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231443 · Dringlichkeitsantrag

CDU/BBB/u.w.-Dringlichkeitsantrag: Entschädigung des Kleinen Theaters

Nummer
231443
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231443-01 ST CDU/BBB/u.w.-Dringlichkeitsantrag: Entschädigung des Kleinen Theaters

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Text anzeigen (1.986 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231443
Antragsteller/in:
CDU-Bezirksfraktion Bad Godesberg
Elke Melzer, Jens Röskens
BBB-Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar, Marcel Schmitt
Wolfgang Heedt
08.08.2023 gez. Wenzel
CDU/BBB/u.w.-Dringlichkeitsantrag: Entschädigung
des Kleinen Theaters
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass eine finanzielle Schieflage des
Kleinen Theaters Bad Godesberg durch den entstandenen finanziellen
Schaden vermieden werden muss.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Stadt Bonn zahlt dem Kleinen Theater Bad Godesberg Entschädigung für
die im August 2023 durch Planungsfehler der Verwaltung entstandenen
wirtschaftlichen Schäden im Zusammenhang mit dem Techno-Festival im
Stadtpark Bad Godesberg und dem daraufhin erfolgten Abbruch einer
langfristig geplanten und angekündigten Veranstaltung des Kleinen Theaters.
Die Entschädigungszahlungen sollen abdecken:
1. Reise- und Übernachtungskosten für Künstler, die wegen
Schallemissionen durch das Techno-Festival nicht im Kleinen Theater
auftreten konnten
2. Planungskosten, die dem Kleinen Theater sowohl für die ausgefallene
Veranstaltung entstanden sind als auch für die Ersatzveranstaltung
entstehen inklusive der Werbekosten
3. Kosten, die im Zusammenhang mit Eintrittskartenverkauf und deren
Erstattung entstanden sind
4. Personalkosten
Begründung
Durch das kurzfristig seitens der Verwaltung vom Burgberg in den Stadtpark
verlegte Techno-Festival wurde eine bereits langfristig geplante und
angekündigte Veranstaltung des Kleinen Theaters insbesondere durch Schall-
und Schwingungsemissionen so stark beeinträchtigt, dass diese während der
Vorstellung abgesagt werden musste. Neben der Verärgerung der Besucher
sind dem Kleinen Theater hieraus wirtschaftliche Schäden entstanden, die beiSeite 1 von 2
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besserer Planung seitens der Verwaltung vermeidbar gewesen wären.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de