231462-01 · Beschlussvorlage
Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr. vor "Bonns Fünfte"
Kerndaten
- Nummer
- 231462-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231462-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Ausbau des Seitenbereiches in der Hausdorffstr. vor "Bonns Fünfte" Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem vorgelegten Ausbauplan für den Seitenbereich in der Hausdorffstraße vor der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ auf dem Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und Eduard-Otto-Straße im Stadtbezirk Bonn wird zugestimmt. 2. Der Einleitung der Vergabe wird zugestimmt. Begründung Die Verwaltung ist durch Beschluss der BV Bonn vom 14.11.2023 damit beauftragt worden, den Seitenbereich auf der Hausdorffstraße vor der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ auf dem Abschnitt zwischen August-Bier-Straße und Eduard-Otto-Straße für den Fußverkehr zu verbessern. Die Planung soll folgende Punkte umfassen: i. Regelkonforme Herstellung der Gehwegbreiten ii. Aufwertung des städtischen Grüns u.a. durch die Herstellung ausreichend großer Baumscheiben iii. Im Zuge der weiteren Planung wird geprüft, ob zusätzlich Baumstandorte als Klimavorsorge etabliert werden können Zur Begründung wird auf die diesbezügliche Beschlussvorlage, DS-Nr. 231462 verwiesen. Planung: Der Ausbauplan sieht regelkonforme Gehwegbreiten von mindestens 2,50 m vor, die auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet sind. Im gesamten Abschnitt sind Flächen zur Verbreiterung im städtischen BesitzSeite 1 von 5 Seite 2 vorhanden. Aufgrund des hohen Fahrradaufkommens und der vielen unkontrolliert abgestellten Fahrräder sind im Zuge der Planung Fahrradabstellanlagen vor dem Schuleingang vorgesehen. Aufgrund beengter Platzverhältnisse, vorhandenen Versorgungsleitungen, Überhängen von Bäumen sowie geringen Sicherheitsabständen können keine neuen Baumstandorte geplant werden. Zur Kompensation der bebauten Flächen und zur Erweiterung der Baumscheiben wird eine zwei Meter breite Grünfläche angelegt. Als Einsaat wird ein 2 cm RAL-zertifizierter Kompost aufgetragen und mit einer heimischen Kräutermischung zur Förderung der Biodiversität eingesät. Dies trägt zur Aufwertung des städtischen Grüns bei. Außerdem wird im Rahmen des Ausbaus der Verteilerschrank entfernt, der sich derzeit mitten im Weg befindet. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsituation, der Schaffung von Fahrradabstellanlagen sowie der Aufwertung des städtischen Grüns sind daher umzusetzen. Ferner ist sicherzustellen, dass die derzeit unbefestigten Parkflächen entsprechend entfernt werden, um die Baumscheiben zu schützen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Schüler*innen, die die Gesamtschule und die Haltestelle nutzen, zu gewährleisten. Darüber hinaus tragen die geplanten Grünflächen zur ökologischen Aufwertung des Stadtbildes bei. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 durch die Bezirksregierung Köln. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Radverkehr Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 70.000€ 5610012079000/ 785200 2025 Einzahlungen 0 Investiver Finanzsaldo 70.000€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / AufwendungenSeite 2 von 5 Seite 3 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart öffentlich offen (EU) x Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-05395 VOB x UVgO bzw. VgV 3.-4- Quartal 2024 70.000,00 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.07 Verkehrsplanung 785200 5610012079000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 Ausbaulageplan Hausdorffstraße (öffentlich) 2 RQ Hausdorffstraße (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Grünstreifen 6 + 12 ± 0.00 Gehweg + 16 + 23 + 12 ± 0.00 + 24 Gehweg + 26+ 25 Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft Gehwegsanierung Hausdorffstraße Regelquerschnitte 1 : 25 1316-MB-ZE-03 zw. Hs.-Nr. 25 und 61 örtl. ermittelte NHN-Höhe (DHHN 2016; Höhenstatus 170 ) Koordinatensystem Zeichnungsname: Z:\66-VA5\ACAD\1316-Hausdorffstrasse\Hausdorffstraße Gehwegsanierung\3-Ausführungsplanung\Gehwegsanierung Für die Bauausführung genehmigt: Bonn, den Leiter des Tiefbauamtes Die eingetragenen Maße sind örtl. zu überprüfen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : geprüft gezeichnet Amt 62-2 Vermessung gemessen : : : gesehen : Juli 2024Zammitto Kessenich Okt 2022Jabelmann Wirtz Okt 2022 Juli 2024ZammittoSept 2022 gez. Esch 11.07.2024Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de