231417 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem Grundstück Otto-Kühne-Platz 5, 53173 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231417
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231417 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem Grundstück Otto-Kühne-Platz 5, 53173 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 04.09.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Säulen-Eichen auf dem Grundstück Otto-Kühne- Platz 5, 53173 Bonn wird erteilt. Die beiden Säulen-Eichen (Quercus robur ‘Fastigata‘) befinden sich im Vorgarten des oben genannten Grundstücks (ehemaliges Päda-Gebäude) und weisen Stammumfänge von 290 cm und 253 cm, Kronendurchmesser von bis zu 12 m und eine Höhe von bis zu 25 m auf. Der Zustand der beiden Bäume wurde mit noch ausreichend beurteilt. Beide Bäume zeigen deutliche Versorgungsstörungen und entsprechenden Vitalitätsverlust, insbesondere in den oberen Kronenbereichen. Diese sind durch Totholzbildung und Schwachwüchsigkeit erkennbar. Bereits vor vier Jahren wurden kostenintensive baumpflegerische Maßnahmen ergriffen, um die Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Seitdem hat sich der Zustand der Bäume weiter verschlechtert, sodass erneute, noch umfangreichere Maßnahmen zum Erhalt erforderlich werden. Aktuell besteht zwar keine Gefahrensituation. Es ist allerdings zu erwarten, dass die nun erneut anstehenden Maßnahmen den fortschreitenden Vitalitätsverlust und die damit verbundenen Schäden nicht längerfristig werden aufhalten können. Da der dauerhafte Erhalt der beiden Bäume durch Schnittmaßnahmen fraglich ist und der Zustand mit nur noch ausreichend beurteilt wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Fällgenehmigung zu erteilen. Als Ersatz für die beantragten Bäume wird jeweils ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Foto 1 (öffentlich) 2 Foto 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Stadt Bonn © Stadt Bonn 2244..0077..22002233 1111::3355 Otto--Kühne--Platz 55,, 5533117733 Bonn Geographische Länge:: 77,,116688 ° Geographische Breite:: 5500,,668888 ° Ost//Rechtswert:: 337700661177,,8811 Nord//Hochwert:: 55661166776611,,6699 Schrägluftbild:: 002211_113366_111166000022112277 Aufnahmerichtung:: OstenSeite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de