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231404-01 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal) Antrag zur Vorlage 231404

Nummer
231404-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231404 Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal)

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Änderungsantrag
öffentlich
231404-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Koalitionsänderungsantrag: Beschluss über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6522-3 "Kaiser-Karl-Ring 59-
63 und Dorotheenstraße 103" (ehem. Post-Areal)
Antrag zur Vorlage 231404
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der frühzeitigen Beteiligung wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Für die zukünftige Nutzung soll Szenario 2, also die weit überwiegende
Wohnnutzung samt Kita, ergänzt um mögliche kleinteilige gewerbliche Flächen
im Erdgeschoss, weiterverfolgt werden.
2. Für die architektonische Qualifizierung wird ein teiloffener RPW-Wettbewerb
mit mindestens acht teilnehmenden Büros durchgeführt, wobei bis zu vier
Büros „gesetzt“ werden können.
Begründung
Zu 1.: Vorrangiges Ziel in dieser Lage ist die Schaffung von Wohnraum, der
entlang des Kaiser-Karl-Rings ja auch nahezu durchgängig existiert. In den
Erdgeschossen sind zur Belebung und unter den Aspekten der offeneren
Gestaltung sowie der erleichterten Einsehbarkeit von Wohnraum
kleingewerbliche Nutzungen wünschenswert.
Zu 2.: Für ein Neubauvorhaben der vorgesehenen Größe sollte ein
Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, wie dies auch die Vorlage der
Verwaltung „Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen
Verträgen“ (Drs. 2313329) zukünftig vorsieht. Da die städtebauliche Figur
angesichts der als sinnvoll angesehenen Blockrandbebauung in diesem FallSeite 1 von 2
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wenig Gestaltungsraum zulässt, bleibt jedoch die architektonische
Qualifizierung wichtig. Dies insbesondere angesichts der gestalterischen
Aufgabe der langen Fassade entlang des Kaiser-Karl-Rings, für die alleine
Risalite nicht ausreichend sind. Auch Laubengänge, wenn sie denn wirklich
zwingend sind, verlangen eine gelungene gestalterische Lösung, für die ein
Wettbewerb das adäquate Vorgehen ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de