231445-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 231445-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231445-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme Rat 19.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.Ist der Verwaltung bekannt, ob im Zusammenhang mit der Entscheidung der BSI-Standort Bonn gefährdet ist? Die Zentrale des BSI am Standort Bonn ist aus Sicht des BSI nicht gefährdet. Das BSI strebt eine Zukunft in Bonn an. Das BSI wird aller Voraussicht nach langfristig Bestandsliegenschaften im Stadtgebiet nutzen. 2. Ist der Verwaltung bekannt, was die BImA zukünftig mit dem Grundstück plant? Gibt es bereits Interesse anderer Bundesämter hier zu bauen? Die Stadt ist in einem kontinuierlichen Austausch mit der BIMA über die Entwicklung der Flächen des Bundes. Konkrete Informationen sind der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 3. Wäre aus Sicht der Verwaltung ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Bonn bzw. die Stadtentwicklungsgesellschaft sinnvoll? Ist der Verwaltung bekannt, ob ein Verkauf des Grundstücks für die BImA infrage kommt? Die Stadt ist in einem kontinuierlichen Austausch mit der BIMA über die Entwicklung der Flächen des Bundes. In diesen Gesprächen betont die BIMA immer wieder, dass die Liegenschaften des Bundes in Bonn wegen des hohen Eigenbedarfs in der Regel nicht zum Verkauf stehen. 4. Was für eine alternative Bebauung wäre auf dem Grundstück möglich? Käme hier alternativ auch Wohnbebauung oder ein Mischgebiet in Betracht? Zur Ansiedlung des BSI auf den Flächen an der Ludwig-Erhard-Allee wurde neues Planungsrecht geschaffen.Seite 1 von 2 Seite 2 Städtebaulich wäre an dem Standort auch eine gemischt genutzte Bebauung für Büro und Wohnen vorstellbar. Hierzu wäre dann neues Planungsrecht erforderlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de