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231456-02 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage zu den Bürgeranträgen: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen

Nummer
231456-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,5 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231456 Bürgerantrag: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen

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Beschlussvorlage
öffentlich
231456-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Beschlussvorlage zu den Bürgeranträgen: Antrag
auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf
Einweg-Takeaway-Verpackungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Empfehlung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Ein-
weg-Takeaway-Verpackungen.
Begründung
Bezüglich der Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-
Takeaway-Verpackungen sind in der Verwaltung eine Vielzahl an
Bürgeranträgen eingegangen. Die gesamten Bürgeranträge wurden in den DS
231456 und 231456-01 zusammengefasst und wurden ohne eine vorliegende
Stellungnahme der Verwaltung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger am 06.12.2023 angenommen.
Der Bürgerantrag DS 231456 hat folgenden Wortlaut:
Zu dieser Thematik sind eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen,
die als ein Dokument zusammengefasst wurden.
Die Anträge thematisieren die Erhebung einer örtlichen
Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.
Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Bürgeranträgen.
Der Bürgerantrag DS 231456-01 hat folgenden Wortlaut:
Der beigefügte Antrag thematisiert die Erhebung einer örtlichen
Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.Seite 1 von 41
Seite 2
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Zu dieser Thematik sind bereits eine Vielzahl von Bürgeranträgen
eingegangen (sh. 231456).
Die Verwaltung verweist hierzu auf die allgemeine Stellungnahme zu diesem
Thema unter der DS 231182-04 ST.
Da Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden in Kürze erwarten werden und
die Verwaltung dann auch u.a. unter Berücksichtigung dieser Eingaben
ihre fachliche Abwägung und Analyse erst abschließen kann, hält die
Verwaltung eine Beschlussfassung über die vorliegenden Bürgeranträge für
verfrüht.
Anlage/n
1 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen
- Teil 1 (öffentlich)
2 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen
- Teil 2 (öffentlich)
3 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen
- komplett Teil 1 (nichtöffentlich)
4 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen
- komplett Teil 2 (nichtöffentlich)Seite 2 von 41
Von:
Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 11:36
An: Dörner, Katja (Dez_OB)
Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-
Takeaway[1]Verpackungen

SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerdenjährlich5,8
MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.Diedamit
einhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeinerStadtbetrachteichmit
Sorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom24.5.2023istnunklar:
StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-Verpackungenerheben.Mit
dieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenund
GemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022in
TübingengeltendeVerpackungssteuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbots-verordnungsowiedie
seitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernicht zuspürbarwenigerEinwegmüll
geführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenundweiterhinauf
Einwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslückenausgenutzt,indemEinweg-
AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.
DerErsatzvonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.EineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Takeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAnreizebeiderGastronomiesowiebeiden
BürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundlicheMehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWeg
funktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeinerege
NutzungangebotenerMehrwegalternativen.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAusgabevon
SpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.IchbitteSieumeine
EingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEingangmeinesSchreibens.Vielen
Dank!
MitfreundlichenGrüßen

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BundesstadtBonn
FrauKatjaDörner
OberbürgermeisterinderStadtBonn
Stadthaus
BerlinerPlatz2
53111Bonn

OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
6.Juni2023
AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 4 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den6.Juni2023Seite 5 von 41
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OberbürgermeisterinderStadtBonn
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BerlinerPlatz2
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AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 6 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den2.Juni2023Seite 7 von 41
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BundesstadtBonn
FrauKatjaDörner
OberbürgermeisterinderStadtBonn
Stadthaus
BerlinerPlatz2
53111Bonn

OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
2.Juni2023
AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 10 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

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Von:
Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 18:18
An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de>
Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen

SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschland
werdenjährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-
Essensboxenverbraucht.DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowie
übervollenMülleimerinmeinerStadtbetrachteichmitSorge.Mitdemrichtungsweisenden
UrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom24.5.2023istnunklar:Städteund
GemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-Verpackungen
erheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördern
undsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen.
Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungssteuer
eindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltende
Einwegkunststoffverbotsverordnungsowiedieseitdem1.Januar2023geltende
MehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbarwenigerEinwegmüllgeführt.Zum
einenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenund
weiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslücken
ausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinem
GrammwenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-Verpackungensetzthingegendirekte
finanzielleAnreizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarme
undumweltfreundlicheMehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigt
dieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeinerege
NutzungangebotenerMehrwegalternativen.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteuerauf
dieAusgabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonats
nachEingangmeinesSchreibens.

