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231425-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und Fahrradstraßen

Nummer
231425-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231425 BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und Fahrradstraßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231425-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und
Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR beantwortet die Punkte 1 und 2 der Großen Anfrage wie
folgt:
Nach Prüfung und Priorisierung der neu markierten Fahrradstraßen der Bun-
desstadt Bonn hat die bonnorange AöR für die Wintersaison 2023/2024, 16
zusätzliche Fahrradstraßen für den Winterdienst in der Priorität 1 verplant. Vor-
aussichtlich wird sich der finanzielle Mehraufwand für diese Fahrradstraßen in
der kommenden Saison auf unter ein Prozent des Gesamtvolumens des hoheit-
lichen Winterdienstes belaufen. Die Höhe des Mehraufwandes hängt stark von
der Intensität des Winterverlaufes ab.
Die Übernahme der Fahrradstraßen in die Priorität 1 des Winterdienstes soll in
den nächsten Jahren stetig erweitert werden. Eine Schätzung des finanziellen
Mehraufwandes ist derzeit nicht möglich.
Zu Punkt 3 teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die bonnorange AöR erhält eine monatliche Umlage für den Winterdienst, die
sich aus dem Wirtschaftsplan der AöR ableitet. Im Folgejahr erfolgt seitens der
bonnorange AöR eine Spitzabrechnung. Aufgrund der Abhängigkeit zur Inten-
sität des jeweiligen Winters kann hierzu in der Höhe keine generelle Aussage
getroffen werden
Der Winterdienst finanziert sich nicht aus dem Gebührenhaushalt, da er man-
gels Winterdienstgebühr nicht in die Gebührenkalkulation einfließt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de