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231430 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung und erste Erfahrungen mit der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Nummer
231430
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 23.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231430
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Umsetzung und erste Erfahrungen mit der
Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
23.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zum 1. Juni 2023 ist die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft
getreten und wird sukzessive die noch auslaufende Dienstanweisung zur
Telearbeit ablösen.
Das bisher bekannte Modell der Telearbeit bleibt weiterhin bestehen, geht
jedoch in dem
Modell des mobilen Arbeitens auf. Die bisher bestehenden Möglichkeiten
werden so um diverse attraktive Ausgestaltungsmöglichkeiten erweitert:
Während im Rahmen der Telearbeit nur am häuslichen Arbeitsplatz gearbeitet
werden durfte, ist nun ein ortsunabhängiges Arbeiten innerhalb Deutschlands
sowie der EU, dem EWR und der Schweiz möglich. Grundsätzlich sind jedoch
mindestens 20 % der monatlichen Arbeitszeit in Präsenz am Arbeitsplatz zu
erbringen, wobei dienstliche Belange (z. B. Öffnungs- und Servicezeiten) stets
Vorrang haben und u. a. den individuellen Umfang und die Ausgestaltung
bestimmen.
Diese mobile Arbeitsform ermöglicht eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, stärkt die Eigenverantwortung von Mitarbeitenden, erhöht die
Arbeitsmotivation und hat eine insgesamt positive Auswirkung auf die
Attraktivität der Stadt Bonn als Arbeitgeberin und somit auf die
Personalgewinnung sowie Personalbindung.
Um allen Mitarbeitenden einen erleichterten Einstieg in die Neuerungen
gewährleisten zu können, wurden die Führungskräfte und Mitarbeitenden zuvor
umfassend informiert sowie darüber hinaus spezielle Fortbildungen angeboten.
Die bisher bestehenden Telearbeitsvereinbarungen behalten dabei weiterhin
ihre Gültigkeit, werden jedoch nicht mehr verlängert. Sofern Interesse besteht,
können Mitarbeitende aber auch bereits frühzeitig ihre Telearbeitsvereinbarung
durch eine Rahmenvereinbarung zum mobilen Arbeiten ersetzen. Vor
Inkrafttreten hatten ca. 2.200 Mitarbeitende eine Telearbeitsvereinbarung
abgeschlossen. Innerhalb der ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen
Dienstvereinbarung wurden bereits 451 Rahmenvereinbarungen zum mobilen
Arbeiten ausgestellt. Weitere 102 Anträge befinden sich aktuell noch imSeite 1 von 2
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Genehmigungsworkflow. Somit haben bereits in dieser kurzen Zeit bis zu 25 %
der Telearbeitenden ihre Vereinbarung umgestellt bzw. befinden sich
momentan noch im Genehmigungsverfahren.
Im Zuge der Neuetablierung der mobilen Arbeit wurde ebenfalls der
Genehmigungsworkflow grundlegend überarbeitet. Während zuvor der Antrag
im Rahmen eines analogen Verfahrens bearbeitet wurde (postalischer
Dienstweg), ist dieser Workflow nun mithilfe der städtischen IT-Abteilung
umfassend digitalisiert worden. Hierdurch konnten die Genehmigungs- und
Bearbeitungszeiten erheblich reduziert werden.
Nach ersten Einschätzungen und Rückmeldungen von anderen Kommunen ist
die Bundesstadt Bonn in Bezug auf die Mobile Arbeit (und der damit
verbundenen Möglichkeit der Flexibilisierung des Arbeitsplatzes)
deutschlandweit eine der am modernsten aufgestellten Verwaltungen und
nimmt hier somit eine Vorreiterposition ein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de