MitfreundlichenGrüßen
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OberbürgermeisterinderStadtBonn
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BerlinerPlatz2
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OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
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AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 13 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
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BerlinerPlatz2
53111Bonn

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AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 15 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
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Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 17 von 41
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Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
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ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den2.Juni2023Seite 18 von 41
Von:
Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 13:43
An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de>
Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen



SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,

seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerdenjährlich5,8
MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.Diedamit
einhergehendenUmwelt-undKlimabelastungen,denAbfallaufWegen/Straßen,sowieübervollenMülleimerin
BonnbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom
24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördernundso
zusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseit
dem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungssteuereindrücklichunterBeweis.

BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnungsowiedie
seitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbarwenigerEinwegmüll
geführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenundweiterhinauf
Einwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslückenausgenutzt,indemEinweg-
AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatzvonEinweggeschirrausPlastikdurchsolches
ausanderemMaterialführtjedochzukeinemGrammwenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallberge
nichtlösen.

EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAnreizebeider
GastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundlicheMehrwegalternativenzu
nutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufden
StraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternativen.

DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAusgabevon
SpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.

IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEingangmeines
Schreibens.

MitfreundlichenGrüßen

Seite 19 von 41
BundesstadtBonn
FrauKatjaDörner
OberbürgermeisterinderStadtBonn
Stadthaus
BerlinerPlatz2
53111Bonn

OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
6.Juni2023
AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 20 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den6.Juni2023Seite 21 von 41
BundesstadtBonn
FrauKatjaDörner
OberbürgermeisterinderStadtBonn
Stadthaus
BerlinerPlatz2
53111Bonn

OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
8.Juni2023
AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 22 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den8.Juni2023Seite 23 von 41
BundesstadtBonn
FrauKatjaDörner
OberbürgermeisterinderStadtBonn
Stadthaus
BerlinerPlatz2
53111Bonn

OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de
11.Juni2023
AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-
Verpackungen
SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner,
seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden
jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.
DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner
StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin
Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf
Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie
MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen-
schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs-
steuereindrücklichunterBeweis.
BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung
sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar
wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich-
tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs-
lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz
vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm
wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 24 von 41
EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn-
reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche
Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer-
brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati-
ven.
DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus-
gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.
IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin-
gangmeinesSchreibens.
MitfreundlichenGrüßen

Bonn,den11.Juni2023Seite 25 von 41
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Von:
Gesendet: Mittwoch, 14. Juni 2023 15:04
An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de>
Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen
Bundesstadt Bonn
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Stadthaus 14.06.2023
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Frau Dörner,
seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Die damit einhergehenden
Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in unserer Stadt betrachte ich mit Sorge.
Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom
24.05.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-
Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie
Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen-
schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungs-
steuer eindrücklich unter Beweis.
Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende
Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende
Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt
dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg
setzen. Mehrweggeschirr steht nur auf den hinteren Regalen und Kunden bemerken die Alternative
kaum. Zum anderen werden Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder
Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem
Material führt jedoch nicht zu weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle
Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und
umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt
Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung
angebotener Mehrwegalternativen.
Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die
Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach
Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an.
Allein in Deutschland werden
jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht.
Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner
Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf
Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie
Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie
Klima- und Ressourcenschutz
beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer
eindrücklich unter Beweis.
Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende
Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende
Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt
dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg
setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-
Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik
durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das
Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle
Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und
umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt
Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer:
weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen.
Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die
Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach
Eingang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 39 von 41
Bundesstadt Bonn
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Oder per Mail: oberbuergermeisterin@bonn.de
23. August 2023
Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-
Verpackungen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner,
seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden
jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht.
Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner
Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf
Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie
Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen-
schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungs-
steuer eindrücklich unter Beweis.
Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung
sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar
weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflich-
ten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungs-
lücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz
von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm
weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.Seite 40 von 41
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle An-
reize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche
Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Ver-
brauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternati-
ven.
Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Aus-
gabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt.
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein-
gang meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Bonn, den 23. August 2023Seite 41 von 41

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Datenstand: 03.11.2026, 06:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de