231410-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: PKW-Verkehrsauswirkungen auf Bonner Stadtgebiet von im Regionalplanentwurf eingetragenen neuen Siedlungsbereichen in Königswinter-Vinxel und -Stieldorf
Kerndaten
- Nummer
- 231410-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231410-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 01.08.2023 Bürgerantrag: PKW-Verkehrsauswirkungen auf Bonner Stadtgebiet von im Regionalplanentwurf eingetragenen neuen Siedlungsbereichen in Königswinter-Vinxel und -Stieldorf Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Siedlungsflächen (Allgemeiner Siedlungsbereich, ASB) im Regionalplan teilt die Verwaltung Folgendes mit: Der Planentwurf der Bezirksregierung Köln, der Gegenstand der Offenlage im Jahr 2022 war, sieht im Bereich der Königswinterer Ortsteile Vinxel und Stieldorf eine Reduzierung des Allgemeinen Siedlungsbereichs um ca. 9 ha vor. In der vorgeschlagenen neuen Abgrenzung des ASB befindet sich auch die Fläche des Friedhofs Stieldorf. Erkenntnisse über Änderungen des Entwurfs der Bezirksregierung Köln im weiteren Planverfahren sind der Verwaltung nicht bekannt. Zu den in der verkehrsgutachterlichen Einschätzung des Ingenieurbüros VSU getroffenen Aussagen bezieht die Verwaltung der Stadt Bonn wie folgt Stellung: Das Gutachten zum integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Königswinter stellt eine Worst-Case-Betrachtung der Einwohnerentwicklung sowie der verkehrlichen Auswirkungen für die zur wohnbaulichen Entwicklung definierten Potentialflächen in den Höhenlagen von Königswinter dar. Als Grundlage für die Berechnungen wurden neben einer vollständigen Entwicklung aller Flächen zudem Maximalwerte für die realistischer Weise zu realisierenden Dichtewerte für die Bebauung angenommen (vgl. Verkehrsgutachterliche Einschätzung zum ISEK Königswinter, S. 6, Abschnitt 3.2). Dadurch sollte ein Diskussionsbeitrag zur späteren Bestimmung der umzusetzenden Potentialflächen geschaffen werden. Unter Berücksichtigung dieser Maximalwerte sind verkehrliche Auswirkungen auf das Bonner Stadtgebiet, insbesondere durch entstehende Pendlerverkehre in den angrenzenden Stadtteilen Niederholtorf, Hoholz und Holzlar zu erwarten. Die stärksten Zuwächse ergeben sich aufgrund der starken PendlerorientierungSeite 1 von 2 Seite 2 nach Bonn, Siegburg und Köln auf die auf diese Räume zuführenden Straßen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Worst-Case-Szenario in den Spitzenstunden eine leistungsfähige Erschließung der Gebiete im vorhandenen Straßennetz nicht gewährleistet wäre und es insbesondere auch im Bonner Stadtgebiet zu Überlastungserscheinungen kommen könnte. Allerdings sind diese Betrachtungen aus verschiedenen Gründen zu relativieren. Eine vollständige Entwicklung sämtlicher Potentialflächen, vor allem bis zum angesetzten Planhorizont 2030, ist nicht realistisch und entspricht auch nicht den von der Stadt Königswinter angesetzten Zielvorgaben. Vielmehr ergibt sich unter Berücksichtigung empirischer Daten selbst im ermittelten Maximalszenario ein deutlich niedrigeres Bevölkerungswachstum als anhand der Dichte- und Belegungsannahmen im Gutachten abgeschätzt wurde (vgl. S. 8, Absatz 1 ff.). Zudem sind noch keine Mobilitätsmaßnahmen bzw. allgemeinen Veränderungen des Mobilitätsverhaltens in den Abschätzungen einkalkuliert, durch die deutliche Reduzierungen des motorisierten Individualverkehrs erzielt werden können. Diese können in der Regel aber auch erst nach Vorliegen konkreter Planungen fundiert entwickelt werden. Abschließend wären aus verkehrsplanerischer Sicht für den Fall einer (Teil-) Entwicklung der Potentialflächen trotzdem die im Fazit benannten Empfehlungen des Ingenieurbüros umzusetzen. Dabei sind im Besonderen die Umsetzung und der Ausbau von umfassenden Mobilitätsmaßnahmen zur Nutzung alternativer Verkehrsträger sowie die Ansiedlung MIV-reduzierter Nutzungen zu benennen. Überdies wäre eine Nachverdichtung im Talbereich, der bereits über eine gute Anbindung mittels ÖPNV verfügt, grundsätzlich einer Neuentwicklung in den Höhenlagen vorzuziehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de