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231410-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: PKW-Verkehrsauswirkungen auf Bonner Stadtgebiet von im Regionalplanentwurf eingetragenen neuen Siedlungsbereichen in Königswinter-Vinxel und -Stieldorf

Nummer
231410-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231410 Bürgerantrag: PKW-Verkehrsauswirkungen auf Bonner Stadtgebiet von im Regionalplanentwurf eingetragenen neuen Siedlungsbereichen in Königswinter-Vinxel und -Stieldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231410-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
01.08.2023
Bürgerantrag: PKW-Verkehrsauswirkungen auf
Bonner Stadtgebiet von im Regionalplanentwurf
eingetragenen neuen Siedlungsbereichen in
Königswinter-Vinxel und -Stieldorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Siedlungsflächen (Allgemeiner Siedlungsbereich, ASB) im
Regionalplan teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Der Planentwurf der Bezirksregierung Köln, der Gegenstand der Offenlage im
Jahr 2022 war, sieht im Bereich der Königswinterer Ortsteile Vinxel und
Stieldorf eine Reduzierung des Allgemeinen Siedlungsbereichs um ca. 9 ha
vor. In der vorgeschlagenen neuen Abgrenzung des ASB befindet sich auch die
Fläche des Friedhofs Stieldorf. Erkenntnisse über Änderungen des Entwurfs
der Bezirksregierung Köln im weiteren Planverfahren sind der Verwaltung nicht
bekannt.
Zu den in der verkehrsgutachterlichen Einschätzung des Ingenieurbüros
VSU getroffenen Aussagen bezieht die Verwaltung der Stadt Bonn wie
folgt Stellung:
Das Gutachten zum integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt
Königswinter stellt eine Worst-Case-Betrachtung der Einwohnerentwicklung
sowie der verkehrlichen Auswirkungen für die zur wohnbaulichen Entwicklung
definierten Potentialflächen in den Höhenlagen von Königswinter dar. Als
Grundlage für die Berechnungen wurden neben einer vollständigen
Entwicklung aller Flächen zudem Maximalwerte für die realistischer Weise zu
realisierenden Dichtewerte für die Bebauung angenommen (vgl.
Verkehrsgutachterliche Einschätzung zum ISEK Königswinter, S. 6, Abschnitt
3.2). Dadurch sollte ein Diskussionsbeitrag zur späteren Bestimmung der
umzusetzenden Potentialflächen geschaffen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Maximalwerte sind verkehrliche Auswirkungen
auf das Bonner Stadtgebiet, insbesondere durch entstehende Pendlerverkehre
in den angrenzenden Stadtteilen Niederholtorf, Hoholz und Holzlar zu erwarten.
Die stärksten Zuwächse ergeben sich aufgrund der starken PendlerorientierungSeite 1 von 2
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nach Bonn, Siegburg und Köln auf die auf diese Räume zuführenden Straßen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Worst-Case-Szenario in den
Spitzenstunden eine leistungsfähige Erschließung der Gebiete im vorhandenen
Straßennetz nicht gewährleistet wäre und es insbesondere auch im Bonner
Stadtgebiet zu Überlastungserscheinungen kommen könnte. Allerdings sind
diese Betrachtungen aus verschiedenen Gründen zu relativieren. Eine
vollständige Entwicklung sämtlicher Potentialflächen, vor allem bis zum
angesetzten Planhorizont 2030, ist nicht realistisch und entspricht auch nicht
den von der Stadt Königswinter angesetzten Zielvorgaben. Vielmehr ergibt sich
unter Berücksichtigung empirischer Daten selbst im ermittelten
Maximalszenario ein deutlich niedrigeres Bevölkerungswachstum als anhand
der Dichte- und Belegungsannahmen im Gutachten abgeschätzt wurde (vgl. S.
8, Absatz 1 ff.).
Zudem sind noch keine Mobilitätsmaßnahmen bzw. allgemeinen
Veränderungen des Mobilitätsverhaltens in den Abschätzungen einkalkuliert,
durch die deutliche Reduzierungen des motorisierten Individualverkehrs erzielt
werden können. Diese können in der Regel aber auch erst nach Vorliegen
konkreter Planungen fundiert entwickelt werden.
Abschließend wären aus verkehrsplanerischer Sicht für den Fall einer (Teil-)
Entwicklung der Potentialflächen trotzdem die im Fazit benannten
Empfehlungen des Ingenieurbüros umzusetzen. Dabei sind im Besonderen die
Umsetzung und der Ausbau von umfassenden Mobilitätsmaßnahmen zur
Nutzung alternativer Verkehrsträger sowie die Ansiedlung MIV-reduzierter
Nutzungen zu benennen. Überdies wäre eine Nachverdichtung im Talbereich,
der bereits über eine gute Anbindung mittels ÖPNV verfügt, grundsätzlich einer
Neuentwicklung in den Höhenlagen vorzuziehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de