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231417 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem Grundstück Otto-Kühne-Platz 5, 53173 Bonn

Nummer
231417
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231417
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem
Grundstück Otto-Kühne-Platz 5, 53173 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem Grundstück Otto-Kühne-
Platz 5, 53173 Bonn wird erteilt.
Die beiden Säulen-Eichen (Quercus robur ‘Fastigata‘) befinden sich im
Vorgarten des oben genannten Grundstücks (ehemaliges Päda-Gebäude) und
weisen Stammumfänge von 290 cm und 253 cm, Kronendurchmesser von bis
zu 12 m und eine Höhe von bis zu 25 m auf. Der Zustand der beiden Bäume
wurde mit noch ausreichend beurteilt.
Beide Bäume zeigen deutliche Versorgungsstörungen und entsprechenden
Vitalitätsverlust, insbesondere in den oberen Kronenbereichen. Diese sind
durch Totholzbildung und Schwachwüchsigkeit erkennbar.
Bereits vor vier Jahren wurden kostenintensive baumpflegerische Maßnahmen
ergriffen, um die Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit
wiederherzustellen. Seitdem hat sich der Zustand der Bäume weiter
verschlechtert, sodass erneute, noch umfangreichere Maßnahmen zum Erhalt
erforderlich werden.
Aktuell besteht zwar keine Gefahrensituation. Es ist allerdings zu erwarten,
dass die nun erneut anstehenden Maßnahmen den fortschreitenden
Vitalitätsverlust und die damit verbundenen Schäden nicht längerfristig werden
aufhalten können.
Da der dauerhafte Erhalt der beiden Bäume durch Schnittmaßnahmen fraglich
ist und der Zustand mit nur noch ausreichend beurteilt wurde, schlägt die
Verwaltung vor, die Fällgenehmigung zu erteilen.
Als Ersatz für die beantragten Bäume wird jeweils ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 4
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Anlage/n
1 Foto 1 (öffentlich)
2 Foto 2 (öffentlich)Seite 2 von 4
Stadt Bonn
© Stadt Bonn 2244..0077..22002233 1111::3355
Otto--Kühne--Platz 55,, 5533117733 Bonn
Geographische Länge:: 77,,116688 °
Geographische Breite:: 5500,,668888 °
Ost//Rechtswert:: 337700661177,,8811
Nord//Hochwert:: 55661166776611,,6699
Schrägluftbild:: 002211_113366_111166000022112277
Aufnahmerichtung:: OstenSeite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de