231456-02 · Beschlussvorlage
Beschlussvorlage zu den Bürgeranträgen: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen
Kerndaten
- Nummer
- 231456-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231456-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Beschlussvorlage zu den Bürgeranträgen: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Empfehlung Rat 01.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung prüft die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Ein- weg-Takeaway-Verpackungen. Begründung Bezüglich der Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg- Takeaway-Verpackungen sind in der Verwaltung eine Vielzahl an Bürgeranträgen eingegangen. Die gesamten Bürgeranträge wurden in den DS 231456 und 231456-01 zusammengefasst und wurden ohne eine vorliegende Stellungnahme der Verwaltung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 06.12.2023 angenommen. Der Bürgerantrag DS 231456 hat folgenden Wortlaut: Zu dieser Thematik sind eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen, die als ein Dokument zusammengefasst wurden. Die Anträge thematisieren die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Bürgeranträgen. Der Bürgerantrag DS 231456-01 hat folgenden Wortlaut: Der beigefügte Antrag thematisiert die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen.Seite 1 von 41 Seite 2 Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Zu dieser Thematik sind bereits eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen (sh. 231456). Die Verwaltung verweist hierzu auf die allgemeine Stellungnahme zu diesem Thema unter der DS 231182-04 ST. Da Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden in Kürze erwarten werden und die Verwaltung dann auch u.a. unter Berücksichtigung dieser Eingaben ihre fachliche Abwägung und Analyse erst abschließen kann, hält die Verwaltung eine Beschlussfassung über die vorliegenden Bürgeranträge für verfrüht. Anlage/n 1 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen - Teil 1 (öffentlich) 2 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen - Teil 2 (öffentlich) 3 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen - komplett Teil 1 (nichtöffentlich) 4 Bürgeranträge Erhebung Verbrauchssteuer Einweg-Takeaway-Verpackungen - komplett Teil 2 (nichtöffentlich)Seite 2 von 41 Von: Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 11:36 An: Dörner, Katja (Dez_OB) Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg- Takeaway[1]Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerdenjährlich5,8 MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.Diedamit einhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeinerStadtbetrachteichmit Sorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom24.5.2023istnunklar: StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-Verpackungenerheben.Mit dieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenund GemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022in TübingengeltendeVerpackungssteuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbots-verordnungsowiedie seitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernicht zuspürbarwenigerEinwegmüll geführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenundweiterhinauf Einwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslückenausgenutzt,indemEinweg- AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden. DerErsatzvonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.EineörtlicheVerbrauchssteuerauf Takeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAnreizebeiderGastronomiesowiebeiden BürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundlicheMehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWeg funktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeinerege NutzungangebotenerMehrwegalternativen. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAusgabevon SpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt.IchbitteSieumeine EingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEingangmeinesSchreibens.Vielen Dank! MitfreundlichenGrüßen Seite 3 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 6.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 4 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den6.Juni2023Seite 5 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 2.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 6 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den2.Juni2023Seite 7 von 41 $WPFGUUVCFV$QPP (TCW-CVLC&ȓTPGT 1DGTDȗTIGTOGKUVGTKPFGT5VCFV$QPP 5VCFVJCWU $GTNKPGT2NCV\ $QPP 1FGTRGT/CKNQDGTDWGTIGTOGKUVGTKP"DQPPFG ,WPK #PVTCICWH'TJGDWPIGKPGTȓTVNKEJGP8GTDTCWEJUUVGWGTCWH'KPYGI6CMGCYC[ 8GTRCEMWPIGP 5GJTIGGJTVG(TCW1DGTDȗTIGTOGKUVGTKP&ȓTPGT UGKV,CJTGPUVGKIVFKG/GPIGCP8GTRCEMWPIUOȗNNMQPVKPWKGTNKEJCP#NNGKPKP&GWVUEJNCPFYGTFGP LȂJTNKEJ/KNNKCTFGP'KPYGI)GVTȂPMGDGEJGTWPF/KNNKCTFGP'KPYGI'UUGPUDQZGPXGTDTCWEJV &KGFCOKVGKPJGTIGJGPFGP7OYGNVWPF-NKOCDGNCUVWPIGPUQYKGȗDGTXQNNGP/ȗNNGKOGTKPOGKPGT 5VCFVDGVTCEJVGKEJOKV5QTIG/KVFGOTKEJVWPIUYGKUGPFGP7TVGKNFGU$WPFGUXGTYCNVWPIUIGTKEJVUKP .GKR\KIXQOKUVPWPMNCT5VȂFVGWPF)GOGKPFGPFȗTHGPGKPGȓTVNKEJG8GTDTCWEJUUVGWGTCWH 'KPYGI6CMGCYC[8GTRCEMWPIGPGTJGDGP/KVFKGUGTDGUQPFGTUYKTMUCOGP/CPCJOGMȓPPGPUKG /GJTYGIIG\KGNVHȓTFGTPWPFUQ\WUCWDGTGP5VȂFVGPWPF)GOGKPFGPUQYKG-NKOCWPF4GUUQWTEGP UEJWV\DGKVTCIGP&KGUUVGNNVFKGDGTGKVUUGKVFGO,CPWCTKP6ȗDKPIGPIGNVGPFG8GTRCEMWPIU UVGWGTGKPFTȗEMNKEJWPVGT$GYGKU $WPFGUYGKVG/CPCJOGPYKGFKGUGKVFGO,WNKIGNVGPFG'KPYGIMWPUVUVQHHXGTDQVUXGTQTFPWPI UQYKGFKGUGKVFGO,CPWCTIGNVGPFG/GJTYGICPIGDQVURHNKEJVJCDGPDKUJGTPKEJV\WURȗTDCT YGPKIGT'KPYGIOȗNNIGHȗJTV<WOGKPGPNKGIVFKGUFCTCPFCUUXKGNG)CUVTQPQOKGDGVTKGDGFKGUG2HNKEJ VGPKIPQTKGTGPWPFYGKVGTJKPCWH'KPYGIUGV\GP<WOCPFGTGPYGTFGPUEJGWPGPVQTITQG4GIGNWPIU NȗEMGPCWUIGPWV\VKPFGO'KPYGI#NVGTPCVKXGPCWU*QN\QFGT2CRKGTXGTYGPFGVYGTFGP>'TUCV\ XQP'KPYGIIGUEJKTTCWU2NCUVKMFWTEJUQNEJGUCWUCPFGTGO/CVGTKCNHȗJTVLGFQEJ\WMGKPGO)TCOO YGPKIGT/ȗNNWPFYKTFFCU2TQDNGOWPPȓVKIGT#DHCNNDGTIGPKEJVNȓUGPSeite 8 von 41 'KPGȓTVNKEJG8GTDTCWEJUUVGWGTCWH6CMGCYC[8GTRCEMWPIGPUGV\VJKPIGIGPFKTGMVGHKPCP\KGNNG#P TGK\GDGKFGT)CUVTQPQOKGUQYKGDGKFGP$ȗTIGTKPPGPWPF$ȗTIGTPCDHCNNCTOGWPFWOYGNVHTGWPFNKEJG /GJTYGICNVGTPCVKXGP\WPWV\GP&CUUFKGUGT9GIHWPMVKQPKGTV\GKIVFKG5VCFV6ȗDKPIGPOKVKJTGT8GT DTCWEJUUVGWGTYGPKIGT/ȗNNCWHFGP5VTCGPWPFGKPGTGIG0WV\WPICPIGDQVGPGT/GJTYGICNVGTPCVK XGP &GUJCNDDGCPVTCIGKEJJKGTOKVFKGUEJPGNNG'KPHȗJTWPIGKPGTȓTVNKEJGP8GTDTCWEJUUVGWGTCWHFKG#WU ICDGXQP5RGKUGPWPF)GVTȂPMGPKP'KPYGIXGTRCEMWPIGPKPOGKPGTWPF+JTGT5VCFV +EJDKVVG5KGWOGKPG'KPICPIUDGUVȂVKIWPIUQYKGWO4ȗEMOGNFWPIKPPGTJCNDGKPGU/QPCVUPCEJ'KP ICPIOGKPGU5EJTGKDGPU /KVHTGWPFNKEJGP)TȗGP $QPPFGP,WPKSeite 9 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 2.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 10 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den2.Juni2023Seite 11 von 41 Von: Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 18:18 An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de> Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschland werdenjährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg- Essensboxenverbraucht.DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowie übervollenMülleimerinmeinerStadtbetrachteichmitSorge.Mitdemrichtungsweisenden UrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom24.5.2023istnunklar:Städteund GemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway-Verpackungen erheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördern undsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen. Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungssteuer eindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltende Einwegkunststoffverbotsverordnungsowiedieseitdem1.Januar2023geltende MehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbarwenigerEinwegmüllgeführt.Zum einenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenund weiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslücken ausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinem GrammwenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen. EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-Verpackungensetzthingegendirekte finanzielleAnreizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarme undumweltfreundlicheMehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigt dieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeinerege NutzungangebotenerMehrwegalternativen. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteuerauf dieAusgabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonats nachEingangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Seite 12 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 2.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 13 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den2.Juni2023Seite 14 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 2.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 15 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den2.Juni2023Seite 16 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 2.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 17 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den2.Juni2023Seite 18 von 41 Von: Gesendet: Freitag, 2. Juni 2023 13:43 An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de> Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerdenjährlich5,8 MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht.Diedamit einhergehendenUmwelt-undKlimabelastungen,denAbfallaufWegen/Straßen,sowieübervollenMülleimerin BonnbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsinLeipzigvom 24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensieMehrweggezieltfördernundso zusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcenschutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseit dem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungssteuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnungsowiedie seitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbarwenigerEinwegmüll geführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflichtenignorierenundweiterhinauf Einwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungslückenausgenutzt,indemEinweg- AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatzvonEinweggeschirrausPlastikdurchsolches ausanderemMaterialführtjedochzukeinemGrammwenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallberge nichtlösen. EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAnreizebeider GastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundlicheMehrwegalternativenzu nutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVerbrauchssteuer:wenigerMüllaufden StraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternativen. