231456-01 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen
Kerndaten
- Nummer
- 231456-01
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 31.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231456-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 24.08.2023 Bürgerantrag: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.09.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der beigefügte Antrag thematisiert die Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Zu dieser Thematik sind bereits eine Vielzahl von Bürgeranträgen eingegangen (sh. 231456). Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn Oder per Mail: oberbuergermeisterin@bonn.de 23. August 2023 Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway- Verpackungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Dörner, seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcen- schutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungs- steuer eindrücklich unter Beweis. Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflich- ten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungs- lücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.Seite 2 von 3 Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle An- reize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Ver- brauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternati- ven. Deshalb beantrage ich hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Aus- gabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in meiner und Ihrer Stadt. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Ein- gang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Bonn, den 23. August 2023Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de