

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Beschlussvorlage
öffentlich
231462-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr.
vor "Bonns Fünfte"
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem vorgelegten Ausbauplan für den Seitenbereich in der
Hausdorffstraße vor der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ auf dem
Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und Eduard-Otto-Straße im
Stadtbezirk Bonn wird zugestimmt.
2. Der Einleitung der Vergabe wird zugestimmt.
Begründung
Die Verwaltung ist durch Beschluss der BV Bonn vom 14.11.2023 damit
beauftragt worden, den Seitenbereich auf der Hausdorffstraße vor der
Gesamtschule „Bonns Fünfte“ auf dem Abschnitt zwischen August-Bier-Straße
und Eduard-Otto-Straße für den Fußverkehr zu verbessern. Die Planung soll
folgende Punkte umfassen:
i. Regelkonforme Herstellung der Gehwegbreiten
ii. Aufwertung des städtischen Grüns u.a. durch die Herstellung
ausreichend großer Baumscheiben
iii. Im Zuge der weiteren Planung wird geprüft, ob zusätzlich
Baumstandorte als Klimavorsorge etabliert werden können
Zur Begründung wird auf die diesbezügliche Beschlussvorlage, DS-Nr. 231462
verwiesen.
Planung:
Der Ausbauplan sieht regelkonforme Gehwegbreiten von mindestens 2,50 m
vor, die auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet sind. Im
gesamten Abschnitt sind Flächen zur Verbreiterung im städtischen BesitzSeite 1 von 5
Seite 2
vorhanden. Aufgrund des hohen Fahrradaufkommens und der vielen
unkontrolliert abgestellten Fahrräder sind im Zuge der Planung
Fahrradabstellanlagen vor dem Schuleingang vorgesehen.
Aufgrund beengter Platzverhältnisse, vorhandenen Versorgungsleitungen,
Überhängen von Bäumen sowie geringen Sicherheitsabständen können keine
neuen Baumstandorte geplant werden. Zur Kompensation der bebauten
Flächen und zur Erweiterung der Baumscheiben wird eine zwei Meter breite
Grünfläche angelegt. Als Einsaat wird ein 2 cm RAL-zertifizierter Kompost
aufgetragen und mit einer heimischen Kräutermischung zur Förderung der
Biodiversität eingesät. Dies trägt zur Aufwertung des städtischen Grüns bei.
Außerdem wird im Rahmen des Ausbaus der Verteilerschrank entfernt, der sich
derzeit mitten im Weg befindet.
Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsituation, der
Schaffung von Fahrradabstellanlagen sowie der Aufwertung des städtischen
Grüns sind daher umzusetzen. Ferner ist sicherzustellen, dass die derzeit
unbefestigten Parkflächen entsprechend entfernt werden, um die
Baumscheiben zu schützen.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für
alle Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und
Schüler*innen, die die Gesamtschule und die Haltestelle nutzen, zu
gewährleisten. Darüber hinaus tragen die geplanten Grünflächen zur
ökologischen Aufwertung des Stadtbildes bei.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes
2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Radverkehr
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 70.000€ 5610012079000/
785200
2025
Einzahlungen 0
Investiver
Finanzsaldo
70.000€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
AufwendungenSeite 2 von 5
Seite 3
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Vergabeart
öffentlich offen (EU) x Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-05395 VOB x UVgO bzw. VgV 3.-4- Quartal 2024 70.000,00
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.07 Verkehrsplanung 785200 5610012079000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Ausbaulageplan Hausdorffstraße (öffentlich)
2 RQ Hausdorffstraße (öffentlich)Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Grünstreifen
6
+ 12
± 0.00
Gehweg
+ 16
+ 23
+ 12
± 0.00
+ 24
Gehweg
+ 26+ 25
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft
Gehwegsanierung
Hausdorffstraße
Regelquerschnitte
1 : 25
1316-MB-ZE-03
zw. Hs.-Nr. 25 und 61
örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN 2016; Höhenstatus 170 )
Koordinatensystem
Zeichnungsname: Z:\66-VA5\ACAD\1316-Hausdorffstrasse\Hausdorffstraße Gehwegsanierung\3-Ausführungsplanung\Gehwegsanierung
Für die Bauausführung genehmigt:
Bonn, den Leiter des Tiefbauamtes
Die eingetragenen Maße
sind örtl. zu überprüfen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
geprüft
gezeichnet
Amt 62-2 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Juli 2024Zammitto
Kessenich
Okt 2022Jabelmann
Wirtz Okt 2022
Juli 2024ZammittoSept 2022
gez. Esch
11.07.2024Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de