231412-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu: Förderfähige Projekte zum Bundesprogramm "Anpassung städtischer Räume an den Klimawandel"
Kerndaten
- Nummer
- 231412-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231412-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu: Förderfähige Projekte zum Bundesprogramm "Anpassung städtischer Räume an den Klimawandel" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 13.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Projektaufruf 2022: Im Rahmen des Bundesförderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" hat die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Projektaufrufes 2022 zwei Projektskizzen fristgerecht im Oktober 2022 eingereicht. Die beiden Projektskizzen wurden den politischen Vertretern der BV Bad Godesberg im Dezember 2022 zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im März 2023 eine Projektskizze ausgewählt und eine Förderung von ca. 7,3 Mio. € in Aussicht gestellt. Die zur Förderung vorgesehenen Städte und Gemeinden haben dementsprechend die Aufforderung erhalten, einen Zuwendungsantrag zu stellen und die Projekte weiter zu qualifizieren. Der Zuwendungsantrag wird aktuell erarbeitet und laufend mit dem BBSR abgestimmt. Beantragt wurde folgendes Projekt: "Klimagerechte Neugestaltung Bonner Zentren - Innenstadt Bad Godesberg und Innenstadt Bonn Stiftsplatz" Unter diesem Titel sind u.a. Projekte aus dem ISEK Innenstadt Bad Godesberg und dem Masterplan Innere Stadt zusammengefasst: • Umgestaltung Öffentlicher Raum (Am Fronhof + Theaterplatz) samt Projektsteuerung • Stiftsplatz • Öffentlichkeitsarbeit • Dachbegrünung Stadtbahnabgänge Bad Godesberg (SWB) Bei den Bauprojekten wurde gemäß Förderaufruf nur die blau-grüne Infrastruktur zur Förderung beantragt. Zum Projektaufruf 2023: Im Rahmen des Projektaufrufes 2023 erfolgte keine Einreichung einerSeite 1 von 2 Seite 2 Projektskizze seitens der Stadtverwaltung. Allgemein: Inwieweit das Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.23 zur Finanzierung des Klimafonds betroffen ist, bleibt abzuwarten. Nach aktuellem Informationsstand aus dem Bundesamt für Bauwesen, Städtebau und Raumordnung (BBSR) können derzeit wegen der Haushaltssperre keine Förderanträge beschieden werden. Die Verwaltung wird sich vorsorglich darum bemühen, alternativ für die gemeldeten Projekte einen Finanzierungszugang zur Städtebauförderung offen zu halten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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