231429 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalsanierung Arndtstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231429
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 07.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Arndtstraße in Bonn-Gronau Kanalsanierung Arndtstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Arndtstraße sanieren. Die Arbeiten werden im Abschnitt zwischen Niebuhrstraße und Adenauerallee durchgeführt. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Erforderliche Sanierungsarbeiten an Schächten und den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für den 04.09.2023 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 181041 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Arbeiten werden so ausgeführt, dass der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt wird (punktuelle Beeinträchtigungen an den Schächten und den seitlich angeordneten Sinkkästen). Der Anliegerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleiben, nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern kann eine Zufahrt zu den Grundstücken temporär unterbunden werden. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Fuß- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Die Straßenbaumaßnahme löst grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Februar 2024 fertig gestellt sein. Es werden zunächst die geschlossenen Tiefbauarbeiten durchgeführt, die Arbeiten in offener Bauweise werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Elke Minuth, Telefon 0228-77 4524 elke.minuth@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Einen Informationsfilm zum Baustellenablauf finden Sie unter www.bonn.de/baustellen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im August 2023 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de