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231445-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf

Nummer
231445-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 19.09.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231445 CDU-Anfrage: Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231445-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Informationen über die Nichtweiterverfolgung des
BSI-Neubaus in Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
Rat 19.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Ist der Verwaltung bekannt, ob im Zusammenhang mit der Entscheidung
der BSI-Standort Bonn gefährdet ist?
Die Zentrale des BSI am Standort Bonn ist aus Sicht des BSI nicht gefährdet.
Das BSI strebt eine Zukunft in Bonn an. Das BSI wird aller Voraussicht nach
langfristig Bestandsliegenschaften im Stadtgebiet nutzen.
2. Ist der Verwaltung bekannt, was die BImA zukünftig mit dem
Grundstück plant? Gibt es bereits Interesse anderer Bundesämter hier zu
bauen?
Die Stadt ist in einem kontinuierlichen Austausch mit der BIMA über die
Entwicklung der Flächen des Bundes. Konkrete Informationen sind der
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
3. Wäre aus Sicht der Verwaltung ein Erwerb des Grundstücks durch die
Stadt Bonn bzw. die Stadtentwicklungsgesellschaft sinnvoll? Ist der
Verwaltung bekannt, ob ein Verkauf des Grundstücks für die BImA infrage
kommt?
Die Stadt ist in einem kontinuierlichen Austausch mit der BIMA über die
Entwicklung der Flächen des Bundes. In diesen Gesprächen betont die BIMA
immer wieder, dass die Liegenschaften des Bundes in Bonn wegen des hohen
Eigenbedarfs in der Regel nicht zum Verkauf stehen.
4. Was für eine alternative Bebauung wäre auf dem Grundstück möglich?
Käme hier alternativ auch Wohnbebauung oder ein Mischgebiet in
Betracht?
Zur Ansiedlung des BSI auf den Flächen an der Ludwig-Erhard-Allee wurde
neues Planungsrecht geschaffen.Seite 1 von 2
Seite 2
Städtebaulich wäre an dem Standort auch eine gemischt genutzte Bebauung
für Büro und Wohnen vorstellbar. Hierzu wäre dann neues Planungsrecht
erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de