← Vorlagen

231411 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung der kostenpflichtigen Parkplätze in gebührenfreie Parkplätze am Alten Friedhof in Duisdorf

Nummer
231411
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
03.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 17.10.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 648 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231411-01 Bürgerantrag: Änderung der kostenpflichtigen Parkplätze in gebührenfreie Parkplätze am Alten Friedhof in Duisdorf
  2. 231411-02 ST Änderung der kostenpflichtigen Parkplätze in gebührenfreie Parkplätze am Alten Friedhof in Duisdorf

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.966 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231411
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
02.08.2023
Bürgerantrag: Änderung der kostenpflichtigen
Parkplätze in gebührenfreie Parkplätze am Alten
Friedhof in Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 29.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenpflichtigen Parkplätze vor- und in unmittelbarer
Nähe des Alten Friedhofs in Duisdorf, Fußgängerzone, in gebührenfreies Par-
ken zu ändern.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Seite 1 von 2
Bonn, den 02. August 2023
Per Mail:
Bundesstadt Bonn
Amt OB-22
53103 Bonn
Nachrichtlich:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Ortsfestausschuss Duisdorf
Bürgerantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenpflichtigen Parkplätze vor- und in unmittelbarer Nähe des
Alten Friedhofs in Duisdorf, Fußgängerzone, in gebührenfreies Parken zu ändern.
Begründung:
Der Alte Friedhof in Duisdorf, ist der einzige im Bonner Westen, wo für den Besuch des
Friedhofes mit dem Auto Parkgebühren zu entrichten sind.
Dies steht in keinem Verhältnis zu den anderen Friedhöfen im Stadtbezirk Hardtberg und
Umgebung und Bedarf einer Gleichbehandlung.
Die Verpflichtung der Angehörigen Grabstätten zu pflegen, muss hier teuer bezahlt werden.
Selbst die bis im vergangenen Jahr angebotene Möglichkeit für kurzfristiges Parken von 15
Minuten (Brötchentaste) war nicht ausreichend um z.B.“ nur“ Blumen zu gießen. Jede weitere
gärtnerische Tätigkeit erfordert einen zeitlichen Mehraufwand. Dies gilt insbesondere für ältere
Mitmenschen bzw. Angehörige die auf eine Anreise mit einem PKW angewiesen sind.
Im Vergleich hierzu gibt es nachstehende (unentgeltliche, s. Punkte 1 - 6) Regelungen der
benachbarten Ruhestätten:
1. Ückesdorf, gebührenfreies Parken
2. Röttgen, 2 Stunden mit Parkscheibe, gebührenfrei, von täglich 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
3. Ippendorf, gebührenfreies Parken
4. Lengsdorf, bei beiden Liegenschaften gebührenfreies Parken
5. Lessenich, gebührenfreies Parken
6. Neuer Friedhof Duisdorf, Eingang Schmittgasser Kirchweg,
2 Stunden mit Parkscheibe, Montag - Freitag, von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Eingang Bahnhofstraße, gebührenfreies Parken
7. Alter Friedhof Duisdorf mit Parkautomat!!!
30 Minuten kosten 1,00 Euro, 120 Minuten kosten 4,00 Euro in der Zeit
Montag - Samstag von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr
Auf dem Alten Friedhof in Duisdorf sind nicht nur die Parkzeiten für die regelmäßige Grabpflege
teuer zu bezahlen, sondern auch die Zeiten bei Teilnahme an einer Standesgemäßen
Beisetzung!
Die nachstehenden Auszüge aus der Friedhofssatzung der Bundesstadt Bonn bitte ich weiterhin
zur Kenntnis zu nehmen.Seite 2 von 3
Seite 2 von 2
Präambel
Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens
Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und
Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur
Dezentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche
Geschehen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für individuelles Gedenken aber
auch gesamtgesellschaftliche Erinnerungen.
Durch gepflegte gärtnerische Gestaltung sowohl des öffentlichen Raums als auch der
Einzelgrabstätten verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen sowie
unter Bewahrung kulturell bedeutsamer Einrichtungen bilden sie Ruhepole der Erinnerung, der
Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung.
§ 40: Unterhaltung
(1) Die Nutzungsberechtigten sind zur Unterhaltung der Grabstätten verpflichtet. Sie haften für
alle Schäden, die durch die Vernachlässigung ihrer Unterhaltungspflicht, insbesondere ihrer
Verkehrssicherungspflicht, schuldhaft entstehen.
(2) Gedenkzeichen, Steineinfassungen, Abdeckplatten und Grüfte sind in verkehrssicherem
Zustand zu halten. Hierzu gehört insbesondere die Standsicherheit. Die Grabstätten sind
dauernd gärtnerisch zu unterhalten. § 39 (2 bis 7) gilt entsprechend.
§ 5: Verhalten auf den Friedhöfen
(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet
a. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,
§ 47: Ordnungswidrigkeiten
Mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro kann belegt werden wer vorsätzlich
2. entgegen § 5 (3)
a. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung Arbeiten ausführt
Damit die Nutzungsberechtigten ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen können, ohne
hierfür Parkgebühren zahlen zu müssen bitte ich um Abschaffung derselbigen.
In der Hoffnung, dass mein Antrag in allen entsprechenden Gremien der Bundesstadt Bonn
Zustimmung findet, verbleibe ich
mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de