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAusgabevon SpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEingangmeines Schreibens. MitfreundlichenGrüßen Seite 19 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 6.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 20 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den6.Juni2023Seite 21 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 8.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 22 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den8.Juni2023Seite 23 von 41 BundesstadtBonn FrauKatjaDörner OberbürgermeisterinderStadtBonn Stadthaus BerlinerPlatz2 53111Bonn OderperMail:oberbuergermeisterin@bonn.de 11.Juni2023 AntragaufErhebungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufEinweg-Takeaway- Verpackungen SehrgeehrteFrauOberbürgermeisterinDörner, seitJahrensteigtdieMengeanVerpackungsmüllkontinuierlichan.AlleininDeutschlandwerden jährlich5,8MilliardenEinweg-Getränkebecherund4,3MilliardenEinweg-Essensboxenverbraucht. DiedamiteinhergehendenUmwelt-undKlimabelastungensowieübervollenMülleimerinmeiner StadtbetrachteichmitSorge.MitdemrichtungsweisendenUrteildesBundesverwaltungsgerichtsin Leipzigvom24.5.2023istnunklar:StädteundGemeindendürfeneineörtlicheVerbrauchssteuerauf Einweg-Takeaway-Verpackungenerheben.MitdieserbesonderswirksamenMaßnahmekönnensie MehrweggezieltfördernundsozusauberenStädtenundGemeindensowieKlima-undRessourcen- schutzbeitragen.Diesstelltdiebereitsseitdem1.Januar2022inTübingengeltendeVerpackungs- steuereindrücklichunterBeweis. BundesweiteMaßnahmenwiedieseitdem3.Juli2021geltendeEinwegkunststoffverbotsverordnung sowiedieseitdem1.Januar2023geltendeMehrwegangebotspflichthabenbishernichtzuspürbar wenigerEinwegmüllgeführt.Zumeinenliegtdiesdaran,dassvieleGastronomiebetriebediesePflich- tenignorierenundweiterhinaufEinwegsetzen.ZumanderenwerdenscheunentorgroßeRegelungs- lückenausgenutzt,indemEinweg-AlternativenausHolzoderPapierverwendetwerden.DerErsatz vonEinweggeschirrausPlastikdurchsolchesausanderemMaterialführtjedochzukeinemGramm wenigerMüllundwirddasProblemunnötigerAbfallbergenichtlösen.Seite 24 von 41 EineörtlicheVerbrauchssteueraufTakeaway-VerpackungensetzthingegendirektefinanzielleAn- reizebeiderGastronomiesowiebeidenBürgerinnenundBürgern,abfallarmeundumweltfreundliche Mehrwegalternativenzunutzen.DassdieserWegfunktioniert,zeigtdieStadtTübingenmitihrerVer- brauchssteuer:wenigerMüllaufdenStraßenundeineregeNutzungangebotenerMehrwegalternati- ven. DeshalbbeantrageichhiermitdieschnelleEinführungeinerörtlichenVerbrauchssteueraufdieAus- gabevonSpeisenundGetränkeninEinwegverpackungeninmeinerundIhrerStadt. IchbitteSieumeineEingangsbestätigungsowieumRückmeldunginnerhalbeinesMonatsnachEin- gangmeinesSchreibens. MitfreundlichenGrüßen Bonn,den11.Juni2023Seite 25 von 41 Seite 26 von 41 Seite 27 von 41 Seite 28 von 41 Seite 29 von 41 Seite 30 von 41 Seite 31 von 41 Seite 32 von 41 Seite 33 von 41 Seite 34 von 41 Seite 35 von 41 Von: Gesendet: Mittwoch, 14. Juni 2023 15:04 An: Dörner, Katja (Dez_OB) <katja.doerner@bonn.de> Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Stadthaus 14.06.2023 Berliner Platz 2 53111 Bonn Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Frau Dörner, seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in unserer Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.05.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg- Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen- schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungs- steuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Mehrweggeschirr steht nur auf den hinteren Regalen und Kunden bemerken die Alternative kaum. Zum anderen werden Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch nicht zu weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen. Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Seite 36 von 41 Seite 37 von 41 Seite 38 von 41 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg- Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen. Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Seite 39 von 41 Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Oder per Mail: oberbuergermeisterin@bonn.de 23. August 2023 Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen- schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungs- steuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflich- ten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungs- lücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.Seite 40 von 41 Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle An- reize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Ver- brauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternati- ven. Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Aus- gabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein- gang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Bonn, den 23. August 2023Seite 41 von 41
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