231430 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung und erste Erfahrungen mit der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten
Kerndaten
- Nummer
- 231430
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231430 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Umsetzung und erste Erfahrungen mit der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 23.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Zum 1. Juni 2023 ist die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft getreten und wird sukzessive die noch auslaufende Dienstanweisung zur Telearbeit ablösen. Das bisher bekannte Modell der Telearbeit bleibt weiterhin bestehen, geht jedoch in dem Modell des mobilen Arbeitens auf. Die bisher bestehenden Möglichkeiten werden so um diverse attraktive Ausgestaltungsmöglichkeiten erweitert: Während im Rahmen der Telearbeit nur am häuslichen Arbeitsplatz gearbeitet werden durfte, ist nun ein ortsunabhängiges Arbeiten innerhalb Deutschlands sowie der EU, dem EWR und der Schweiz möglich. Grundsätzlich sind jedoch mindestens 20 % der monatlichen Arbeitszeit in Präsenz am Arbeitsplatz zu erbringen, wobei dienstliche Belange (z. B. Öffnungs- und Servicezeiten) stets Vorrang haben und u. a. den individuellen Umfang und die Ausgestaltung bestimmen. Diese mobile Arbeitsform ermöglicht eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärkt die Eigenverantwortung von Mitarbeitenden, erhöht die Arbeitsmotivation und hat eine insgesamt positive Auswirkung auf die Attraktivität der Stadt Bonn als Arbeitgeberin und somit auf die Personalgewinnung sowie Personalbindung. Um allen Mitarbeitenden einen erleichterten Einstieg in die Neuerungen gewährleisten zu können, wurden die Führungskräfte und Mitarbeitenden zuvor umfassend informiert sowie darüber hinaus spezielle Fortbildungen angeboten. Die bisher bestehenden Telearbeitsvereinbarungen behalten dabei weiterhin ihre Gültigkeit, werden jedoch nicht mehr verlängert. Sofern Interesse besteht, können Mitarbeitende aber auch bereits frühzeitig ihre Telearbeitsvereinbarung durch eine Rahmenvereinbarung zum mobilen Arbeiten ersetzen. Vor Inkrafttreten hatten ca. 2.200 Mitarbeitende eine Telearbeitsvereinbarung abgeschlossen. Innerhalb der ersten zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Dienstvereinbarung wurden bereits 451 Rahmenvereinbarungen zum mobilen Arbeiten ausgestellt. Weitere 102 Anträge befinden sich aktuell noch imSeite 1 von 2 Seite 2 Genehmigungsworkflow. Somit haben bereits in dieser kurzen Zeit bis zu 25 % der Telearbeitenden ihre Vereinbarung umgestellt bzw. befinden sich momentan noch im Genehmigungsverfahren. Im Zuge der Neuetablierung der mobilen Arbeit wurde ebenfalls der Genehmigungsworkflow grundlegend überarbeitet. Während zuvor der Antrag im Rahmen eines analogen Verfahrens bearbeitet wurde (postalischer Dienstweg), ist dieser Workflow nun mithilfe der städtischen IT-Abteilung umfassend digitalisiert worden. Hierdurch konnten die Genehmigungs- und Bearbeitungszeiten erheblich reduziert werden. Nach ersten Einschätzungen und Rückmeldungen von anderen Kommunen ist die Bundesstadt Bonn in Bezug auf die Mobile Arbeit (und der damit verbundenen Möglichkeit der Flexibilisierung des Arbeitsplatzes) deutschlandweit eine der am modernsten aufgestellten Verwaltungen und nimmt hier somit eine Vorreiterposition ein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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